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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nebentätigkeit und Arebeitszeitgesetz



Lakemond
03.07.2015, 06:33
Mein Arbeitgeber (Vollzeitstelle mit 4-5 Bereitschaftsdienste) hat mir eine Nebentätigkeit (gelegentliche Bereitschaftsdienste) untersagt, mit der Begründung, dass es nicht ArbZG konform ist.
Hat jemand eine Idee, wie man das umgehen könnte?

THawk
03.07.2015, 07:19
Naja, du wirst nicht drumrum kommen, eine genaue Beispiel-Rechnung zu machen und evtl. die Anzahl der Bereitschaftsdienste, die du in Nebentätigkeit machen möchtest zu reduzieren. Am Ende muss es eben mit dem ArbZG vereinbar sein und du musst deine Verwaltung davon überzeugen. Ansonsten hast du, soweit ich weiß, wenig Chancen. Geht nur über freundliche Verhandlung mit deinem Arbeitgeber.

DrSkywalker
03.07.2015, 08:29
Mein Arbeitgeber (Vollzeitstelle mit 4-5 Bereitschaftsdienste) hat mir eine Nebentätigkeit (gelegentliche Bereitschaftsdienste) untersagt, mit der Begründung, dass es nicht ArbZG konform ist.
Hat jemand eine Idee, wie man das umgehen könnte?

Einfach machen, nicht fragen. Die Bürokratisten wollen ihre Daseinsbemächtigung untermauern, deshalb wird immer irgend eine Paragerafen-Maus ihren Senf dazugeben wollen. Die Bürokratie ist dazu da, das man sie umgeht oder mit ihren eigenen Mitteln schlägt! ;-)

Miss
03.07.2015, 09:15
Also einfach machen ist keine so gute Lösung, aber so einfach ablehnen kann der Arbeitgeber das nicht. Optout verursacht dem AG in der Regel ja auch keine größeren Gewissenskonflikte. Und auf Arbeits- und Ruhezeiten mußt Du ja selber achten.

Im Endeffekt kann man ja auch weniger geplante Nebentätigkeit angeben (sagen wir 1-2/Monat), da man das ja sowieso in seiner freien Zeit macht und die nach eigenen Wünschen einteilen kann, darf der AG seine Zustimmung eigentlich nicht verweigern, wenn damit Deine Haupttätigkeit nicht qualitativ leidet oder mit dem anderen Arbeitgeber ein Interessenskonflikt besteht (z.B. direkte Konkurrenz).

Ansonsten vielleicht mal beim Marburger Bund beraten lassen.

THawk
03.07.2015, 11:50
Trotzdem muss das ArbZG gewahrt bleiebn und mit vier bis fünf Bereitschaftsdiensten beim Hauptarbeitgeber wird da nicht mehr viel Platz sein. Deswegen meinte ich vorrechnen. http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Nebentaetigkeit .html#tocitem5

MB ist sicher gut. Einfach machen kann halt eine Abmahnung nach sich ziehen.

Lakemond
03.07.2015, 13:37
Ich bin zu geizig um MB zu zahlen

Laut TimeOffice mache ich im Durchschnitt 51,70 Stunden wöchentlich, also für einen 24-h-Bereitschaftsdienst am Samstag ist da noch Platz, oder?

Auch wenn ich 60 (oder sind das maximal 58?) Stunden überschreite, droht mir dann eine fristlose Kündigung?

Brutus
03.07.2015, 14:03
Seit wann zählen freiberufliche Tätigkeiten in das Arbeitszeitgesetz? Ob ich in meiner FREIZEIT irgendwo NEF fahre, mir die Sonne auf den Pelz brennen lasse oder im Puff Geld ausgebe, geht meinen AG nix an! Deswegen ist es ja SELBSTSTÄNDIGE Arbeit. Anders sieht das aus, wenn ich bei dem einen AG 75%, bei dem anderen 25% arbeite, und das angestellt.
Dann dürfen beide Arbeitsstellen nicht über dem Arbeitszeitgesetz liegen.
Aber für selbstständige Arbeiten gilt dasselbe eben nicht.
Das einzige, worauf Du achten musst, ist, dass Du nicht mit der Nebentätigkeit Deine Haupttätigkeit ausschließt. Also z.B. vor der Regelarbeit noch einen Nachtdienst bei einem anderen Auftraggeber.
Daher dem AG freundlich mitteilen, dass Du freiberuflich einer Nebentätigkeit nachgehen wirst und dies selbstständig ausüben wirst. Da diese Arbeit eben nicht in die Stunden nach ArbZG reingerechnet werden, ist eine Ablehnung seitens des AG nicht angebracht... :-nix

BTW: ich guck nachher noch mal, ich hatte damals einen formlosen Antrag abgegeben, der war so geschrieben, dass der AG es eigentlich gar nicht ablehnen konnte... :D

Lakemond
03.07.2015, 14:50
Leider, ist das aber keine selbstständige arbeit, sondern Teilzeitanstellung. Anders ging es nicht.