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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Polizeiliche Blutentnahmen... aber wer bekommt das Geld?



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anignu
27.05.2015, 23:23
Ich wart grad drauf dass es bei uns in der Klinik eskaliert und vorher wollt ich gern ein paar Meinungen hören.

In einer älteren Klinik war es so, dass alles was an Gutachten, Rehaanträgen etc. ausgefüllt wurde und wo hinten ein Formular mit Kontodaten waren einfach schonmal überklebt war mit einem Konto von dem niemand wusste wem es gehört. Da ich nicht wusste was das für ein Konto ist, hab ich nie unterschrieben. Die Sekretärin hat das dann gemacht. Damit war für mich das Thema erledigt.

In der nächsten Klinik durfte ich alles behalten. Rehaantrag für 20-30 Euro -> meins. Fertig.

In der jetzigen Klinik sollte ich nach einer polizeilichen Blutabnahme auch wieder so ein Formular ausfüllen aber halt bei den Kontodaten nichts eintragen. Das wäre ja dann das Konto der Klinik wurde mir mitgeteilt. Einfach nur quasi blanko unterschreiben. Ich hab mich geweigert.

Heute kam dann erst der Anruf der einen Sachbearbeiterin, der ich erklärt hab, dass ich nicht einfach Dokumente unterschreibe deren Inhalt vorn vornherein geändert wird. Wenn die Klinik das Geld haben will soll irgendjemand der Klinik das ausfüllen und unterschreiben, fertig.
Sie war damit unzufrieden, kurz drauf kam der Anruf ihrer Chefin. Die hab ich abgewürgt mit "ich muss jetzt wirklich arbeiten und kann mich damit nicht beschäftigen", sie wirds an meinen Chef nun weiterleiten. Find ich ok, bin eh grad maximal auf Krawall gebürstet.

Jetzt brauch ich halt noch ein wenig Futter für meine Diskussionen...

Ein Bestandteil wird die Argumentation sein, dass ich nicht einsehe irgendwelche Formulare blanko zu unterschreiben bei denen ich von vornherein weiß dass irgendwas nachgetragen wird. Und ich dann keinerlei Kontrolle mehr hab was nachgetragen wird. Würde man ansonsten nie machen! Kein Mensch unterschreibt einfach mal blanko. Man stelle sich vor die Sachbearbeiterin trägt ihre eigene Kontoverbindung ein. Und dann werde ich später gefragt warum ich es unterstütze dass diese Frau Geld klaut das der Klinik zusteht. Und dann? Dann sag ich "ach wissen sie... ich unterschreib immer alles blanko. Ich weiß nicht wer da dann was nocheinträgt und das Geld bekommt..."

Das Zweite wird sein, dass ich in Frage stellen will wieso überhaupt die Klinik das Geld bekommt. In meinem Arbeitsvertrag steht zwar:

Die/Der Beschäftigte ist im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlichen Notwendigkeiten zur Leistung von Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet. Ggf. sind Tätigkeiten wie z.B. die Teilnahme am Notarztdienst sowie polizeilich angeordnete Blutentnahmen als Dienstaufgaben wahrzunehmen.
aber beim Bereitschaftsdienst, Überstunden, Mehrarbeit und Notarztdienst bekomm ich auch mehr Geld. Wieso also nicht für polizeiliche Blutentnahmen?

Wie ist denn das bei euch geregelt?

Dr. Jekyll
28.05.2015, 05:06
Es wird blanko nichts unterschrieben. Du machst das vollkommen richtig. Wenn die Sachbearbeiterin damit unglücklich ist, ist das ihr Problem.
Oder einfach die Rechtsabteilung fragen, die werden sicher nicht Blankounterschriften als verbinldich tätig Maßnahme begründen können.

Falls dein Chef darauf besteht (was ich nicht glaube) soll er es unterschreiben. Ist ja anscheinend sein Geld oder das seiner Abteilung.

Bandwurm
28.05.2015, 06:29
Rechtlich hab ich da wenig Ahnung. Aber Blankounterschriften gibt es NIE. Bzgl. Rehaanträge, polizeiliche Blutentnahmen, ect. war es bisher in allen Kliniken (bisher 5) so, dass das Geld an mich ging und ich es versteuert habe. Bei einem Freund geht das ganze auf ein Klinikkonto und er bekommt dann 70% mit dem Gehalt ausgezahlt, 30% an die Klinik. Das man davon gar nichts bekommt ist erst mal nicht so selbstverständlich, wie es anscheinend in deiner Klinik gehandhabt wird.

