tahoe
07.06.2015, 15:48
Hallo zusammen,
Ich habe mal eine Frage an die Tarifvertragsexperten hier. Es geht um folgenden Paragraphen im TV/VKA:
§ 11 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
(1) 1
Die Ärztin/ Der Arzt erhält neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleis-
tung Zeitzuschläge. ²Die Zeitzuschläge betragen – auch bei teilzeitbeschäftigten
Ärztinnen und Ärzten – je Stunde
a) für Überstunden 15 v.H.,
b) für Nachtarbeit 15 v.H.,
c) für Sonntagsarbeit 25 v.H.,
d) bei Feiertagsarbeit
- ohne Freizeitausgleich 135 v.H.,
- mit Freizeitausgleich 35 v.H.,
e) für Arbeit am 24. Dezember und
am 31. Dezember jeweils ab 6 Uhr 35 v.H.,
Nun mein Fall:
Ich habe an einem Feiertag einen Dienst zusätzlich gearbeitet. Das Monats "Soll" betrug 160h Arbeitszeit.
Durch den Feiertag den ich zusätzlich (12h) gearbeitet habe (kein Freizeitausgleich erhalten), habe ich insgesamt 172h "ist" geleistet.
Angenommen eine Arbeitsstunde bringt 25€.
Wieviel muss mir eurer Ansicht nach zusätzlich ausgezahlt werden?
Ich sage:
12h x 25€ Grundlohn (300€)
12h x 25€ x 15% Überstunden (45€)
12h x 25€ x 135% Feiertagszuschlag (405€) (weil kein Freizeitausgleich stattfand, §11, 1, d)
Insgesamt also ein Brutto von 750€
Mein Arbeitgeber zahlt allerdings insgesamt nur 405€ (12h x 135%) aus.
Wer hat recht?
Ich habe mal eine Frage an die Tarifvertragsexperten hier. Es geht um folgenden Paragraphen im TV/VKA:
§ 11 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
(1) 1
Die Ärztin/ Der Arzt erhält neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleis-
tung Zeitzuschläge. ²Die Zeitzuschläge betragen – auch bei teilzeitbeschäftigten
Ärztinnen und Ärzten – je Stunde
a) für Überstunden 15 v.H.,
b) für Nachtarbeit 15 v.H.,
c) für Sonntagsarbeit 25 v.H.,
d) bei Feiertagsarbeit
- ohne Freizeitausgleich 135 v.H.,
- mit Freizeitausgleich 35 v.H.,
e) für Arbeit am 24. Dezember und
am 31. Dezember jeweils ab 6 Uhr 35 v.H.,
Nun mein Fall:
Ich habe an einem Feiertag einen Dienst zusätzlich gearbeitet. Das Monats "Soll" betrug 160h Arbeitszeit.
Durch den Feiertag den ich zusätzlich (12h) gearbeitet habe (kein Freizeitausgleich erhalten), habe ich insgesamt 172h "ist" geleistet.
Angenommen eine Arbeitsstunde bringt 25€.
Wieviel muss mir eurer Ansicht nach zusätzlich ausgezahlt werden?
Ich sage:
12h x 25€ Grundlohn (300€)
12h x 25€ x 15% Überstunden (45€)
12h x 25€ x 135% Feiertagszuschlag (405€) (weil kein Freizeitausgleich stattfand, §11, 1, d)
Insgesamt also ein Brutto von 750€
Mein Arbeitgeber zahlt allerdings insgesamt nur 405€ (12h x 135%) aus.
Wer hat recht?