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wwp92
26.05.2015, 15:27
Hallo, als frisch gebackener Arzt kommen ja auch mal Leute auf einen zu bezüglich eines Rezepts. Dazu hab ich paar Fragen:
1) Darf ich die einfach so ausstellen? Brauch ich dafür irgend einen Vordruck? Ich will auf keinen Fall groß für alle Rezepte ausstellen aber wenn zB meine Mutter neues L Thyroxin braucht oder so?!
2) dürfen die Rezepte dann bei der PKV eingereicht werden, sofern die betreffende Person da versichert ist? ( Gkv geht nicht, wegen KV Zulassung oder?)

Wie ist das genau, für ein paar Tipps wäre ich dankbar

Lg

smanpodg
26.05.2015, 15:34
Man merkt auf jeden Fall, dass deine Ausbildung erstklassig war..

Du kannst alles rezeptieren auf einem Privatrezept. Privatrezepte sind an keine Form gebunden, müssen stets Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum des "Patienten" enthalten. Wenn die PKV des "Patienten" ihre Erstattung an keinen festen Hausarzt koppelt (der unter anderem auch mittlerweile oft Allgemeinarzt sein muss), können die zur Erstattung eingereicht werden, allerdings nicht bei Familienangehörigen, sofern es aus der Anschrift oder dem Nachnamen ersichtlich ist (die privaten Kassen machen da oft Ärger). Stempel und Unterschrift des Arztes und das Datum der Ausstellung.
Und KV Rezepte sind, wie du so halb gewusst hast, natürlich nicht drin, da du keine Zulassung besitzt.

Das klassische darfst du alles rezeptieren: Z.B. die Pille für deine Freundin, Dauermedikamente für Bekannte etc.
(BTMs natürlich nicht, aber ich denke, soviel sollte man im Studium aufgeschnappt haben....)

WackenDoc
26.05.2015, 15:36
Ja, du darfst Rezepte einfach so ausstellen. Kostenfrei darfst du dass laut Standesordnung aber nur für nahe Familienangehörige machen. Und du trägst die Verantwortung für deine Verordnungen.

Ob die PKVen das anerkennen, muss der Versicherte mit seiner Versicherung verhackstücken.

Und gerade bei Dauermedikation an regelmäßige Kontrollen denken (Nebenwirkungen, Dosisanpassung, Folgen der Erkrankung etc.)

FirebirdUSA
26.05.2015, 16:13
Häufig erstattet die PKV, grundsätzlich muss sie es aber nicht.
Zu beachten: Du haftest natürlich für deine Verschreibungen (Wechselwirkungen, NW, etc.). Auf der Seite der LÄK BW gibt es ein gutes Infoblatt.

SuperSonic
26.05.2015, 16:57
Man merkt auf jeden Fall, dass deine Ausbildung erstklassig war..
Nun ja, perfekt war deine Antwort allerdings auch nicht. ;-)

- Nicht die Anschrift des Patienten ist verbindlich, sondern die des verschreibenden Arztes. (Ausnahme: BTM-Rezepte, dort auch Anschrift des Pat. erforderlich.)
- Ein (Praxis)Stempel ist nicht vorgeschrieben.

BTMs dürfen auf BTM-Rezepten auch privat oder als Eigenbedarf verordnet werden.

Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) (http://www.gesetze-im-internet.de/amvv/BJNR363210005.html)
Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) (http://www.gesetze-im-internet.de/btmvv_1998/BJNR008000998.html)

smanpodg
26.05.2015, 17:34
Nun ja, perfekt war deine Antwort allerdings auch nicht. ;-)[/URL]

Ich hab zumindest eine zwei oder zwei minus verdient. Und bin "nur" Zahnarzt und kein "frisch gebackener Arzt".

tiw28
26.05.2015, 17:34
Danke SuperSonic, genau das lag mir auch auf der Zunge :-top

Brutus
26.05.2015, 17:57
Na komm, dann lege ich aber noch einen nach: wenn Du ein bißchen gesucht hättest, dann wärst Du hier im Forum ganz sicherlich fündig geworden. Diese Fragestellung haben wir nämlich gefühlt nach JEDEM Examen gehabt. Mit ziemlich guten Antworten übrigens. Da gab es auch Rezeptvorlagen, Fallstricke, rechtliche Argumente, und und und...
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