WackenDoc
28.05.2015, 07:34
Warum hat die Klinik kein entsprechendes Formular wo die Kontonummer der Klinik eingetragen ist? Ansonsten habt ihr doch eine Abrechnungsstelle, sollen die sich drum kümmern, dass sie das Geld ran bekommen.

Warum du evtl. kein Geld bekommst, kann daran liegen, dass du es ja in deiner Arbeitszeit machst, die ja vergütet wird.

schseb9
28.05.2015, 10:27
Warum eigentlich auf polizeiliche Anordnung. Die haben sowas ja wohl nicht zu entscheiden. Muss das nicht ein Richter veranlassen?

mainzer
28.05.2015, 12:18
@Richter/Polizei: Die Polizeibeamten dürfen in begründeten Ausnahmefällen wenn zeitnah kein Richter erreichbar ist, die BE ebenfalls anordnen...

Ich finde es auch genau richtig, wie du es machst. Blanko wird nichts unterschrieben! Wobei mich die Tatsache der Unterschrift weniger stört, als dass das Geld bei IRGENDwem "versack" (und wenn es die Klinik ist...). Klar, dass sowas ggf. in der Arbeitszeit angeordnet werden kann..aber lästig ist es trotzdem. Ich glaube ich würde es verweigern und mit andersweiter Arbeitsbelastung begründen (Akutversorgung o.Ä.)...Da sollen sie erstmal versuchen, dir einen Strick draus zu drehen.

Stephan0815
28.05.2015, 12:40
Ich würde mich da mal mit oberärztlicher Seite oder mit dem Chef mal kurzschliessen. Die haben das sicher doch auch mal machen müssen. Kennen tu ich das vom Uniklinikum auch, da lief das so, dass man den Durchschlag kopiert und seinen Anspruch darauf bei zuständiger Stelle angibt. Dann kam das Geld zunächst auf das Klinikkonto und wurde dann einmal im Jahr an den Gutachter, der unterschrieben hat, abgebucht.
Ein PJ-ler hat die Kontodaten vom Klinikum immer durchgestrichen und die eigenen angegeben. Ist halt auch logisch, das PJ wird am Klinikum nicht vergütet und er wäre sonst ja nach nem Jahr gar nicht mehr vor Ort. Das Geld wurde ihm aber auch anstandslos überwiesen.
Die Begründung, dass es ja in deine Arbeitszeit fällt, die dir von Klinik ja schon bezahlt wird, halte ich für eher nicht haltbar. Schließlich schreibt man das Gutachten ja eigentlich nicht für die Klinik, sondern für die Versicherung und von daher stellt das eher eine zusätzliche Dienstleistung zur eigentlichen Kliniktätigkeit dar.
Aber völlig sicher bin ich mir da auch gerade nicht im rein rechtlichen Sinne...
Wäre auch interessiert, falls sich jemand damit wirklich auskennt und uns hier an der Lösung teilhaben lassen würde.

THawk
28.05.2015, 15:27
Ich würde es auch nicht blanko unterschreiben. Aber mich wundert die Idee, dass euch das Geld rechtlich zusteht wenn ihr in eurer Arbeitszeit das Blut abnehmt. Genauso wie bei den Gutachten. Ich bin kein Jurist, aber warum solltet ihr zusätzliches Geld bekommen wenn ihr in eurer Arbeitszeit Arbeit erledigt, die euch aufgetragen wird. Es ist ein nettes Entgegenkommen der Klinik wenn ihr das Geld bekommt. Aber um einen Anspruch darauf zu haben müsste es m.E. für euch Nebentätigkeit (genehmigt) sein und die Zeit der Blutabnahme wäre in dem Moment keine Arbeitszeit.
Da das nicht der Fall ist - m.E. kein Anspruch auf Zusatzgeld.

