bommelein
07.06.2015, 18:07
Hallo,
ich werde nicht am 3.Abschnitt teilnehmen, obwohl ich schon geladen wurde. (Gründe sind privater/gesundheitlicher Natur)
Die Hinweise für den Prüfungsrücktritt habe ich zwar gelesen, hab aber noch ein paar Fragen, vielleicht hat ja jemand Erfahrung:
-Fernmündlich vorab und schriftlich sollen dem LPA die Gründe mitgeteilt werden und im Falle einer Erkrankung das ganze mittels amtsärztlichem Attest belegt. Ich bin nicht sicher, ob die Gründe als Begründung ausreichen, von daher werde ich wohl auf ein Attest verzichten. Nur wie genau so das ganze dem LPA begründet werden, wenn ich zB gar nicht meine Gründe nennen möchte? Oder kann man einfach sagen, man nimmt nicht teil und das wars?
-Wird eine nicht bestandene Prüfung auf dem Zeugnis bzw. der Approbationsordnung vermerkt?
Vielen Dank für jede Hilfe
:-/
ich werde nicht am 3.Abschnitt teilnehmen, obwohl ich schon geladen wurde. (Gründe sind privater/gesundheitlicher Natur)
Die Hinweise für den Prüfungsrücktritt habe ich zwar gelesen, hab aber noch ein paar Fragen, vielleicht hat ja jemand Erfahrung:
-Fernmündlich vorab und schriftlich sollen dem LPA die Gründe mitgeteilt werden und im Falle einer Erkrankung das ganze mittels amtsärztlichem Attest belegt. Ich bin nicht sicher, ob die Gründe als Begründung ausreichen, von daher werde ich wohl auf ein Attest verzichten. Nur wie genau so das ganze dem LPA begründet werden, wenn ich zB gar nicht meine Gründe nennen möchte? Oder kann man einfach sagen, man nimmt nicht teil und das wars?
-Wird eine nicht bestandene Prüfung auf dem Zeugnis bzw. der Approbationsordnung vermerkt?
Vielen Dank für jede Hilfe
:-/