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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fall von Angriff auf Fahrgast in S-Bahn aus psychiatrischer Sicht



habichnicht
27.05.2015, 19:40
Meine Fragen passen zwar nicht besonders gut ins Unterforum „Fachsimpeleien“, aber ich habe leider kein besser geeignetes gefunden.

Also: Ich bin gerade zufällig auf diese Meldung gestoßen:

http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70254/3029326



Fahrgast in einer S-Bahn mit einem Ledergürtel gewürgt-

Nach jetzigem Sachstand der Hamburger Bundespolizei zog ein Mann …..gegen 08.30 Uhr in einer fahrenden S-Bahn …. den Gürtel aus seiner Hose, legte diesen einem Fahrgast ...um den Hals und würgte ihn grundlos. Ein Zeuge des Vorfalls ….. eilte dem Geschädigten zur Hilfe und konnte weitere Attacken verhindern. [….]

Alarmierte Bundespolizisten stellten vor Ort alle Beteiligten auf dem Bahnsteig fest. Laut weiteren Zeugenaussagen fuchtelte der Beschuldigte ….. zunächst mit seinem Gürtel herum und würgte dann den Geschädigten grundlos. Nach jetzigem Sachstand gab es vorab keine verbalen Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten.

Der Beschuldigte verweigerte jegliche Aussage und wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen. [….]

Als gelegentlicher Nutzer dieser S-Bahn frage ich mich nun, ob man jemand, der sich so verhält, nicht psychiatrisch untersuchen und/oder auf Drogen testen müsste, bevor man ihn gehen lässt. Muss man nicht damit rechnen, dass der so etwas beim Fortsetzen der Fahrt noch einmal macht?

Was sagen denn die Psychiater dazu?

Weiß jemand, was in einem solchen Fall die Formulierung „nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen“ bedeutet? Psychiatrische Untersuchung und/oder Drogentests oder nur Feststellung der Personalien?

EKT
29.05.2015, 14:56
Ich denke, das ist keine psychiatrische, sondern eine juristische Frage. Und da ist es sicherlich eigenartig, daß man jmdn. nach versuchtem Totschlag gehen läßt. Die psychiatrische Untersuchung würde sich dann im späteren Verlauf eines Verfahrens und Einschätzung der Schuldfähigkeit anschließen, aber erstmal müßten die juristischen Prozesse greifen.
Aber möglicherweise ist in Hamburg alles anders und die "Toleranzschwelle" für bedrohliches Verhalten viel höher...

habichnicht
30.05.2015, 18:46
Ich musste beim Lesen dieses Berichts an einen Fall denken, der hier vor einiger Zeit für Aufregung gesorgt hatte. Damals hatte ein Mann völlig grundlos in einem Aufzug einem Fremden ganz plötzlich ein Messer in den Rücken gerammt und war dann geflüchtet. Der Angegriffene ist sofort gestorben.

Bei der Gerichtsverhandlung wurde bekannt, dass der Angreifer bereits früher psychotisch war und die Tat in einem Wahn begangen hat. Er ist dann nicht wegen Totschlags verurteilt worden, sondern dauerhaft in in der Forensik gelandet.

Wenn auch bei dem Angreifer in der S-Bahn eine wahnhafte Störung als Ursache einer solchen Handlung infrage käme, wäre es imho leichtfertig, ihn einfach gehen zu lassen.

WackenDoc
30.05.2015, 21:21
Hört sich wirklich wie nen wahnhaftes Geschehen an und dann würde er auch in psychiatrische Behandlung gehören.

Selbst in Hamburg dürfte es nicht üblich sein, dass man seine Mitreisenden einfach so würgt und für einen Auftragsmörder wäre es ein selten dämliches Vorgehen.