Ist doch bei den Gutachten genau das gleiche: Wenn ihr es in eurer Arbeitszeit macht kann die Klinik euch das Geld weiterleiten, aber ein Anrecht gibt es sicher nicht drauf. :-meinung

WackenDoc
28.05.2015, 16:52
Dann dürften die Chefs bzw. OÄ auch nicht privat liquidieren. Die behandeln ihre Privatpatienten ja auch in der normalen Arbeitszeit.
Wird halt die Frage sein, was im Vertrag steht.

Die Frage hab ich mit den T-Scheinen in den Notarztschichten auch immer wieder- in einer Stadt dürfen wir nicht abrechnen, 2 Landkreise weiter müssen wir abrechnen, damit es keinen Ärger mit der KK gibt. Und wieder in nem anderen können wir es handhaben wie wir wollen.
Da bekommt aber z.B. der Träger des Rettungsdienstes nichts, obwohl ja Kosten entstanden sind und die Leichenschau gegenüber der KK nicht als Einsatz abgerechnet werden kann. Die gelten als Fehlfahrten wenn ich das richtig im Kopf hab.

THawk
28.05.2015, 17:41
Na klar kommt es auf den Vertrag an, wenn du es im Vertrag stehen hättest dürfest du ja auch privat liquidieren. Aber ich bin mir sicher, dass das in den Verträgen der Assistenzärzte hier genauso wenig drin steht wie die Abrechnung Blutabnahmen.

anignu
28.05.2015, 20:08
Warum hat die Klinik kein entsprechendes Formular wo die Kontonummer der Klinik eingetragen ist? Ansonsten habt ihr doch eine Abrechnungsstelle, sollen die sich drum kümmern, dass sie das Geld ran bekommen.
Weils ein Formular der Polizei ist das man ausfüllen soll. Die haben da ihre Vordrucke.

Genau. Und diese Abrechnungsstelle hat mich genervt ich solle gefälligst unterschreiben.

@Richter/Polizei: Die Polizeibeamten dürfen in begründeten Ausnahmefällen wenn zeitnah kein Richter erreichbar ist, die BE ebenfalls anordnen...
Genau. Im Endeffekt gehts ja darum Alkohol nachzuweisen, bzw. die genaue Menge. Oft auch wenn der Alkotest schon gelaufen ist.
Ich hab das so verstanden, dass das so schnell wie möglich erfolgen muss damit die Werte möglichst genau sind und daher es quasi ohne Richter laufen darf. Genauso wie bei "Gefahr im Verzug" oder so.

Strodti
28.05.2015, 21:34
Die Blutentnahme finde ich nicht schlimm... schreibe da aber auch meine Nummer rein. Bei dieser neurologischen Untersuchung mache ich mir mehr Gedanken. Ich fülle da brav deren Bogen aus, aber kann man dann auch als Zeuge geladen werden? Dann würd ich ja mir eine genauere Dokumentation (zumindest in Kopie) wegheften.

Pflaume
31.05.2015, 21:23
Die Blutentnahme finde ich nicht schlimm... schreibe da aber auch meine Nummer rein. Bei dieser neurologischen Untersuchung mache ich mir mehr Gedanken. Ich fülle da brav deren Bogen aus, aber kann man dann auch als Zeuge geladen werden? Dann würd ich ja mir eine genauere Dokumentation (zumindest in Kopie) wegheften.
Selbstverständlich kann man da als Zeuge geladen werden. Ist unwahrscheinlich, daß es passiert, aber möglich.

Was das Thema der Threaderstellering angeht... ich finde, ohne das Formular zu kennen, kann man nicht sagen, ob sie da unterschreiben kann oder nicht. Wenn es zB eine Dienstanweisung gibt, in der steht, daß der Arzt mit seiner Unterschrift auf dem polizeilichen Formular bestätigt, daß er die Blutentnahme unter den angegebenen Bedingungen durchgeführt hat, und daß die Kontonummer der Klinik anschließend von der Sachbearbeitung eingetragen wird, kann man das meiner Meinung nach gut unterschreiben. Es gibt aber auch Konstellationen, in denen ich nicht unterschreiben würde.

