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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : nur zahnÄRZTIN gesucht? miese stellenausschreibung...



baugruen
22.05.2015, 10:33
ich habe gerade mal aus langeweile nach stellenangeboten für assis gesucht und bin dabei auf einer seite auf drei anzeigen gestoßen (gab nur die drei) und alle waren ausdrücklich für eine Zahnärztin ausgeschrieben.
ist natürlich quatsch und rechtlich überhaupt nicht haltbar, aber was will man machen? würdet ihr euch als mann trotzdem auf so eine anzeige bewerben? würdet ihr darauf aufmerksam machen, dass solche geschlechtsspezifischen anzeigen nicht erlaubt sind (und dann wahrscheinlich gleich die absage entgegennehmen)?
alles nicht so einfach...

Kackbratze
22.05.2015, 10:38
Man fühlt sich gleich so zurückgesetzt, wenn nach mehr als 100 Jahren nicht mehr die mit Gewalt und Unterdrückung durchgesetzte männliche Ansprache verwendet wird, sondern die weibliche.
So eine Umgewöhnung dauert echt lange, oder?

Gleichberechtigung ist ja auch nur für Verlierer. Frauen dürfen sich gerne auf eine ZahnARZT-Stelle bewerben, aber ein Mann auf eine Stelle für eine ZahnÄRZTIN? Wo kämen wir da bloss hin!

:-meinung

baugruen
22.05.2015, 11:12
das ist ja nun mal großer quatsch, den du da von dir gibst.
:-meinung

man überwindet also diskriminierung, indem man einfach den spieß umdreht?

stellenausschreibungen haben nun mal eindeutig geschlechtsneutral zu sein, darum geht es hier. und selbst die ausschreibung als als "zahnarzt" wäre meines erachtens noch geschlechtsneutraler als die eindeutig ausschreibung für eine zahnärztin.

Muriel
22.05.2015, 11:31
War es nicht die Uni Leipzig, die letztes Jahr oder so ihre komplette Satzung in weiblicher Form veröffentlichte? Habe selten so sehr den Kopf geschüttelt...

Kackbratze
22.05.2015, 12:23
man überwindet also diskriminierung, indem man einfach den spieß umdreht?

Ja.

Im Endeffekt ist es doch egal, wie man es benennt, solange klar ist, dass Jeder die gleiche Berechtigung hat.

Und warum "Zahnarzt" geschlechtsneutraler sein soll als "Zahnärztin" kann ich nicht zu 100% nachvollziehen.

baugruen
22.05.2015, 12:38
Ja.
Aua.

Wenn du es Zahnarzt nennst, ist klar, dass jeder die gleiche Berechtigung hat. Solange du nicht so ein Gender-Verfechter bist, der sich auch das "Student" verbittet, wie Muriel es hier auch schon anklingen lassen hat.

Zahnärztin dagegen ist eindeutig nichts geschlechtsneutral und somit diskrimierend.

Absolute Arrhythmie
22.05.2015, 12:52
Aus welchem Grund genau ist Zahnarzt neutraler als Zahnärztin? Zahnarzt ist eine Bezeichnung für einen männlichen Dentisten. wieso sollte mich das Frau mehr ansprechen als das wort "ärztin" einen Mann meint?
Ist doch genau genommen das selbe in grün.

Kackbratze
22.05.2015, 13:30
Zahnarzt ist neutraler, weil man das schon immer so gemacht hat.
;-)

Absolute Arrhythmie
22.05.2015, 13:31
Achsooooo! Sag das doch gleich...

WackenDoc
22.05.2015, 13:41
Für die meisten Berufs- oder Funktionsbezeichnungen werden halt meist die männlichen Formen (oder evtl. besser die nicht-weiblichen Formen) genutzt. Wie heisst eigentlich die Chefin der Frauenfussballnationalmannschaft? Kapitän oder Kapitänin.
Auf meinem Rückenschild und sonstiger Arbeitsbekleidung steht übrigens "Notarzt"- ich bin selbständig und als meine eigene Gleichstellungstante sag ich ,dass das passt. Dagegen würde die Aufschrift "Notärztin" bei meinen männlichen Kollegen eher zu Irritationen führen.

Und gender-schwachsinns-korrekt müsste es jetzt eh Zahnix (oder so ähnlich heissen)

Aber bewirb dich doch einfach auf die Stelle, wenn sie dich wegen falschem Geschlecht ablehnen, dann kannst sie immernoch wegen Diskriminierung verklagen.

Malzkaffee
22.05.2015, 14:40
Aaalso... ich habe mich da mal genau informiert - ist nicht recht schwer, es gibt ein Gerichtsurteil dazu, das man einfach über Google findet.
Stellenausschreibungen MÜSSEN immer beide Formen enthalten als neutral formuliert sein. Steht da nur Zahnarzt oder nur Zahnärztin (habe ich auch schon häufiger gesehen, war aber wohl eher absicht, da eine Ärztin eben eine Kollegin haben wollte), dann reicht das als Beweis für Diskriminierung wenn man sich mit dem anderen Geschlecht beworben hat und nicht genommen wurde.
Das heißt: Wer so was auf seine Stellenausschreibung schreibt öffnet Abmahnungen Tür und Tor.

