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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtliche Folgen fehlender Examenspatienten?



Malzkaffee
22.05.2015, 14:47
Hallo,
Bei uns zieht sich das Examen ja immer so ewig... jetzt habe ich von einer Freundin von einer anderen Uni gehört, dass man bei ihnen gerade rechtlich prüfen lässt, was die Folgen sein könnten, wenn die Studenten nicht mit allen passenden Patienten ins Examen gehen. Scheinbar wissen die an der Uni aber noch gar nicht was das sein könnte. Scheinbar meint da das Prüfungsamt bei denen, dass es nicht erlaubt sei, dass das Examen so rausgezögert wird.
Hat da jemand ne Idee was da passieren könnte?

baugruen
25.05.2015, 08:11
hm, wäre mal interessant zu wissen. bei uns fehlen auch examenspatienten. von seiten der klinik heißt es, kümmern sie sich selbst, sonst können sie kein examen mitmachen.
der verantwortliche prof meint zu uns auch immer, man bräuchte in jedem fall einen patienten, was meines erachtens falsch ist. ich bin mittlerweile etwas mit der approbationsordnung vertraut und darin heißt es:

§ 50

Die Prüfung in der Zahnersatzkunde (X) wird von einem Prüfer und in der Regel an zehn Tagen abgehalten. Der Kandidat hat seine theoretischen Kenntnisse über die Planung und Ausführung von Behandlungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Zahnersatzkunde nachzuweisen und sowohl herausnehmbaren wie festsitzenden Zahnersatz anzufertigen und einzugliedern.

im Gegensatz zur Kons-Prüfung (§ 49), wo es ausdrücklich heißt, die Füllungen müssen am "Kranken" gemacht werden, steht im Paragraph 50 nichts davon, dass der ZE zwangsläufig am Patienten eingedliedert werden muss. Für mich wäre demnach auch die Prüfung am Phantom denkbar. Seht ihr das anders?

Malzkaffee
28.05.2015, 23:14
hm, wäre mal interessant zu wissen. bei uns fehlen auch examenspatienten. von seiten der klinik heißt es, kümmern sie sich selbst, sonst können sie kein examen mitmachen.
der verantwortliche prof meint zu uns auch immer, man bräuchte in jedem fall einen patienten, was meines erachtens falsch ist.
[...]
im Gegensatz zur Kons-Prüfung (§ 49), wo es ausdrücklich heißt, die Füllungen müssen am "Kranken" gemacht werden, steht im Paragraph 50 nichts davon, dass der ZE zwangsläufig am Patienten eingedliedert werden muss. Für mich wäre demnach auch die Prüfung am Phantom denkbar. Seht ihr das anders?

Naja, bei denen wie bei uns ist es die Kons die Schwierigkeiten macht. bei denen gibt's wohl zu wenig Patienten, bei uns muss man einfach ein utopisches Programm abliefern, dabei fallen ja schon die Endos nicht vom Himmel! Und so was hat man ja auch nicht in der Verwandtschaft. Dann kommen bei uns noch die Kons-Kronen dazu und die PA...
Ich weiß nicht, ob das irgendwo geht, aber bei uns wäre wohl schon die Frage von Wegen Phantomarbeit strafbar. An die Approbationsordnung hat sie ja noch nie jemand gehalten. Aber du hast recht, da steht auch bei der Kons teilweise, dass man nur "praktische und theoretische Kenntnisse" unter Beweiß stellen muss oder so... das würde eigentlich auch gehen, wenn man's nur am Modell zeigen müsste.

baugruen
30.05.2015, 07:42
tja, hatte just in dieser woche die situation, dass der prof klipp und klar sagte, wer zu examensbeginn keinen patienten hat (um den wir uns jetzt selbst kümmern sollen), kann kein examen machen.
ich hätte ihn gern auf die Sache mit der Approbationsordnung, die ich oben beschrieben habe, angesprochen, aber mich gehütet... :-keks

vielleicht geh ich mal zu der trinker-runde am bahnhof und rekrutiere mir da jemanden.

Malzkaffee
30.05.2015, 08:59
keinen patienten

Braucht iht nur einen, weil du immer in der Einzahl schreibst

baugruen
30.05.2015, 09:17
für die prothetik reicht im besten fall einer (der dann eine kombiarbeit, also was herausnehmbares plus präparierte pfeilerzähne bekommt).
in der kons braucht man natürlich meist ein paar patienten mehr. aber da ist man bei uns manchmal recht großzügig, sodass im notfall auch mal der wechsel einer med-einlage als endo-leistung ausreicht...