Ein anderes Thema ist die Vergütung. Im für mich gültigen TVÄ/VKA finden sich unter "§4 Allgemeine Pflichten" zum Beispiel folgende interessante Absätze 3 und 4:


Die Erstellung von Gutachten, gutachtlichen Äußerungen und wissenschaftlichen Ausarbeitungen, die nicht von einem Dritten angefordert und vergütet werden, gehört zu den den Ärztinnen und Ärzten obliegenden Pflichten aus der
Haupttätigkeit. Die Ärztin/Der Arzt kann vom Arbeitgeber verpflichtet werden, als Nebentätigkeit
Unterricht zu erteilen sowie Gutachten, gutachtliche Äußerungen und wissenschaftliche Ausarbeitungen, die von einem Dritten angefordert und vergütet werden, zu erstellen, und zwar auch im Rahmen einer zugelassenen Nebentätigkeit
der leitenden Ärztin/des leitenden Arztes. 2 Steht die Vergütung für das Gutachten, die gutachtliche Äußerung oder wissenschaftliche Ausarbeitung ausschließlich dem Arbeitgeber zu, hat die Ärztin/der Arzt nach Maßgabe ihrer/seiner Beteiligung einen Anspruch auf einen Teil dieser Vergütung. 3 In allen anderen Fällen ist die Ärztin/der Arzt berechtigt, für die Nebentätigkeit einen Anteil der von dem Dritten zu zahlenden Vergütung anzunehmen. 4 Die Ärztin/Der Arzt kann die Übernahme der Nebentätigkeit verweigern, wenn die angebotene Vergütung offenbar nicht dem Maß ihrer/seiner Beteiligung entspricht. 5 Im Übrigen kann die Übernahme der Nebentätigkeit nur in besonders begründeten Ausnahmefällen verweigert werden.

Ich bin (als Laie) der Meinung, daß zwar vielleicht nicht unbedingt die Blutentnahme selbst, aber wahrscheinlich das Ausfüllen des entsprechenden Untersuchungsbogens nach sorgfältiger Untersuchung eine gutachterliche Äußerung darstellt. Aus meiner Sicht müßte ich somit mindestens die Hälfte der Kohle, die die Klinik dafür bekommt, bekommen, um in irgendeiner Form gerecht für diese gutachterliche Äußerung bezahlt zu sein. In Prozessen wegen Trunkenheit am Steuer wird meiner Erfahrung nach regelhaft dieser Fragebogen als wichtiges Beweismittel hinzugezogen und ggf. von einem Rechtsmediziner gutachterlich beurteilt.

Persönlich bin ich der Meinung, daß mein Arbeitgeber mich dadurch, daß ich von den polizeilichen Blutentnahmen keinen Cent sehe, routinemäßig bescheißt. Da diese Blutentnahmen bei mir aber nur ungefähr 2 bis 3 mal im Jahr vorkommen, halte ich es aber für nicht lohnend, mich darum zu streiten. Da gibt es sehr viel wichtigere Mißstände in meinem Arbeitsalltag.

Falls die Threaderstellerin öfter damit zu tun hat und auch nach TVÄ/VKA bezahlt wird, würde ich an ihrer Stelle Rücksprache mit dem Marburger Bund halten, ob der Tarifvertrag tatsächlich eine Vergütung solcher Blutentnahmen vorsieht.

In jedem Fall läßt sich das Problem der "Blanko-Unterschrift" mit Sicherheit über irgendeine Verfahrensanweisung klären, und darum jetzt ein großes Aufhebens zu machen, halte ich für nicht gewinnbringend. Dann wirds halt so sein, daß in die Notaufnahme ein Zettel mit der Kontonummer gehängt wird und sie die Klinik-Kontonummer selbst eintragen soll, oder daß sie nach jeder Blutentnahme am Folgetag zur Sachbearbeiterin dackeln muß. In der Sache, die sie ärgert (keine Bezahlung), hat die Threaderstellerin damit aber nix gewonnen.

