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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ärztl. Bescheinigung für Bootsführerscheine ausstellen



Feuerengelchen
25.04.2015, 21:29
grüßt euch!

ich war schon fast zu lang nicht mehr aktiv hier unterwegs, sondern habe mir nur hier und da lesend Anregungen und Hilfe geholt.

Nun bin ich seit geraumer Zeit in der Seglerszene unterwegs und fahre auch selbst Regatten. Der eine oder andere Mitsegler möchte einen der so manigfaltig erwerbbaren Bootsführerscheine machen und dazu braucht man ein einseitiges ärztliches Attest. Jetzt mehren sich halt die Anfragen bei mir so langsam aber sicher.
Formular findet sich im Internet....

1) Darf ich das ausstellen? (Assistenzärztin Innere Med, 2. WBJ, keine arbeitsmed. Quali etc)

2) Wenn Nein, wie kann ich mir die Berechtigung dazu erwerben?

3) Wie führen diejenigen unter euch das durch, die das schon mal gemacht haben? (da sind u.a. Ishihara-Tafeln oder ne einfache Sehstärkenprüfung dabei - das könnte ich z.B. in Ko-op mit einem befreundeten Optiker machen...)

Es geht nicht um Autoführerscheine, sondern rein um alle möglichen Wassersportscheine, z.B. Sportbootführerschein, Sportküstenschifferschein, etc.
Ich würd mich insbesondere um eigene Erfahrungsberichte von denjenigen unter euch freuen, die das selbst machen.

lg,
Conny

WackenDoc
25.04.2015, 21:36
Bei uns kommen ab und an Anfragen dazu. Ist relativ einfach, weil viele einen aktuellen Seh-und Hörtest, sowie die Krankengeschichte haben.
Die Formulare gibt es meist mit einer Art Checkliste- bei jungen, gesunden Leuten ist das fachlich nicht das Hexenwerk.
Schwieriger ist es halt, wenn du nicht selber den Sehtest machen kannst. Aber da kannst die Leute zum Optiker schicken (geht ja nur drum, dass die nicht blind durch die Gegend fahren), Hörtest ist so weit ich weiss, nicht gefordert, sondern nur ein Wortverstehenstest, den man überall machen kann.
Falls nicht noch ein Anamnesebogen beim Formular dabei ist, würde ich selbst einen basteln und die Probanden unterschreiben lassen, dass keine schwerwiegenden Erkrankungen bekannt sind (Im Zweifel nen Anästhesieanamnesebogen nehmen und die relevanten Teile daraus nehmen)

Achso- ja, darfst du. Es gibt dazu keine gesonderte Qualifikation.

Feuerengelchen
25.04.2015, 21:46
Ja, Hörtest ist ein "Flüstertest", geht ohne HNO-"Zubehör".
Sehtest haben wir einen Optiker im Segelverein... ;)
Der hätte auch die Ishihara-Tafeln.


Wie hältst du es mit Diabetikern? Ich hätt da jetzt bissel Skrupel, insbesondere bei IDDM.

Danke!

*milkakuh*
25.04.2015, 21:54
Schwieriger ist es halt, wenn du nicht selber den Sehtest machen kannst. Aber da kannst die Leute zum Optiker schicken (geht ja nur drum, dass die nicht blind durch die Gegend fahren), Hörtest ist so weit ich weiss, nicht gefordert, sondern nur ein Wortverstehenstest, den man überall machen kann.
Ich wollte nur kurz anmerken, dass das Attest bei Personen mit Rot-Grün-Schwäche von einem Augenarzt ausgestellt werden muss. Zumindest ist das beim Sportbootführerschein so.

Feuerengelchen
25.04.2015, 22:05
Milkakuh,

woher weißt du das? Bzw. wo ist das vorgeschrieben?
Kein einziger meiner Segelkollegen war deswegen beim Augenarzt, auch ich nicht. Allgemeinmediziner kam in den Kurs....

*milkakuh*
25.04.2015, 22:24
Ich habe gerade mal in der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen (SportbootFüV-Bin) nachgelesen, da wird das tatsächlich nicht erwähnt. Ob sich die Anforderungen innerhalb der einzelnen Verordnungen unterscheiden kann ich nicht sagen, da müsste man wahrscheinlich in jede einzelne schauen. Ein Freund von mir hat eine Rot-Grün-Schwäche und durfte deswegen die Ausbildung nicht machen (allerdings bei der DLRG, da geht es ja auch noch um Einsatztauglichkeit). Im Freizeitsport kann das natürlich anders aussehen. Googelt man diesen Fall findet man allerdings einige Anbieter die darauf verweisen, dass in einem solchen Fall das Attest nur durch einen Augenarzt erstellt werden darf.


§ 5 Allgemeine Anforderungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis

[...]
(2) Untauglich zum Führen eines Sportbootes ist insbesondere, wer nicht über ein ausreichendes Seh-, Hör- oder Farbunterscheidungsvermögen verfügt. Zur Feststellung oder Überprüfung der Tauglichkeit des Bewerbers kann die Vorlage


amts- oder fachärztlicher Zeugnisse oder
eines Sportbootführerscheins-See, der durch Prüfung erworben worden und zum Zeitpunkt der Antragstellung auf den Sportbootführerschein-Binnen nicht älter als zwölf Monate ist,

verlangt werden. Bestehen nachträglich Zweifel an der Tauglichkeit, kann die Vorlage aktueller amts- oder fachärztlicher Zeugnisse verlangt werden.
(3) Bewerbern, die bedingt tauglich sind, kann die Fahrerlaubnis unter Auflagen erteilt werden. Tritt eine Einschränkung der Tauglichkeit nach der Erteilung der Fahrerlaubnis ein, können nachträglich Auflagen erteilt werden. Die Auflagen werden im Sportbootführerschein-Binnen eingetragen. Auflagen, die in einem der in § 3 Absatz 2 genannten Befähigungsnachweise eingetragen sind, sind auch beim Führen eines Sportbootes zu beachten.
[...]

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26.04.2015, 09:17
Musste bei "unserem" Prüfungsausschuss (Bremen) eine Bescheinigung von einem Niedergelassenem oder Betriebsarzt sein. Wir haben mit mehreren Kollegen Kurse besucht, dachten auch wir könnten es uns einfach gegenseitig bescheinigen... Sind letztlich zu einem ExKollegen gedackelt der sich gerade niedergelassen hat.
Wenn es Hinweis auf Farbsehstörung gibt oder der Visus < 0.7 cc ist muss wohl der Augenarzt involviert sein - wenn ich das Formular richtig in Erinnerung habe.