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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Weiterbildungsassistent Allgemeinmedizin Gehalt?



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nole
08.06.2015, 07:18
Hi Leute,

ich spiele mit dem Gedanken als Weiterbildungsassistent in einer Hausarztpraxis zu beginnen.
Ebenfalls die Förderung über 3500 € zu beantragen.

Eine Frage bleibt offen:
Laut KV Vertrag erhält der Assistent 3500€ und der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil an der Sozialversicherung.
Kommt dieser Arbeitgeberanteil oben drauf, oder wird er von den 3500€ abgezogen, sodass das Bruttogehalt dann ca. 2900€ beträgt?

Dann bleiben deutlich unter 2000€ und das macht die Sache weniger attraktiv....

Danke!

wischmopp
08.06.2015, 07:27
Den Zuschuss bekommt ja Dein Arbeitgeber, den Antrag stellt auch er.
Er zahlt Dir ein Gehalt, welches verhandelbar ist, mein Chef hat da freiwillig auf Klinikstandard aufgestockt. Und zusätzlich bezahlt er den Arbeitgeberanteil...

nole
08.06.2015, 07:35
D.h. 3500 + Arbeitgeberanteil, dann bleibt über 2000?

wischmopp
08.06.2015, 08:04
Wieviel übrig bleibt, hängt ja von Deiner Steuerklasse ab. Aber so in etwa stimmt Deine Rechnung, ja :-)

craxn
08.06.2015, 19:55
Gerade in der WB zum Allgemeinmediziner ist im ambulanten Bereich der Verhandlungsspielraum riesig. Auch in den Ballungsräumen werden überall händeringend Assistenten gesucht! Du hast deine Klinikzeit schon absolviert? Dann würde ich mich auf keinen Fall mit weniger als dem Klinikgehalt zufrieden geben! Was wird dir noch geboten? Besteht die Möglichkeit über KV Dienste etwas dazu zuverdienen? Außerdem gibt es noch weitere finanzielle Aspekte die du beachten solltest. Liegt die Praxis auf dem Land? Sollst du Hausbesuche machen? Was kommen da für Kilometer bei einer Tour zusammen? Wer zahlt die Spritkosten. Teilhabe an Gewinn etc...
Lass dich bitte nicht über den Tisch ziehen. Du bist in einer SEHR guten Verhandlungsposition wenn du deutsch sprichst und Klinikerfahrung hast. Achte neben dem Geld aber unbedingt auf eine gute WB. Lass dich in der Praxis nicht dazu missbrauchen für die ganzen Scheine zu sorgen.

matze6
28.06.2015, 16:50
Guten Tag,

zwar etwas spät, aber dennoch möchte ich das ganze aus der Sicht des Weiterbildenden kurz schildern.
Das Gehalt hängt in Berlin u.a. davon ab, ob man z.B. in einer Einzel- oder Doppelpraxis oder in einem großen MVZ angestellt wird.
In der Einzelpraxis wird es in der Regel die 3500,- € brutto (Also die IPAM-Förderung, die der AG von der KV nachträglich erstattet bekommt) geben. Das ist dann das Bruttogehalt. Netto bleiben da in der Steuerklasse 5 ohne Kinderfreibetrag und nach Abzug des AN-Anteils an den Sozialversicherungskosten z.Zt. 1781,51 € übrig. Zusätzlich zahlt der AG noch den AG-Anteil der Sozialversicherungsbeiträge, also knapp 700,- € an Krankenkasse, Ärzteversorgung etc., eine etwas erhöhten Beitrag in den Versicherungen, Personalführungskosten beim Steuerberater ...
Mehr kann oder will sich der durchschnittliche Allgemeinmediziner kaum leisten. Natürlich kann das mit einem Klinikgehalt nicht konkurrieren.
Es gilt aber auch zu bedenken, dass nach Einstellung eines WB-Assistenten / Assistentin lediglich eine Fallzahlsteigerung von 10% erlaubt ist. Alles darüber wird gekappt. Die 10 % Fallzahlsteigerung führen dann zu 10% mehr RLV (Umsatz) im darauffolgenden Jahr (10% mehr Fälle im Q2/15 führen zu 10% mehr RLV im Q2/16). Das sind aber keine 10% mehr an Gewinn!
In meiner Praxis arbeitet die WB-Assistentin ca. 16 Std. pro Woche, hat ein eigenes Sprechzimmer, bekommt 30 Tage Urlaub und zusätzlich auf Wunsch unbezahlten Urlaub, bezahlte Fortbildungen, fängt wegen der Kinder morgens später an, braucht keine Hausbesuche zu machen etc..
Im MVZ mit mehreren Ärzten oder in sehr großen Praxen kann man davon ausgehen, dass man deutlich mehr arbeitet und dafür auch mehr verdient, einige MVZ, die an Kliniken sind, zahlen Assistentengehälter, Dienste fallen da aber weg. Inwieweit eine gleichzeitige Anstellung in der Klinik für Dienste möglich ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Auch die Vorstellung, wie man künftig arbeiten möchte, sollte eine Rolle spielen, lernt man doch neben Patientenversorgung einiges Organisatorisches und Ökonomisches, was sich je nach Art der Praxis unterscheidet. Wobei die Einzelpraxis in den Ballungsräumen wohl eher aussterben wird.
Von Ausnahmen abgesehen muss sich ein WB-Assistent also entscheiden, ob er viel arbeiten und mehr verdienen will (oder muss!) oder ob er bei weniger Gehalt angenehme Arbeitszeiten und evtl umfassende Unterstützung im kleinen Team haben möchte. In aller Regel zwingen wohl die Lebensumstände zu entsprechendem Verdienst. Da können die durchschnittlichen Einzelpraxen nicht mithalten.
Ich für meinen Teil bin sehr glücklich, dank IPAM-Förderung eine tolle Kollegin beschäftigen zu können und fürchte schon jetzt das Ende Ihrer Weiterbildungszeit.

