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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nach 1 Jahr Fachwechsel...nun welche Gehaltsstufe?



k.style
29.04.2015, 18:35
Hi!
hab mich nach einem Jahr für einen Fachwechsel entschieden. Meine Frage: in welche Gehaltsstufe falle ich nun bei meinem neuen Arbeitgeber?
Grüße

Jule-Aline
29.04.2015, 18:39
In die nächsthöhere.Es zählen die klinischen Zeiten nicht die fachlichen.Cave:Manche Kliniken wollen dir aber weismachen,dass die fachl.Zeit zählt.Schau in den TV-Ärzte/VKA oder TVA-L

k.style
29.04.2015, 18:45
danke für den tipp!

anignu
29.04.2015, 21:02
Meiner Meinung nach zählen grundsätzlich "Zeiten ärztlicher Tätigkeit". Oder wortwörtlich aus dem TVÄ VKA übernommen "Entgeltgruppe I: Ärztin/Arzt mit entsprechender Tätigkeit" und eine entsprechende Tätigkeit ist eine ärztliche Tätigkeit.

Ich hatte in der Übergangszeit Studium-Klinik bissl was nebenbei gearbeitet wofür man Arzt sein musste. Dafür hab ich mir ein Zeugnis ausstellen lassen und bekomm nun meine nächste Gehaltsstufe immer schon ein paar Monate früher...

Jule-Aline
30.04.2015, 05:11
Das ist gut zu wissen,meine aktuelle Klinik hatte nämlich genau die Zeiten in den KHs nachgerechnet.
Mit Nachverhandlung sprang dann auch die nächsthöhere Gehaltsstufe heraus,die einige Monate früher kommt.
Aber bei einer Kollegin,die die Klinik wechselte , wurde noch mehr nachgerechnet,die muss vehement alle 12 Mo nach der neuen Stufe fragen.

wischmopp
30.04.2015, 14:13
Angenommen, ich wechsle nach 10,5 Monaten die Arbeitsstätte.
Bekomme ich dann 2 Monate die erste Gehaltsstufe und ab dem 3. Monat (was ja dann der Beginn meines 2. Jahres ärztlicher Tätigkeit ist) die zweite?

Und um das Ganze noch schwieriger zu machen :-)):
1. Job (Monat 1-10,5) in Teilzeit (50%), Folgejob in Vollzeit...

Speranza100
30.04.2015, 16:22
Hallo ja meines Wissens nach ist es egal ob Teilzeit oder Vollzeit. Es geht nur um ärztliche Tätigkeit. Die Personalabteilung nimmt das idR aus deinem Lebenslauf wann du begonnen hast, aufpassen sollte man trotzdem ob man hochgestuft wird und sonst anrufen und freundlich nachfragen, wenn du nach dem 3. Monat nicht hochgestuft wirst.
viele Grüße

wischmopp
30.04.2015, 16:48
Hallo ja meines Wissens nach ist es egal ob Teilzeit oder Vollzeit. Es geht nur um ärztliche Tätigkeit. Die Personalabteilung nimmt das idR aus deinem Lebenslauf wann du begonnen hast, aufpassen sollte man trotzdem ob man hochgestuft wird und sonst anrufen udn freundlich nachfragen, wenn du nach dem 3. Monat nicht hochgestuft wird.
viele Grüße

Dankeschön! :-)

wischmopp
05.05.2015, 09:53
Hab gerade noch etwas zu dem Thema gefunden, vielleicht hilft es ja jemandem weiter (Quelle: Oeffentlicher-dienst.info):

"Die Stufe wird abhängig von der Berufserfahrung innerhalb derselben Entgeltgruppe beim selben Arbeitgeber festgesetzt. Die Angabe "3 Jahre" in der Tabelle bedeutet beispielsweise, daß diese Stufe nach insgesamt 3 Jahren in der entsprechenden Funktion erreicht wird.
Zeiten in einer vorhergehenden beruflichen Tätigkeit können für die Zuordnung zur Entgeltstufe angerechnet werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit förderlich sind. (§19 TV-Ärzte/VKA) "

Daraus würde ich jetzt allerdings folgern, dass bei Fachrichtungswechsel nicht zwingend hochgestuft wird, da die vorherige Tätigkeit ja nicht grundsätzlich förderlich für die zukünftige ist. Vermutlich ist es Auslegungs- bzw. Kulanzsache....

SuperSonic
06.05.2015, 20:21
"Bei der Anrechnung von Vorbeschäftigungen werden in der Entgeltgruppe I Zeiten ärztlicher Tätigkeit angerechnet." § 19 (2) Satz 1 TVÄ/VKA
Kulanz hat damit wenig zu tun.

Satz 3 desselben Paragraphen:
"In der Entgeltgruppe II werden Zeiten fachärztlicher Tätigkeit in der Regel angerechnet."
Lies: Der AG muss es gut begründen, wenn er entsprechende Zeiten nicht anrechnen möchte.

oktagon
07.05.2015, 00:26
Weiß jemand, was da alles als ärztliche Tätigkeit angerechnet werden kann?
Würde zum Beispiel auch eine ärztliche Tätigkeit bei einem Blut- bzw. Plasmaspendedienst zählen?
Das hat jetzt mit klinischer Arbeit nicht viel gemein, ist aber doch auch ein Arztjob.

ChillenMitBazillen
07.05.2015, 00:34
Du musst dafür Arzt sein, also ist es eine ärztliche Tätigkeit. Nicht so eindeutig ist es zB bei Medizinjournalisten.

anignu
07.05.2015, 17:28
Weiß jemand, was da alles als ärztliche Tätigkeit angerechnet werden kann?
Würde zum Beispiel auch eine ärztliche Tätigkeit bei einem Blut- bzw. Plasmaspendedienst zählen?
Das hat jetzt mit klinischer Arbeit nicht viel gemein, ist aber doch auch ein Arztjob.
Das ist genau sowas was ich mit

Ich hatte in der Übergangszeit Studium-Klinik bissl was nebenbei gearbeitet wofür man Arzt sein musste. Dafür hab ich mir ein Zeugnis ausstellen lassen und bekomm nun meine nächste Gehaltsstufe immer schon ein paar Monate früher...
gemeint hatte