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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Approbation beantragen trotz Strafverfahren



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Periostiker
03.08.2020, 23:57
Sorry wenn ich einen alten Thread ausbuddle. Aber man muss ja nicht immer einen neuen erstellen für die gleichen Themen.

Was ist denn wenn in meinem Fall etwa vor 5 Jahren ein Strafverfahren anhänglich war wegen BtM? Ich wurde beschuldigt es eingeführt zu haben und es erworben zu haben was Humbug war. Es wurde damals auf unsere Adresse bestellt angeblich. Ich habe aber in einer WG gewohnt mit vielen Parteien.

Das Strafverfahren wurde schlussendlich eingestellt.

Das heißt ich bin unschuldig. Ich haber aber trotzdem ein ganz schlechtes Gefühl bei der Sache.
Bin im 10 Semester und frage mich ob ich umsonst studiert habe :D


Gruß

Periostiker
03.08.2020, 23:59
Kurzer Nachtrag: Man muss hier im Süden zur Beantragung der Approbation angeben ob ein Strafverfahren anhänglich war oder ist.

Natürlich werde ich vorher noch mit einem Anwalt sprechen aber das ist doch einfach nur noch spitzfindig findet ihr nicht?
Wenn man unschuldig ist und das die Gerichte so sehen ist das so.
Habe aber, wie oben schon erwähnt, kein Gutes Gefühl bei der Sache.

cartablanca
04.08.2020, 06:47
Kurzer Nachtrag: Man muss hier im Süden zur Beantragung der Approbation angeben ob ein Strafverfahren anhänglich war oder ist.

Natürlich werde ich vorher noch mit einem Anwalt sprechen aber das ist doch einfach nur noch spitzfindig findet ihr nicht?
Wenn man unschuldig ist und das die Gerichte so sehen ist das so.
Habe aber, wie oben schon erwähnt, kein Gutes Gefühl bei der Sache.

Verbrechen im Zusammenhang mit BTM führen regelmäßig dazu, dass dem verantwortlichen Mediziner die Approbation versagt wird. Man gilt als unwürdig den Arztberuf auszuüben. Du jedoch warst unschuldig. Von daher gibt es keinen Grund zur Sorge.

Periostiker
04.08.2020, 12:16
Danke erstmal :)

Wenn dem so ist warum dann die Info ob ein Strafverfahren anhänglich war? Die Info über ein laufendes welches nicht im Führungszeugnis steht verstehe ich soweit.

Alles andere steht doch im erweiterten Führungszeugnis was das Regierungspräsidium haben will.


Gruß

WackenDoc
04.08.2020, 16:04
Es kommt darauf an, WARUM bzw. unter welchem Paragraphen das Verfahren eingestellt wurde.

Periostiker
04.08.2020, 16:44
Ok, danke WackenDoc. Das macht Sinn. Daran hatte ich nicht gedacht.
Könnte ja sein, dass ein Verfahren wegen geringer Menge oder so eingestellt wird. Das wäre natürlich etwas anderes.

Bei mir wurde es aber nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Dann kann ich es, denke ich, beruhigt angehen mit der Approbation :D

Gruß

Periostiker
04.08.2020, 16:52
Kurz noch ein informativer Nachtrag:

Die Approbation kann in jedem Fall verweigert werden. Egal ob man vom Gerichtswegen her als unschuldig gilt oder das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO (Mangel an Beweisen kein und kein begründeter Tatverdacht) freigesprochen wurde.

Hier der Link wo eine Anzeige ohne Verschulden des Arztes trotzdem zum Verlust führte.


https://www.caspers-mock.de/blog/aerzte-droht-der-verlust-der-approbation-bei-straf-rechtlichen-ermittlungen/

Mir ist klar, dass es hier um sexuelle Belästigung ging. Dennoch. Mir scheint, dass hier die Approbation nur erteilt wird oder gehalten werden kann wenn man das Glück hat niemals angezeigt zu werden. Ich habe hier absichtlich übertrieben.

Vll. sollte ich einfach in ein anderes Bundesland wechseln zum Erhalt der Approbation um sicher zu gehen haha

Gruß

Shizr
04.08.2020, 17:21
Hier der Link wo eine Anzeige ohne Verschulden des Arztes trotzdem zum Verlust führte.


https://www.caspers-mock.de/blog/aerzte-droht-der-verlust-der-approbation-bei-straf-rechtlichen-ermittlungen/
"ohne Verschulden des Arztes" würde ich in Anbetracht der Sachlage nicht so ganz unterschreiben.

https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/4088.htm

Ich denke, man kann feststellen, dass auch nicht strafbares Verhalten u.U. die Unwürdigkeit begründen kann, und wenn ich mir die Entscheidung so betrachte, tue ich mich eher schwer damit, dem zu widersprechen.

