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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einspruch IMPP-Zeugnis 2. Stex. Frühjahr 2015



medistbon
11.05.2015, 10:40
Hallo liebe Kommilitonen und Leidensgenoßen,

da über das Eliminationsverfahren wirklich nur zwei Fragen (von den vielen Suspekten) rausgenommen worden und mir voraussichtlich genau ein Punkt zum überschreiten der Notengrenze fehlen wird, werde ich höchstwahrscheinlich gegen mein Ergebnis einspruch erheben. Dabei werde ich mich vorallem auf die Frage zur OMA und der Beeinträchtigung von Nerven beziehen, da meiner Meinung nach das Verb beeinträchtigen zu viel Interpretationsspielraum übriglässt um die Antworten N. facialis, N. glossopharyngeus und N. vestibulocochlearis voneinander eindeutig abzugrenzen. Jetzt meine Frage, gibt es hier im Forum Leute die vllt. sogar schon possitive Erfahrungen mit dem Einspruchverfahren gemacht haben und die mir sagen könnten, wie man am besten argumentiert und ob es mehr Sinn macht sich auch auf mehrere unklare Fragen z.B. zusätzlich Ketamin/Morphin zu beziehen und die mir hilfreiche Tipps geben könnten. Z.B. plane ich ein Statement dazu vom Chef der HNO meiner Universität einzuholen. Gibt es vllt. noch mehr Leute, die auch Einspruch erheben und mitdenen man sich eventuell mit Argumentationen absprechen könnte.

LG und vielen Dank

Coxy-Baby
11.05.2015, 13:22
Ohne Gericht wird da gar nichts laufen und ob sich dieser Aufwand für eine bessere Note lohnt?

qayqwe
11.05.2015, 17:21
meiner meinung nach, solltest du dich in deiner argumentation auf jeden fall auf gängige literatur beziehen und keine studien als quellen angeben. wenn eine aufgabe unklar formuliert ist, die frage stoff abfragt, welcher nicht gegenstand des klinischen alltags ist, oder das impp inhalte abfragt, die einem 2. stex nicht angemessen sind (z.b. frage für facharztprüfung...) dann sind sie aus meiner sicht einen widerspruch wert. ob das impp deinen widerspruch als zutreffend anerkennt kann ich dir nicht beantworten, aber ich denke, dass du, falls du später klagen möchtest, vorher diesen widerspruch einlegen musst. wenn es bei mir um einen punkt gehen würde, dann würde ich auf jedenfall einen widerspruch einlegen um mir alles offen zu halten. ob man dann klagt, kann man sich dann ja nach der argumentation des impp überlegen.

Pu2711
13.05.2015, 18:48
Hallo, ich habe das Problem dass ich 255 richtige Antworten habe und Frage Nummer 54 falsch (würde ja raus genommen von Tag 1), nun steht auf meinem Zeugnis: 254 Punkte ( also hier schon mal falsch, auf dem elektronischen Bogen sind es 255). Und damit habe ich ne 3

Ich muss Widerspruch einlegen. Hiiiiiilfe

Coxy-Baby
14.05.2015, 07:28
Beziehen sich die 254 und 255 Punkte auch immer auf die gleiche Fragenanzahl? Also 255 von 318 Punkten?

erdbeertoertchen
14.05.2015, 10:14
Beziehen sich die 254 und 255 Punkte auch immer auf die gleiche Fragenanzahl? Also 255 von 318 Punkten?
wahrscheinlich sinds 255 richtige bei 320 Fragen und 254 richtige bei 318 Fragen?

Pu2711
14.05.2015, 13:24
Es sind 255 bei 319 Fragen (habe von den rausgenommenen Fragen die Nr. 77 richtig gekreuzt und Frage 54 falsch).
Auf meinem Zeugnis steht 254 bei 318 (sind aufgerundet 79,8%).
Von der Prozentzahl steht aber 79,9%.
Zusätzlich laut impp ein Übertragungsfehler bei einer Frage bei der ich im Heft eindeutig die Lösung eingekreist hatte (hatte en Ende alles kontrolliert) - ja ich weiß Fehler können immer passieren aber ich werde um Einsicht bitten und muss dann Einspruch erheben, falls ich sehe dass ich nicht falsch übertragen habe.

Ich weiß viele finden das sei unnötiges Theater aber ich wollte nur wissen ob ich mich nur ans lpa wenden muss ( allein schon wegen der Einsicht) und/ oder parallel ans impp?

Den nachteilsausgleich habe ich kapiert aber online steht zusätzlich, dass wenn man an eine notengrenze kommt ODER überschreitet bei richtig beantworteter Frage, die dann gestrichen wird, das impp dir die bessere Note gibt ....wobei nicht klar ist, wie genau die notengrenze definiert ist!?! .....sind 79,9% nicht die Grenze ?