Malzkaffee
31.05.2015, 09:54
für die prothetik reicht im besten fall einer (der dann eine kombiarbeit, also was herausnehmbares plus präparierte pfeilerzähne bekommt).
in der kons braucht man natürlich meist ein paar patienten mehr. aber da ist man bei uns manchmal recht großzügig, sodass im notfall auch mal der wechsel einer med-einlage als endo-leistung ausreicht...

Wow, da bin ich sprachlos. Bei uns ist man da peinlichst genau. Die Endo muss man auf jeden Fall komplett machen und in der Prothetik ist es immer eine Totalprothese OK und UK und zwei Kronen bzw Brücke. Theoretisch würde man aber in der Kons bei uns auch einer reichen... wenn der ne Endo, zwei Kronen, vier Füllungen udn ne PA braucht.

Malzkaffee
04.06.2015, 17:55
Naja, so wie ich das sehe hält unsere Uni gar nichts von den Regeln im Examen ein. Die Prüfung ist nicht dreigeteilt, die Wertung ist anders, wir müssen mehr machen und haben insgesamt nur einen Prüfer. Da sollen die sich mal beschweren...

baugruen
06.06.2015, 08:12
ich finde das zwar nach wie vor unglaublich, wie unterschiedlich eine STAATSPRÜFUNG in deutschland ablaufen kann, aber nun... was soll man machen?
bei uns werden gerade die patienten für das staatsexamen verlost... gibt aber zu wenige. und wer keinen abbekommt oder selbst auftreibt, kann laut prof kein examen machen... oh mann... bin ich froh, wenn das alles vorbei ist.

Malzkaffee
06.06.2015, 09:13
ich finde das zwar nach wie vor unglaublich, wie unterschiedlich eine STAATSPRÜFUNG in deutschland ablaufen kann, aber nun... was soll man machen?
bei uns werden gerade die patienten für das staatsexamen verlost... gibt aber zu wenige. und wer keinen abbekommt oder selbst auftreibt, kann laut prof kein examen machen... oh mann... bin ich froh, wenn das alles vorbei ist.

Bei uns wird nicht mal was verlost...

baugruen
06.06.2015, 09:38
Bei uns wird nicht mal was verlost...

und wie läuft das dann bei euch? müsst ihr euch komplett selbst kümmern oder habt ihr alle genug patienten?

Malzkaffee
06.06.2015, 16:21
und wie läuft das dann bei euch? müsst ihr euch komplett selbst kümmern oder habt ihr alle genug patienten?

Ja, genau. Wir müssen sie selber haben oder hoffen, das im Kurs was übrig bleibt. Wir müssen sie auch in unserer Kurszeit vorstellen. Dieses Semester ist das aber so knapp, dass ich mir irgendwie nicht denken kann, dass das geht.

Malzkaffee
24.06.2015, 16:35
Haha, gerade hab ich gelesen: Das Stex sollte "in der Regel" innerhalb von 8 Wochen stattfinden. Naja, vier Monate ist ja fast das gleiche. Aber die "in der Regel" 5 Tage muss man natürlich ganz genau einhalten.

jan_mediklin
27.06.2015, 11:42
Das Stex sollte "in der Regel" innerhalb von 8 Wochen stattfinden

Das gesamte Stex? In 8 Wochen? Das würde ja heißen, nach Abzug der Prothetik- und Kons-Prüfungen bleiben noch 5 Wochen für den Rest. Das hieße ca. 3 Prüfungen pro Woche... Zum Glück ist es dann doch nicht so.

Malzkaffee
28.06.2015, 17:31
Das gesamte Stex? In 8 Wochen? Das würde ja heißen, nach Abzug der Prothetik- und Kons-Prüfungen bleiben noch 5 Wochen für den Rest. Das hieße ca. 3 Prüfungen pro Woche... Zum Glück ist es dann doch nicht so.

Japp, aber für mich ein klarer Fall, dass damit eigentlich jedes Examen rechtlich angreifbar ist. Ich meine, es ist ja die Regel, dass es keine 8 Wochen sind und nicht die Ausnahme.

jan_mediklin
28.06.2015, 19:08
Auweia, wenn dann jeder sein Examen anfechten würde... :-D