Brutus
31.05.2015, 21:46
In der jetzigen Klinik sollte ich nach einer polizeilichen Blutabnahme auch wieder so ein Formular ausfüllen aber halt bei den Kontodaten nichts eintragen. Das wäre ja dann das Konto der Klinik wurde mir mitgeteilt. Einfach nur quasi blanko unterschreiben. Ich hab mich geweigert.
So weit, so gut, so richtig. ;-)
Wer hat denn gesagt, dass Du nur unterschreiben sollst und ansonsten die Kontodaten von Dritten eingetragen werden?
Ich meine, Du unterschreibst ja auch nicht den Anordnungsbogen blanko und irgendwer trägt dann anschließend die Medikamente ein. ;-)


Heute kam dann erst der Anruf der einen Sachbearbeiterin, der ich erklärt hab, dass ich nicht einfach Dokumente unterschreibe deren Inhalt vorn vornherein geändert wird. Wenn die Klinik das Geld haben will soll irgendjemand der Klinik das ausfüllen und unterschreiben, fertig.
Richtig! Wenn die so scharf auf das Geld sind, dann sollen sie halt Aufkleber mit den Kontodaten auf die Formulare bappen, oder sie sollen es halt selbst ausfüllen und dann unterschreiben. :-nix


Sie war damit unzufrieden, kurz drauf kam der Anruf ihrer Chefin. Die hab ich abgewürgt mit "ich muss jetzt wirklich arbeiten und kann mich damit nicht beschäftigen", sie wirds an meinen Chef nun weiterleiten. Find ich ok, bin eh grad maximal auf Krawall gebürstet.
Wenn Du so auf Krawall aus bist, warum trägst Du nicht einfach DEINE Kontodaten ein? Einfach drauf ankommen lassen. Dann müssen sie sich ja bei Dir melden. Denn einfach löschen und überschreiben ist ja mal nicht...

Mano
01.06.2015, 11:52
Wäre nicht die normale Vorgehensweise einfach seinen Chef zu fragen, was man da eintragen soll!? Dann weiß man es für die Zukunft. Und wenn der sagt, man lässt es blanko, damit es von jemand anderem unterschrieben wird macht man sich eben selbst eine Aktennotiz und dann hat es sich auch erledigt...

Zur Bezahlung: Solange du es während deiner Arbeitszeit machst, die dir ja ausreichend vergütet wird, steht dir soweit ich es übersehen kann, keine weitere Entschädigung zu. Machst du es als angeordnete/ genehmigte Nebentätigkeit ist es dein Ding: Du bekommst das Geld, du machst es in deiner Freizeit und du musst dich dafür versichern. Alles andere halte ich für Kulanz des Arbeitgebers - gerade bei 2-3 Blutentnahmen im Jahr dürfte für den sowieso die Verwaltungsarbeit höher ausfallen wenn er das Geld selber kassiert, als wenn du direkt mit der Polizei abrechnest.

Brutus
01.06.2015, 15:21
Wäre nicht die normale Vorgehensweise einfach seinen Chef zu fragen, was man da eintragen soll!? Dann weiß man es für die Zukunft. Und wenn der sagt, man lässt es blanko, damit es von jemand anderem unterschrieben wird macht man sich eben selbst eine Aktennotiz und dann hat es sich auch erledigt...
Jaaa, aber genau da liegt ja der Hase im Pfeffer: sie soll ja blanko unterschreiben. Und DAS geht gar nicht. Wenn man das komplette Formular blanko lässt, auf dass die Sachbearbeiterin die Unterschrift fertigt, dann wäre das mir völlig hupe. Aber das dürfte ja auch nicht so einfach sein, weil die Unterschrift ja eben auch für die medizinisch durchgeführten Untersuchungen gilt. Und da kann ja schlecht die Verwaltungsangestellte unterschreiben... :-nix

WackenDoc
01.06.2015, 16:41
Am einfachsten und sichersten wäre es wohl, wenn es Bäpperl oder Stempel mit den Kontodaten der Klinik gäbe.

anignu
01.06.2015, 17:28
Ich bin (als Laie) der Meinung, daß zwar vielleicht nicht unbedingt die Blutentnahme selbst, aber wahrscheinlich das Ausfüllen des entsprechenden Untersuchungsbogens nach sorgfältiger Untersuchung eine gutachterliche Äußerung darstellt. Aus meiner Sicht müßte ich somit mindestens die Hälfte der Kohle, die die Klinik dafür bekommt, bekommen, um in irgendeiner Form gerecht für diese gutachterliche Äußerung bezahlt zu sein. In Prozessen wegen Trunkenheit am Steuer wird meiner Erfahrung nach regelhaft dieser Fragebogen als wichtiges Beweismittel hinzugezogen und ggf. von einem Rechtsmediziner gutachterlich beurteilt.
Für mich ein wichtiger Hinweis. Das seh ich auch so. Gutachterliche Tätigkeit und das steht sogar im Tarifvertrag, dass ich angemessen vergütet werden muss!

