habichnicht
27.05.2015, 19:40
Meine Fragen passen zwar nicht besonders gut ins Unterforum „Fachsimpeleien“, aber ich habe leider kein besser geeignetes gefunden.
Also: Ich bin gerade zufällig auf diese Meldung gestoßen:
http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70254/3029326
Fahrgast in einer S-Bahn mit einem Ledergürtel gewürgt-
Nach jetzigem Sachstand der Hamburger Bundespolizei zog ein Mann …..gegen 08.30 Uhr in einer fahrenden S-Bahn …. den Gürtel aus seiner Hose, legte diesen einem Fahrgast ...um den Hals und würgte ihn grundlos. Ein Zeuge des Vorfalls ….. eilte dem Geschädigten zur Hilfe und konnte weitere Attacken verhindern. [….]
Alarmierte Bundespolizisten stellten vor Ort alle Beteiligten auf dem Bahnsteig fest. Laut weiteren Zeugenaussagen fuchtelte der Beschuldigte ….. zunächst mit seinem Gürtel herum und würgte dann den Geschädigten grundlos. Nach jetzigem Sachstand gab es vorab keine verbalen Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten.
Der Beschuldigte verweigerte jegliche Aussage und wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen. [….]
Als gelegentlicher Nutzer dieser S-Bahn frage ich mich nun, ob man jemand, der sich so verhält, nicht psychiatrisch untersuchen und/oder auf Drogen testen müsste, bevor man ihn gehen lässt. Muss man nicht damit rechnen, dass der so etwas beim Fortsetzen der Fahrt noch einmal macht?
Was sagen denn die Psychiater dazu?
Weiß jemand, was in einem solchen Fall die Formulierung „nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen“ bedeutet? Psychiatrische Untersuchung und/oder Drogentests oder nur Feststellung der Personalien?
Also: Ich bin gerade zufällig auf diese Meldung gestoßen:
http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70254/3029326
Fahrgast in einer S-Bahn mit einem Ledergürtel gewürgt-
Nach jetzigem Sachstand der Hamburger Bundespolizei zog ein Mann …..gegen 08.30 Uhr in einer fahrenden S-Bahn …. den Gürtel aus seiner Hose, legte diesen einem Fahrgast ...um den Hals und würgte ihn grundlos. Ein Zeuge des Vorfalls ….. eilte dem Geschädigten zur Hilfe und konnte weitere Attacken verhindern. [….]
Alarmierte Bundespolizisten stellten vor Ort alle Beteiligten auf dem Bahnsteig fest. Laut weiteren Zeugenaussagen fuchtelte der Beschuldigte ….. zunächst mit seinem Gürtel herum und würgte dann den Geschädigten grundlos. Nach jetzigem Sachstand gab es vorab keine verbalen Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten.
Der Beschuldigte verweigerte jegliche Aussage und wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen. [….]
Als gelegentlicher Nutzer dieser S-Bahn frage ich mich nun, ob man jemand, der sich so verhält, nicht psychiatrisch untersuchen und/oder auf Drogen testen müsste, bevor man ihn gehen lässt. Muss man nicht damit rechnen, dass der so etwas beim Fortsetzen der Fahrt noch einmal macht?
Was sagen denn die Psychiater dazu?
Weiß jemand, was in einem solchen Fall die Formulierung „nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen“ bedeutet? Psychiatrische Untersuchung und/oder Drogentests oder nur Feststellung der Personalien?