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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Urlaub/Überstunden in der Probezeit



RiverCola
04.06.2015, 20:04
Hab da mal ein kleines Problem, Überstunden und Urlaub in der Probezeit, wie sieht es damit aus? Wenn ich nach 5 Monaten in der Probezeit kündige, stehen mir dann die anteiligen Urlaubstage aus den 5 Monaten zu? Und wie ist es mit den Überstunden? Die müssen doch theoretisch gegen Freizeit oder Bares verrechnet werden, oder liege ich da daneben?


Danke!

Strodti
04.06.2015, 20:28
Du hast recht. Der Urlaub steht dir natürlich zu. Halt 5/12 deines Jahresurlaubs. Aber du hast keinen Anspruch darauf, dass er dann genommen werden kann, wenn du es willst (wenn der Dienstplan schon steht). Deine Überstunden müssen auch korrekt abgerechnet werden. Also auszahlen lassen oder abfeiern.

Dr. Jekyll
04.06.2015, 21:08
Die Mindestanrechendauer für Weiterbildungen sind 6 Monate.

Moorhühnchen
04.06.2015, 21:47
Die Mindestanrechendauer für Weiterbildungen sind 6 Monate.
In manchen Fächern sind's auch nur 3 Monate. Zum Bespiel Anästhesie in Hessen.

WackenDoc
04.06.2015, 22:01
Aber Obacht- es kann auch sein, dass der erste Abschnitt mindestens 6 Monate sein muss und die weiteren 3- z.B. in der Allgemeinmedizin.

arbeiter79
05.06.2015, 21:20
Also sollte wenn die Weiterbildung im Blick hat (in den meisten Fachrichtungen) nur 6;12;18;24;30;... usw. kündigen?

Feuerblick
05.06.2015, 21:28
Nee, nur nicht vor Ablauf von sechs Monaten. Alles drüber wird angerechnet, egal ob 7, 11, 13 oder was auch immer... nur halt nicht 1, 3, 4, 5. Zumindest gilt das für viele Facharztweiterbildungen, aber nicht zwingend für alle. :-nix

Lakemond
06.06.2015, 07:03
Übrigens, Urlaub in der Probezeit (ohne Kündigung) ist auch möglich!

Feuerblick
06.06.2015, 07:14
Selbstverständlich ist er das. In den meisten Abteilungen wird das sogar ganz gerne gesehen, denn irgendwann muss der Urlaub ja genommen werden und da ist es deutlich unkomplizierter, wenn der/die Neue nicht sechs Monate lang Urlaub aufhebt...

Jule-Aline
07.06.2015, 14:55
In manchen Fächern sind's auch nur 3 Monate. Zum Bespiel Anästhesie in Hessen.

Und in der Chirurgie darf man in Hessen ein Jahr in 3 Monatsabschnitte teilen,die anerkannt werden.
Hintergrund ist,dass manche Pflichtfächer ein Nadelöhr sind (Ortho z.B.)