Feuerblick
04.08.2020, 17:36
Nur weil das Verhalten zum Zeitpunkt des Approbationswiderrufs noch nicht bestraft wurde (wurde ja nicht alles eingestellt, wenn ich das richtig überflogen habe), heißt das ja noch lange nicht, dass all diese Verfahren tatsächlich gegenüber einem absolut unschuldigen Menschen eröffnet wurden. Fällt angesichts diverser Anschuldigungen von Patientinnen und Mitarbeiterinnen auch schwer, daran zu glauben, dass der arme Chirurg wirklich nichts getan hat.

Was den TE angeht: Ich glaube nicht, dass das vom Bundesland abhängig ist, ob du als „unwürdig“ angesehen wirst. Eher von der jeweiligen Behörde. Und ein BTM-Verfahren macht sich halt als angehender Arzt nicht sonderlich gut. Verschweigen des Verfahrens würde die Sache aber eher schlimmer machen. Also wirst du abwarten müssen, was dabei rumkommt. :-nix

Periostiker
04.08.2020, 18:13
Naja, es war ein Verfahren in dem ich beschuldigt wurde etwas getan zu haben was ich nicht getan habe. Das bestätigt ja auch der §170 bzw. mein Freispruch. Ich möchte nicht darauf hinaus alle frei von Schuld zu sprechen.
Ich verstehe worauf du da hinaus willst. Aber so etwas kann bei Einstellung eines Verfahrens wegen anderen Dingen akzeptabel sein.

Jedoch nicht wenn die Person faktisch unschuldig ist. Da kommt jeder Anzeige (sofern sie ungerechtfertigt ist) einfach gleich eine Schuldzuweisung bei die nicht hinnehmbar ist, da sie nie stattgefunden hat.


Gruß

Periostiker
04.08.2020, 18:16
Mein Verfahren ist abgeschlossen und liegt 5 Jahre zurück. Zudem kann ja in Prinzip jeder jeden Beschuldigen etwas getan zu haben. Und allein auf dieser Basis eine Approbation zu entziehen / verweigern halte ich für zu übertrieben.


In anderen Bundesländern gilt nur anzugeben ob ein Strafverfahren läuft oder ob was im Führungszeugnis steht. NICHT ob ein Strafverfahren anhänglich WAR

Feuerblick
04.08.2020, 18:18
Ich meine, ich hätte das „war“ damals auch angeben müssen :-nix

Periostiker
04.08.2020, 18:21
Als Beispiel möchte ich folgendes Szenario nennen:

Ich schicke einer Person (Arzt) einfach in ihrem Namen Drogen zu. Eine gängige Tacktick des "falschen Briefkastens" wie ich herausfinden musste damals. Zumindest laut Anwalt (nur bei mir damals eben mehrere Parteien in ner WG).

Jetzt kannst du aber nichts dafür / Zoll schickt dir ne Anzeige logischerweise. Was willst du also tun?
Genau. Deine Unschuld beweisen. Gesagt getan. Approbation trotzdem gefährdet.

Periostiker
04.08.2020, 18:22
Ja möglich, dass es nicht alle gleich handhaben. Ich beziehe nich da eigentlich momentan nur auf Hamburg oder Meck-Pom z.B.

Kann aber auch sein, dass sich das komplett geändert hat :)

Feuerblick
04.08.2020, 18:25
Ganz ehrlich: Frag einen Juristen, der sich damit auskennt! Du hast ja immer die Möglichkeit, zu widersprechen. :-nix

Periostiker
04.08.2020, 18:27
@ Feuerblick: Danke, habe ich auch schon gemacht (glaube habe das hier vorher schon geschrieben, dass ich das vorhabe)

Ich werde euch auf jeden Fall auf dem Laufenden halten :)

Gruß

arbeiter79
05.08.2020, 19:00
falscher Thread

153
20.05.2021, 15:06
Hallo!

Ich würde das Thema gerne nochmal ausgraben.

Angenommen ein Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit nach §153 StpO eingestellt. (Es ging um ca. 100€) Kann dieses bei der späteren Beantragung der Approbation wirklich zu einer Ablehnung führen? ... :-(

Grüße

daCapo
20.05.2021, 15:20
Hallo!

Ich würde das Thema gerne nochmal ausgraben.

Angenommen ein Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit nach §153 StpO eingestellt. (Es ging um ca. 100€) Kann dieses bei der späteren Beantragung der Approbation wirklich zu einer Ablehnung führen? ... :-(

Grüße

Frag mal die Bezirksregierung...!

Kandra
20.05.2021, 18:31
Hallo!

Ich würde das Thema gerne nochmal ausgraben.

Angenommen ein Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit nach §153 StpO eingestellt. (Es ging um ca. 100€) Kann dieses bei der späteren Beantragung der Approbation wirklich zu einer Ablehnung führen? ... :-(

Grüße

Dinge für die du nicht verurteilt wurdest stehen nicht im Führungszeugnis.