matze6
28.06.2015, 17:23
Nachtrag: Sorry, habe mich bei der Fallzahlsteigerung geirrt, sind 25% statt 10%.

Mano
28.06.2015, 23:29
16 Stunden pro Woche? Wird das dann trotzdem als volle Weiterbildungsstelle anerkannt!? Oder ist das eine 50% Stelle?

Ansonsten hat man bei so wenigen Stunden ja noch reichleich Zeit nebenher Geld zu verdienen (könnte bei 16h ja theoretisch sogar in 2,5 Praxen arbeiten...) und kommt dann unterm Strich doch wieder ungefähr auf das Klinikgehalt - oder rechne ich da jetzt verkehrt?

denkstdu
29.06.2015, 05:42
@matze 6: Mich würde es auch interessieren, ob die 16 Stunden volle Weiterbildungszeit sind also 100% (laut der Förderung wird es diese sein mit 3500 Euro). Was genau wird von der Landesärztekammer verlangt für eine 100% Stelle (also wieviel Stunden, und wieviele Stunden kann man als Eigenstudium geltend machen). Ich bin über eine Antwort sehr dankbar, gerne auch per pN.

matze6
29.06.2015, 07:40
Das ist eine volle WB-Stelle! Alles andere kommt dann auf die Kreativität beim Zeugnis an, insbesondere die Aufschlüsselung der Arbeitszeit. Die Förderung wird aber nur für 1 Weiterbildungsstelle gezahlt, volle Förderung nur bei mindestens 3/4 (von 38,5 Std) Wochenarbeitszeit (Arbeitsvertrag).
Die Sache hat sich aber für mich wohl erledigt, die KV verlangt jetzt 11 Monate Vorlauf! D.h. 11 Monate vor Beginn der WB-Stelle sollen Anträge und Arbeitsvertrag des WB-assistenten eingereicht werden! (letztes Jahr waren es noch 4-6 Monate). Komisch nur, weshalb in vielen WB-Stellenangeboten die Rede von bereits genehmigten Förderungen ist?

Peter_1
29.06.2015, 08:06
16h werden es real sein, auf dem Papier müssten aber Vollzeit bescheinigt und auch für die Förderung beantragt sein. Sonst wäre es klar eine Teilzeitstelle, damit weniger Förderung und Verlängerung der WB-zeit. Damit ist so ein Agreement zwar besser als eine Vollzeitstelle ausschliesslich für 3500 Euro, so richtig konrinthenmässig legal ist das aber nicht.
Manche kleinere (Stadt)praxis kann einem Arzt in WB tatsächlich nicht mehr zahlen als die reine Förderung, weil sie sich sonst keinen AiW leisten könnten. Berlin ist da vielleicht nochmal ein Sonderfall, da gibt es noch genug Ärzte in WB die auch unter schlechten Bedingungen arbeiten, weil sie nicht aus Big B weg wollen/können, ausserdem gibt es auf der Seite der Niedergelassenen potentiell mehr kleinere Praxen mit schlechterem Einkommen. Für Rest-Deutschland gilt aber definitiv: es gibt mehr als genügend Weiterbilder (und auch genügend, die auf Tarif aufstocken könnten), aber einen Mangel an gescheiten ÄiWs.
So man nicht an einen Ärztestapelort (Ballungsgebiet) gebunden ist, so sollte man sich als AiW überlegen wo und unter welchen Bedingungen man die 18 Monate ambulante Medizin ableistet.
Als Weiterbilder werden manche Praxen in der Tat zukünftig keine ÄiWs mehr bekommen, wenn sie keine besseren Konditionen bieten können und das können leider nicht alle (ein Entgegenkommen mit der Arbeitszeit ist dabei doch eine gute Stellschraube, allerdings wie gesagt von frgl. Legalität). In Berlin wird es aber sicher noch eine Weile so weiter gehen können.

