Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arzt bei der Rentenversicherung - Gehalt
CorPulmonale
16.05.2015, 19:41
Hallo,
die Rentenversicherung sucht ja ab und an Ärzte als Gutachter. In den Stellenausschreibungen steht, dass man nach TVÖD bezahlt wird - angeblich in der EG 15. Wenn ich mir die Gehälter dort anschaue, entsprechend ja allenfalls die höheren Stufen dem KH Gehalt als Facharzt.
Hat jemand zufällig eine Ahnung, wo man als Facharzt eingruppiert würde? Bekommt man dort wirklich so viel weniger als im KH? Oder kann man mit einer Einstufung in eine höhere Stufe rechnen, die in etwa dem KH Gehalt entspricht?
Danke!
Bekommt man dort wirklich so viel weniger als im KH?
Sicher, woher sollen die auch die Kohle für vernünftige Gehälter nehmen?
So eine Stelle ist was für Leute, die woanders gescheitert sind. Einzige sinnvolle Möglichkeit: Gutachtenaufträge im Honorarverfahren.
So eine Stelle ist was für Leute, die woanders gescheitert sind.
Oder die einfach keinen Bock mehr auf Klinik, auf Dienste, auf Wochenenden, auf Nachtarbeit haben.
Einmal im Monat sehne ich mich auch nach so einer Stelle, völlig egal was der Verdienst wäre. Und dann kommt der nächste Tag und ich bin wieder froh dort zu arbeiten wo ich arbeite.
Sicher, woher sollen die auch die Kohle für vernünftige Gehälter nehmen?
So eine Stelle ist was für Leute, die woanders gescheitert sind. Einzige sinnvolle Möglichkeit: Gutachtenaufträge im Honorarverfahren.
Die Einstellung finde ich etwas überheblich, es soll auch Leute geben, die Wert auf ein "etwas ruhigeres" Leben legen ;) mein Vater z.B.hatte keine Lust auf Klinik oder Praxis, da ist er halt vor 20 Jahren zur Rentenversicherung. Er wurde sogar verbeamtet und hat die Entscheidung nie bereut.
Feuerblick
21.05.2015, 12:44
EKT hat bestimmt umfassende Erfahrung, was die Arbeit bei der Rentenversicherung und die dort tätigen Ärzte angeht ;-)
EKT hat bestimmt umfassende Erfahrung, was die Arbeit bei der Rentenversicherung und die dort tätigen Ärzte angeht ;-)
Das ist richtig.
Feuerblick
21.05.2015, 16:54
Na, dann ist das ja evidenzbasiert und meine gegenteiligen Erfahrungen sind selbstverständlich nichtig. ;-)
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