Bjoern83
17.05.2015, 12:50
Liebe Kollegen,
Frage an die Fortgeschrittenen Assistenten oder bereits Niedergelassenen:
Wie verhält es sich a) als Allgemeinmediziner oder b) als Allgemeininternist ohne Schwerpunkt (bzw. hausärztlich tätiger niedergelassener Internist) mit dem Abrechnen von Ultraschalluntersuchungen, Abdomen / Schilddrüse / Echo / Gefäße?
Bei vielen angebotenen Kursen steht ja "nach KBV-Richtlinien". Bei der KBV heißt es: "Für die Erbringung und Abrechnung von Leistungen in der Ultraschalldiagnostik ist eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Voraussetzung".
Wie läuft das im Alltag mit dieser Genehmigung, unkompliziert über das FA-Zeugnis oder Kursnachweis?
Besten Dank schon mal für Eure Antworten!
Frage an die Fortgeschrittenen Assistenten oder bereits Niedergelassenen:
Wie verhält es sich a) als Allgemeinmediziner oder b) als Allgemeininternist ohne Schwerpunkt (bzw. hausärztlich tätiger niedergelassener Internist) mit dem Abrechnen von Ultraschalluntersuchungen, Abdomen / Schilddrüse / Echo / Gefäße?
Bei vielen angebotenen Kursen steht ja "nach KBV-Richtlinien". Bei der KBV heißt es: "Für die Erbringung und Abrechnung von Leistungen in der Ultraschalldiagnostik ist eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Voraussetzung".
Wie läuft das im Alltag mit dieser Genehmigung, unkompliziert über das FA-Zeugnis oder Kursnachweis?
Besten Dank schon mal für Eure Antworten!