THawk
14.05.2015, 13:28
Warum sollten 79,9% die Grenze sein? Du brauchst 80% für die bessere Note. 79,9% sind da drunter, das gleiche wäre bei 79,99% usw.
Je nach Lösung der vom Nachteilsausgleich betroffenen Fragen gilt die entsprechende Notengrenze in der impp Veröffentlichung.

Wer anzusprechen ist wegen dem Übertragungsfehler weiß ich nicht.

erdbeertoertchen
14.05.2015, 13:33
Pu, wenn es bei mir so gewesen waere ,haette ich auch nachgefragt! Dein Einwand ist mMn berechtigt. Wer dein Ansprechpartner ist, kann ich dir auch nicht sagen, ich haette zuerst beim lpa nachgefragt. Viel Glück und vielleicht magst du erzählen was rausgekommen ist.

orphanorphan
26.05.2015, 02:32
Hallo, weisst ihr wo kann man Prüfungsprotokolle von Prof. Espinola (Uni Mainz) fiden?

orphanorphan
26.05.2015, 02:34
Weisst ihr wo kan man Prüfungsprotokolle von Prof. Espinola (Uni Mainz) finden?

orphanorphan
26.05.2015, 02:35
Weisst ihr wo kann man Prüfungsprotokolle von Prof. espinola finden?

tqx80
02.06.2015, 20:13
Ich muss dir aus eigener Erfahrung leider sagen, dass ein Einspruch beim IMPP nix bringt! Mir hat auch ein Punkt gefehlt und ich habe darum gekämpft bis zum Umfallen, aber leider ohne Erfolg.

Toi toi toi

tqx80
02.06.2015, 20:14
Hallo liebe Kommilitonen und Leidensgenoßen,

da über das Eliminationsverfahren wirklich nur zwei Fragen (von den vielen Suspekten) rausgenommen worden und mir voraussichtlich genau ein Punkt zum überschreiten der Notengrenze fehlen wird, werde ich höchstwahrscheinlich gegen mein Ergebnis einspruch erheben. Dabei werde ich mich vorallem auf die Frage zur OMA und der Beeinträchtigung von Nerven beziehen, da meiner Meinung nach das Verb beeinträchtigen zu viel Interpretationsspielraum übriglässt um die Antworten N. facialis, N. glossopharyngeus und N. vestibulocochlearis voneinander eindeutig abzugrenzen. Jetzt meine Frage, gibt es hier im Forum Leute die vllt. sogar schon possitive Erfahrungen mit dem Einspruchverfahren gemacht haben und die mir sagen könnten, wie man am besten argumentiert und ob es mehr Sinn macht sich auch auf mehrere unklare Fragen z.B. zusätzlich Ketamin/Morphin zu beziehen und die mir hilfreiche Tipps geben könnten. Z.B. plane ich ein Statement dazu vom Chef der HNO meiner Universität einzuholen. Gibt es vllt. noch mehr Leute, die auch Einspruch erheben und mitdenen man sich eventuell mit Argumentationen absprechen könnte.

LG und vielen Dank



Ich muss dir aus eigener Erfahrung leider sagen, dass ein Einspruch beim IMPP nix bringt! Mir hat auch ein Punkt gefehlt und ich habe darum gekämpft bis zum Umfallen, aber leider ohne Erfolg.

Toi toi toi

Pu2711
03.06.2015, 08:04
@tqx80:
du hast geschrieben, dass du gekämpft hast bis zum Schluss.
Hast du geklagt?
Ging es um eine bessere Note oder ums bestehen?

tqx80
03.06.2015, 14:52
@tqx80:
du hast geschrieben, dass du gekämpft hast bis zum Schluss.
Hast du geklagt?
Ging es um eine bessere Note oder ums bestehen?

Mir fehlte zum Bestehen ein (besch*******) Punkt :-(! Geklagt habe ich nicht, weil mir mein Rechtsbeistand im Voraus gesagt hat, dass es leider nur viel Geld und Nerven kostet und schlussendlich wohl nichts dabei rumkommen wird. Traurig, aber wahr!

Sonnenschein2015
04.06.2015, 21:46
Und was ist mit dem "Sonderrecht" für Medizinstudenten, die einen "Spielraum" bei den Antworten haben, wenn sie diese aus mit Fachliteratur belegen können? Soviel ich weiß, bezieht sich das NICHT auf die "Anfechtung" (das ist nur Ermessenssache der Impp, wurde diesmal überhaupt nicht berücksichtigt) der Fragen, sondern um das "Recht auf Mehrfachantworten". Das ist doch irgendwo gesetzlich geregelt durch eine höhere Instanz. Das IMPP kann sich doch nicht austoben wie ihnen grad lustig ist