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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Approbation beantragen trotz Strafverfahren



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vcn22
04.07.2015, 11:16
Wenn man jetzt das dritte Staatsexamen bestanden hat, soll man dann die Approbation beantragen auch wenn man ein Strafverfahren am Hals hat und das einfach so angeben mit Aktenzeichen oder soll man besser 6 Monate warten bis man das nicht mehr angeben muss? Das Strafverfahren ist privat und hat nichts mit dem ärztlichen beruf zu tun aus meiner Sicht. Wie sind da eure Meinungen oder erfahrungen? Das Strafverfahren hat auch nichts mit Betrug oder diebstahl zu tun. Noch dazu bin ich unschuldig, aber die Verhandlung ist erst noch.
Lg

tiw28
04.07.2015, 12:06
Ruf doch "anonym" bei der ÄKammer an;
glaube nicht, dass du hier allzuviele Erfahrungsberichte hören wirst :-))

Feuerblick
04.07.2015, 12:56
Solange das Verfahren läuft, dürfte doch noch nix im Führungszeugnis stehen, oder? :-nix

LostSoul
04.07.2015, 13:11
Bei uns musste man im Antragsformular angeben, ob gegen einen aktuell ein Verfahren läuft oder in den letzten 6 Monaten lief.

dmtec
04.07.2015, 15:46
Solang nichts im Führungszeugnis steht, interessiert's doch keinen. Jeder kann jeden anzeigen, es gilt die Unschuldsvermutung.

smanpodg
04.07.2015, 17:01
Hat sich mal jemand gefragt, warum man das ankreuzen muss? "kein laufendes Strafverfahren"
Auch wenn nichts im Führungszeugnis steht, wenn eines läuft, muss man es angeben. Die erkundigen sich unter dem Aktenzeichen, ob es in den Bereich der Relevanz fällt, oder nicht. Wenn es Kinkerlitzchen sind, ist es egal.
Mörder, Totschläger, Junkies und so weiter sind mit gutem Recht vom ärztlichen Beruf ausgeschlossen. Das vermute ich jetzt mal nicht, dass es so ist.

Du BÄO gibt vor:
(1) Die Approbation als Arzt ist auf Antrag zu erteilen, wenn der Antragsteller
1.
(weggefallen)
2.
sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt,

Und das bedeutet, dass die Approbation zurückgenommen wird, wenn das rauskommt. Wenn du dich auf so dünnes (dummes) Eis begeben willst, dann viel Vergnügen!

vcn22
04.07.2015, 21:18
Ich weiß nicht was du unter dünnes oder dummes Eis begeben verstehst. Das ganze war ein Kinkerlitzchen. Was empfiehlst du mir jetzt konkret?

smanpodg
04.07.2015, 21:50
Ich empfehle dir, es anzugeben. Denn ein Erschleichen der Approbation durch Falschangabe ist dann kein Kinkerlitzchen mehr. Ein Kollege hat sogar ein Drogendelikt im Führungszeugnis gehabt, war auch kein Problem. Angeben abwarten.
Solange dort kein Urteil gesprochen wird, werden die da eh nichts drauf setzen und wenn es nichts mit der Berufsstandsfähigkeit zu tun hat, schadet es auch nicht.

vcn22
05.07.2015, 00:57
Okay, danke, dann möglichst schnell Antrag wegschicken:)

arbeiter79
06.07.2015, 09:13
Hat sich mal jemand gefragt, warum man das ankreuzen muss? "kein laufendes Strafverfahren"
Auch wenn nichts im Führungszeugnis steht, wenn eines läuft, muss man es angeben. Die erkundigen sich unter dem Aktenzeichen, ob es in den Bereich der Relevanz fällt, oder nicht. Wenn es Kinkerlitzchen sind, ist es egal.
Mörder, Totschläger, Junkies und so weiter sind mit gutem Recht vom ärztlichen Beruf ausgeschlossen. Das vermute ich jetzt mal nicht, dass es so ist.

Du BÄO gibt vor:
(1) Die Approbation als Arzt ist auf Antrag zu erteilen, wenn der Antragsteller
1.
(weggefallen)
2.
sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt,


Was dürfte man sich denn strafrechtlich erlauben als Beispiel, und immer noch des Arztberufes würdig zu sein?

Habe mal gelesen das alles man zu mehr als 3 Monaten Gefängnis führt auch zum Verlust der Approbation führt.

mary-09
06.07.2015, 09:33
Was dürfte man sich denn strafrechtlich erlauben als Beispiel, und immer noch des Arztberufes würdig zu sein?

Habe mal gelesen das alles man zu mehr als 3 Monaten Gefängnis führt auch zum Verlust der Approbation führt.

Darauf gibt es keine eindeutige Antwort, weil es grundsätzlich Einzelfallentscheidungen sind. Das mit den 3 Monaten Gefängnis stimmt so jedenfalls auch nicht, sonst müsste es z.B. so in der BÄO stehen, was ja nicht der Fall ist.

Wenn die Behörde die Approbationserteilung aufgrund eines Strafverfahrens ablehnt, kann man dagegen Widerspruch einlegen bzw. vor dem Verwaltungsgericht Klage erheben. Das Gericht entscheidet das dann anhand der Umstände des Einzelfalls.

ehem-user-19-08-2021-1408
13.07.2015, 22:07
Bekanntermaßen wird ja Steuerhinterziehung in Deutschland (wenn man die Nachrichten etwas verfolgt) sehr schwer geahndet, während junge Mörder nur wenige Monate auf Bewährung bekommen, wenn sie eine "schwere Kindheit" angeben.
D.h. als Arzt sollte man lieber brav seine Steuern zahlen, darf aber im Gegenzug eine Baseballschläger-Sammlung anfangen, ohne sich um seine Approbation sorgen zu müssen....

