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tahoe
07.06.2015, 15:48
Hallo zusammen,

Ich habe mal eine Frage an die Tarifvertragsexperten hier. Es geht um folgenden Paragraphen im TV/VKA:


§ 11 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
(1) 1
Die Ärztin/ Der Arzt erhält neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleis-
tung Zeitzuschläge. ²Die Zeitzuschläge betragen – auch bei teilzeitbeschäftigten
Ärztinnen und Ärzten – je Stunde
a) für Überstunden 15 v.H.,
b) für Nachtarbeit 15 v.H.,
c) für Sonntagsarbeit 25 v.H.,
d) bei Feiertagsarbeit
- ohne Freizeitausgleich 135 v.H.,
- mit Freizeitausgleich 35 v.H.,
e) für Arbeit am 24. Dezember und
am 31. Dezember jeweils ab 6 Uhr 35 v.H.,


Nun mein Fall:

Ich habe an einem Feiertag einen Dienst zusätzlich gearbeitet. Das Monats "Soll" betrug 160h Arbeitszeit.

Durch den Feiertag den ich zusätzlich (12h) gearbeitet habe (kein Freizeitausgleich erhalten), habe ich insgesamt 172h "ist" geleistet.

Angenommen eine Arbeitsstunde bringt 25€.

Wieviel muss mir eurer Ansicht nach zusätzlich ausgezahlt werden?

Ich sage:
12h x 25€ Grundlohn (300€)
12h x 25€ x 15% Überstunden (45€)
12h x 25€ x 135% Feiertagszuschlag (405€) (weil kein Freizeitausgleich stattfand, §11, 1, d)

Insgesamt also ein Brutto von 750€

Mein Arbeitgeber zahlt allerdings insgesamt nur 405€ (12h x 135%) aus.

Wer hat recht?

tahoe
07.06.2015, 15:49
Anmerkung: Es handelt sich natürlich um Vollarbeitszeit und keine Bereitschaft ;)

Muriel
07.06.2015, 16:25
Dein AG hat schon recht. Du bekommst für das Arbeiten am Feiertag 35% pro Stunde mehr als an anderen Tagen. Es werden also, da die 12h nicht durch FZA anderswo wieder abgezogen werde, 135% des normalen Lohns gezahlt. Du bekommst ja nicht Überstunden und noch die anderen Zuschläge.

Heerestorte
07.06.2015, 16:30
Ist das aber nicht eher so gedacht, dass sie 135% mehr pro Stunde bekommen sollte?
Und wenn Freizeitausgleich stattfindet, dann 35 % mehr?

Quasi eine Stunde mit Freizeitausgleich dann 33,75 € Stundenlohn (25 € + 35 v.H. von 25€).
Eine Stunde ohne Freizeitausgleich 58,75 € Stundenlohn (25 € + 135 v.H. von 25 €).

Es heißt im Gesetz ja auch:
"Die Ärztin/ Der Arzt erhält neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleis-
tung Zeitzuschläge.[...]"

Also 135 % von 25 € zusätzlich, wenn kein FZA erfolgte.

Muriel
07.06.2015, 16:45
Nein, im Vergleich zu "normalen " Arbeitsstunden beträgt der Lohn 135%. Würde er FZA für den Feiertage bekommen, also von den Stunden bei 0 landen, gäbe es zum Grundgehalt ein Plus 35% für die 12h.

Heerestorte
07.06.2015, 17:07
Nein, im Vergleich zu "normalen " Arbeitsstunden beträgt der Lohn 135%. Würde er FZA für den Feiertage bekommen, also von den Stunden bei 0 landen, gäbe es zum Grundgehalt ein Plus 35% für die 12h.

Ach so. Also kriegt man ohne FZA 405 € und mit FZA eben den FZA und 105 € für den Dienst und keine 300 Grundlohn dazu €?
Weil sonst wäre man ja, egal ob mit oder ohne FZA, bei 405 €.
Ich glaube, dass ich irgendwie gewaltig auf dem Schlauch stehe :-))

habichnicht
07.06.2015, 17:13
Und warum soll es den Überstundenzuschlag nicht geben? Es macht doch einen Unterschied, ob die 12 Stunden im Rahmen der 160 Soll-Stunden oder zusätzlich gemacht wurden. Zumindest würde ich bei der Monatabrechnung den Zuschalg für 12 Überstunden erwarten.

Muriel
07.06.2015, 19:51
Das dürfte am Unterschied Überstunde vs. Mehrarbeit liegen.

FirebirdUSA
07.06.2015, 23:32
Dein AG hat schon recht. Du bekommst für das Arbeiten am Feiertag 35% pro Stunde mehr als an anderen Tagen. Es werden also, da die 12h nicht durch FZA anderswo wieder abgezogen werde, 135% des normalen Lohns gezahlt. Du bekommst ja nicht Überstunden und noch die anderen Zuschläge.

Ich glaube das ist so nicht korrekt. Bei den Angaben im Tarifvertrag handelt es sich um Zuschläge zum normalen Lohn und die ersten 100% sind der normale Arbeistlohn. Sollte nicht innerhalb von 3 Monaten ein Ausgleichstag unter der Woche freigenommen werden können werden die zusätzlichen 100% Zuschlag fällig (siehe auch §8). Zumindestens bei uns wird das so gehandhabt, ich würde aber mal an deiner Stelle beim MB Nachfragen wie das zu verstehen ist.

Da der Lohn für Dienste i.d.R. früher ausbezahlt wird, bekommst du zu erst 135% bezahlt (du kannst den FZA ja noch bekommen), den Zuschlag gibt es dann erst nach 4-5 Monaten (3 Monate zum auflaufen der Zahlungspflicht der zusätzlichen 100% und dann dauert es i.d.R. nochmals 1-2 Monate je nach Klinik/Verwaltung bis es dann wirklich ausgezahlt wird). Gerne wird zu diesem Zeitpunkt aber die Auszahlung dann vergessen.

Bei Überstundenzuschlägen kommt es tatsächlich darauf an ob es sich um Mehrarbeit oder Überstunden handelt und ob es bei euch ggf. auch noch eine betriebsinterne Regelung gibt. Ist von hieraus schwierig zu sagen.

marvo
20.03.2019, 20:57
Wie ist hier jetzt eigentlich der aktuelle Stand der Dinge?

Ich habe am Freitag gearbeitet und dafür die Überstunden behahlt bekommen und 35% Zuschlag, wurden mit da jetzt 100% unterschlagen? Was ist euer Wissensstand?
Hatte keinen FZA!