Da diese Blutentnahmen bei mir aber nur ungefähr 2 bis 3 mal im Jahr vorkommen, halte ich es aber für nicht lohnend, mich darum zu streiten. Da gibt es sehr viel wichtigere Mißstände in meinem Arbeitsalltag.
Jein, das kommt drauf an.
Hier gehts mir grad eher drum was der Verwaltung einfällt mich derart schwach anzumachen am Telefon.
"Kommen sie sofort vorbei und unterschreiben sie dieses Formular" und nachdem ich gesagt hatte "Geht nicht, ist grad zu viel los auf Station" hieß es "aus welcher Abteilung sind sie? Ich gebs an ihren Chefarzt weiter!"
Das geht nicht. Das ist kein Umgang. Das Formular liegt inzwischen bei mir, ist soweit ausgefüllt und wartet auf meine Unterschrift. Hab die Frage mit ein paar Anregungen aus diesem Thread an die juristische Abteilung des Marburger Bund geschickt und wenn ich da Antwort hab kann ich das mit der Verwaltung ausdiskutieren.
Es geht grad einfach ums Prinzip. Mir so ans Bein zu pissen. Indiskutabel.

Telefone sind ein Graus. Läuten ständig diese Dinger wegen jedem Scheiß. Und es ist einfacher jemanden anzurufen als selbst sein Hirn einzuschalten...

Ja es gibt wichtigere Missstände. Ich bin dieses Wochenende kurzfristig für einen plötzlich erkrankten Kollegen eingesprungen (war für mich Arbeits-Wochenende Nummer 3 in Folge). Der hat nächstes Wochenende auch wieder Dienst, ebenso wie ich (wird dann was vierte Wochenende in Folge). Er hat aber zwei Dienste, ich nur einen. Also sollte ich doch bitteschön noch einen übernehmen. Hab gesagt, nein ich hab keine Zeit. Jetzt sind mir Chef und Oberärzte beleidigt. Ein Danke für das vergangene Wochenende bei dem ich kurzfristig eingesprungen bin hab ich auch nicht gehört.
Was lernen wir daraus? Einfach gar keine Dienste übernehmen, dann sind sie nur beleidigt und man selbst ist nicht noch zusätzlich enttäuscht für die fehlende Dankbarkeit.

CYP21B
01.06.2015, 17:29
Das sind unterschiedliche Zettel und Unterschriften die man leisten muss. Der Zettel auf dem man ankreuzelt was man gemacht hat und eben dann Daten zur Bezahlung enthält ist zumindest bei uns unabhängig von denen die die Blutentnahme und die Untersuchung bescheinigen.
Rausbekommen tut man bei uns paar um die 30 Euro (je nach Uhrzeit und ggf. 2. BE) direkt in der Lohnabrechnung aufgeführt, ich weiß jedoch nicht ob da irgendwas abgezogen ist. Im Prinzip finde ich das ein nettes addon da es bei mir ja eigentlich in der Dienstzeit erfolgt. Dafür gibts bei uns für die Rehaanträge nichts was zahlenmäßig wohl lohnender wäre.

Pandora
05.06.2015, 14:48
Bei uns (Psychiatrie) gibt es für polizeiliche Blutentnahmen und Rehaanträge nichts extra, das wird bei uns in der Arbeitszeit bzw. Bereitschaftsdienstzeit erledigt und ist quasi pauschal im Grundgehalt mit drin. Das ist im Arbeitsvertrag auch so festgelegt. Dafür sind bei uns Gutachten als Nebentätigkeit erlaubt (und sogar erwünscht). Diese rechnen wir direkt mit den Auftraggebern (bei uns meist Gerichte) ab und versteuern selbst. Da wir viele Gutachten erstellen (meist Betreuungs- und Unterbringugnsgutachten, manchmal forensiche Gutachten) kommt da häufig ein netter Zuverdienst dazu.

Nichtsdestotrotz: Blanko würd ich auch nichts unterschreiben. (Bei uns läuft die Abrechnung über die Verwaltung, wir unterschreiben nur, dass wir die Maßnahme durchgeführt haben.)