facialis
29.06.2015, 08:33
G
In der Einzelpraxis wird es in der Regel die 3500,- € brutto... Netto bleiben da in der Steuerklasse 5 ohne Kinderfreibetrag und nach Abzug des AN-Anteils an den Sozialversicherungskosten z.Zt. 1781,51 € übrig.

unglaublich, dass jemand mit hochschulabschluß dafür morgens noch ausm haus geht...

matze6
29.06.2015, 09:01
AIP-Gehalt 1997 bei voller Arbeitszeit in der Klinik 1200 DM (nicht €!) Brutto! plus Dienste.

Peter_1
29.06.2015, 09:20
AIP-Gehalt 1997 bei voller Arbeitszeit in der Klinik 1200 DM (nicht €!) Brutto! plus Dienste.

Joaa, waren auch noch ein wenig andere Zeiten damals, auf Angebotsseite. Rechtfertigt ungefähr genauso viel wie das Jammern der Chefs bezüglich der damals zu leistenden Wochenarbeitszeit/dienste und anderer unfreiwilliger Heldentaten, nämlich: nix!

P.S:
ich war im letzten Deppenjahrgang der noch AiP machen musste, ich hatte damals eine Stinkwut :-(

Mano
29.06.2015, 11:36
Das ist eine volle WB-Stelle! Alles andere kommt dann auf die Kreativität beim Zeugnis an, insbesondere die Aufschlüsselung der Arbeitszeit. Die Förderung wird aber nur für 1 Weiterbildungsstelle gezahlt, volle Förderung nur bei mindestens 3/4 (von 38,5 Std) Wochenarbeitszeit (Arbeitsvertrag).

Das klingt nach meiner Traumstelle :-)
Falls ich mich irgendwann mal für Allgemeinmedizin entscheiden sollte, werde ich mich bewerben ;-)

UweWoellner
29.06.2015, 13:12
Was verdient man denn so durchschnittlich netto bei einer normalen Vollzeitstelle als AiW in der Allgemeinmedizin?

mainzer
29.06.2015, 13:24
unglaublich, dass jemand mit hochschulabschluß dafür morgens noch ausm haus geht...

man darf hier allerdings nicht Äpfel mit Birnen vergleichen und muss auch mal sehen, dass es sich bei den 16h/Woche um WENIGER als eine 1/2 Stelle handelt.... und dafür ist das Gehalt mehr als gut, finde ich!

WackenDoc
29.06.2015, 13:32
Wenn das als volle Weiterbildung angerechnet wird, ist doch gut. JE nach Landkreis darf man auch ohne Facharzt KV-Dienste machen und Notarztfahren mit entsprechendem Schein geht ja auch ganz gut nebenher.

Peter_1
29.06.2015, 14:01
Wenn das als volle Weiterbildung angerechnet wird, ist doch gut
Nein, das wird eben nur als volle WB angerechnet wenn es auf dem Papier (engegen der Wahrheit) als volle Stelle bescheinigt wird und auch bei der Fördergeldbeantragung die Wahrheit, naja, ich sag mal "hochflexibel" gehandhabt wird.
Muss dann jeder selber entscheiden, ob er/sie tricksen will, oder nicht.

facialis
29.06.2015, 15:11
man darf hier allerdings nicht Äpfel mit Birnen vergleichen und muss auch mal sehen, dass es sich bei den 16h/Woche um WENIGER als eine 1/2 Stelle handelt.... und dafür ist das Gehalt mehr als gut, finde ich!

Für eine teilzeitstelle wäre das natürlich sehr gut, keine frage..es ist aber offiziell eine vollzeitstelle! wie man was unterm tisch regelt ist ja ne andere sache...
das wird eben nur als volle WB angerechnet wenn es auf dem Papier (engegen der Wahrheit) als volle Stelle bescheinigt wird