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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ultraschall nach KBV-Richtlinien



Bjoern83
17.05.2015, 12:50
Liebe Kollegen,

Frage an die Fortgeschrittenen Assistenten oder bereits Niedergelassenen:
Wie verhält es sich a) als Allgemeinmediziner oder b) als Allgemeininternist ohne Schwerpunkt (bzw. hausärztlich tätiger niedergelassener Internist) mit dem Abrechnen von Ultraschalluntersuchungen, Abdomen / Schilddrüse / Echo / Gefäße?
Bei vielen angebotenen Kursen steht ja "nach KBV-Richtlinien". Bei der KBV heißt es: "Für die Erbringung und Abrechnung von Leistungen in der Ultraschalldiagnostik ist eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Voraussetzung".

Wie läuft das im Alltag mit dieser Genehmigung, unkompliziert über das FA-Zeugnis oder Kursnachweis?

Besten Dank schon mal für Eure Antworten!

WackenDoc
17.05.2015, 13:00
Lies nochmal genau nach, ob das auch für Allgemeinmediziner gilt- Sonographie ist ja in der Facharztausbildung gefordert und müsste dann auch so abgerechnet werden können

Evil
17.05.2015, 13:12
Als Allgemeinmediziner kannst Du problemlos die Genehmigung für Abdomen-Sono, SD-Sono und periphere Doppler beantragen, solang Du auch den Gerätenachweis erbringst.
Für Echo und Duplex musst Du die zertifizierten Kurse abgeschlossen haben und zusätzlich eine Ermächtigung beantragen, was in Ballungsgebieten mit genügend niedergelassenen Fachinternisten im Umkreis meist nicht klappt.