McDübel
22.05.2015, 19:16
Naja, auf dieses Diskriminierungsverbot bezogen auf Stellenausschreibungen würde ich mich jetzt aber auch nicht verlassen.
Dann formuliere ich eben meine Stellenausschreibung neutral und sortiere dann still und heimlich trotzdem alle (in diesem Fall) Bewerbungen von Männern aus... bei Nachfragen behaupte ich dann einfach, dass ich mich bereits für einen anderen Bewerber entschieden hab.... und nu? --- Erzwungene versteckte Diskriminierung und keiner kann es mir beweisen. :-nix

Malzkaffee
22.05.2015, 20:12
Naja, auf dieses Diskriminierungsverbot bezogen auf Stellenausschreibungen würde ich mich jetzt aber auch nicht verlassen.
Dann formuliere ich eben meine Stellenausschreibung neutral und sortiere dann still und heimlich trotzdem alle (in diesem Fall) Bewerbungen von Männern aus... bei Nachfragen behaupte ich dann einfach, dass ich mich bereits für einen anderen Bewerber entschieden hab.... und nu? --- Erzwungene versteckte Diskriminierung und keiner kann es mir beweisen. :-nix

Ja, das ist der Punkt. Wenn du's draufschreibst kann man's beweisen, ob's stimmt oder nicht. Mehr nicht.

baugruen
25.05.2015, 08:29
Dann formuliere ich eben meine Stellenausschreibung neutral und sortiere dann still und heimlich trotzdem alle (in diesem Fall) Bewerbungen von Männern aus... bei Nachfragen behaupte ich dann einfach, dass ich mich bereits für einen anderen Bewerber entschieden hab.... und nu? --- Erzwungene versteckte Diskriminierung und keiner kann es mir beweisen.

ich denke trotzdem, dass das nicht egal sein sollte. und konsequenterweise müsste man eingentlich (wie das in großen unternehmen ja schon gemacht wird), zu neutralen stellenausschreibungen ebenso neutrale bewerbungen einsenden, die das geschlecht nicht nennen, einsenden.

McDübel
25.05.2015, 14:47
ich denke trotzdem, dass das nicht egal sein sollte. und konsequenterweise müsste man eingentlich (wie das in großen unternehmen ja schon gemacht wird), zu neutralen stellenausschreibungen ebenso neutrale bewerbungen einsenden, die das geschlecht nicht nennen, einsenden.

Auch bei diesen anonymisierten Bewerbungsverfahren hat man ein Vorstellungsgespräch. Und wenn ein AG -aus welchen Gründen auch immer- ein Geschlecht präferiert, dann ist eben spätestens da Schluß für die Bewerber mit "falschem" Geschlecht. :-nix

*Neuritis Ulcerosa*
25.05.2015, 18:39
Auch bei diesen anonymisierten Bewerbungsverfahren hat man ein Vorstellungsgespräch.

Da kommste dann mit Sack überm Kopf und Stimmenverzerrer - Problem gelöst. :-))

McDübel
25.05.2015, 21:00
Haha. Oder man stellt so ne Schattenwand auf. Auch ne Idee. :-))

Malzkaffee
25.05.2015, 22:25
Auch bei diesen anonymisierten Bewerbungsverfahren hat man ein Vorstellungsgespräch. Und wenn ein AG -aus welchen Gründen auch immer- ein Geschlecht präferiert, dann ist eben spätestens da Schluß für die Bewerber mit "falschem" Geschlecht. :-nix

In dem Fall zwingt man aber den Arbeitgeber sich die Bewerber, die eine interessante Bewerbung abgegeben haben, ersteinmal persönlich anzusehen. Wenn der Arbeitgeber dann immernoch nach Geschlecht aussucht, obwohl ein anderer Bewerber einen besseren Eindruck macht, dann ist ihm oder ihr nicht mehr zu helfen.

jan_mediklin
30.05.2015, 09:24
Ist natürlich eine problematische Sache. Ich schätze mal, viele Arbeitgeber haben eine Präferenz, ob sie lieber einen Zahnarzt oder Zahnärztin einstellen, aber das darf man natürlich nicht in eine Ausschreibung schreiben.
Ich frage mich ja, was diejenigen Inserenten, die solche eine Anzeige schalten, verpasst haben. Das sollte doch mittlerweile jedem (vor allem Arbeitgeber) klar sein, dass solche Anzeigen nicht zulässig sind. Ich würde mir das ja gut überlegen, mich bei einer solchen Praxis zu bewerben. Auch als Frau!