Reflex
14.07.2015, 05:41
Das ist Blödsinn! Ich hab mich mit mehreren Fachanwälten und auch Rechtmedizinern mal unterhalten. In der Regel gehen Verfahren gegen Ärzte (je nach Sachlage) bei Kooperation und Einsichtigkeit relativ entspannt von statten. Du musst schon mehr als fahrlässig sein, dass du sonst Dinge wie Freiheitsstrafen und Approbationsentzug befürchten musst. In der Regel gehen solche Angelegenheiten mit Geldstrafen einher.
Desweiteren sollte man sich mit den Unterschieden des Jugenstrafrechts und des Erwachsenenstrafrecht beschäftigen. Denn genau dafür gibt es sie ja. Dazu kommt, dass was bei der Gemeinbevölkerung als Mord angesehen wird, nicht immer auch Strafrechtlich Mord ist. Solche unsinnigen Pauschalaussagen bin ich sonst eher vom unreflektierten rechts gerichteten Klientel gewohnt....

BtW: Setzen sich die Bezirksregierungen schon vor Erteilung der Approbation mit den inhaltlichen Konflikten der vorangegangen Verurteilungen auseinander. Bei Bagatelldelikten, die nichts mit Drogenbesitz/-Handel zu tun haben, wird man auch eher nichts Befürchten müssen. Schlimmer ist es wirklich, sich die Approbation durch Betrug (falsche Angaben) zu erschleichen, dass sowas nachwirkend Folgen haben kann, liegt ja auf der Hand.

smanpodg
14.07.2015, 09:01
Es ist natürlich etwas polemisch, was Ice so geschrieben hat. Aber es entbehrt auch nicht einer gewissen Wahrheit. Überall ist im Kern Wahrheit zu finden. Wir vergessen immer, dass unser Strafgesetzbuch nicht die Strafe für Vergehen und Straftaten festlegt, sondern den Sinn hat, eine Maßregelung zu etablieren. Was bedeutet, dass es eigentlich ein Maßregelungsgesetzbuch ist.. oder, wie ich immer sage: Strafgeschwätzbuch. Das Ziel einer Maßregelung ist der Erhalt des Einzelnen in der Gesellschaft ohne Stigma.
Das ist formvollendeter Blödsinn und scheitert da, wo ein pathologisches Hirn am Werk ist. Für Gelegenheits"verbrecher" ist unser Strafrecht natürlich super, aber für schwere Fälle denkbar ungeeignet.

Was allerdings wahr ist und statistisch bewiesen, also, um es für Mediziner verständlich zu machen: evident; ist, dass Strafen gegen das Vermögen des Bundes (Steuern insbesondere oder Sozialbetrug) immer schwerer bestraft werden, als "leichte" Fälle von Belästigung Minderjähriger oder versuchte Vergewaltigung im Suff.

Im Übrigen sind es meistens nicht die Bezirke, die die Approbation erteilen. Bezirksregierung und Regierungsbezirk ist nicht das Selbe :)

ehem-user-19-08-2021-1408
14.07.2015, 18:06
Das Problem ist ja nur, dass die Approbation idR nur nicht-Vorbestraften erteilt wird (alles unter 90 Tagessätze).
Und genau hier ist das Dilemma.

So kann man für "white collar crimes" manchmal härtere Strafen erwarten als für Körperverletzungen oder Narkotikamissbräuche. Es wird weniger die Tat begutachtet als das Urteil das am Ende daraus resultiert.

Danke @Reflex, für das Einsortieren meiner Wenigkeit in die "rechte Ecke"
Danke ebenfalls für deine Erörterungen. Dass sowas natürlich individuell entschieden wird, ist natürlich offensichtlich. Warum du jetzt das Jugendstrafrecht ins Spiel bringst, ist mir allerdings unklar. Der Ersteller des Threads hat ja keine Details preis gegeben, um wen es sich handelt (und wie alt er ist).
Mein Fazit ist nur, dass man ausgehend von den verhängten Urteilen nicht automatisch auf die moralische "Schwere" der Tat im ärztlichen Sinne schließen kann. Die Ärztekammern wünschen sich ja lediglich ein leeres Führungszeugnis.
Ebenfalls muss ich dir Recht geben, dass eine Approbation im Normalfall und sehr schwer entzogen wird. Da ist der Führerschein schneller weg, wenn es am Abend mal ein Weißbier zu viel war. Hier geht es allerdings um die Situation, dass die Approbation noch gar nicht erst ausgestellt wurde.

Mein Tipp an TE: Einfach mal zum Anwalt und beraten lassen

Poro
16.07.2015, 00:00
Wenn du dir selbst sicher bist, dass es kein relevantes Strafbegehen ist (bzw als solches angesehen werden kann), würde ich es nicht angeben.
Als Beispiel: Person A hatte vor ein paar Jahren eine ähnliche Situation und die Anklage war nicht lange haltbar. Allerdings dauert es ja oft etwas bis so etwas niedergelegt wird. Der Anwalt hat davon abgeraten es anzugeben und meinte, dass man es in einem solchen Fall auch nicht muss. Verfahren wurden zu letzt niedergelegt.

smanpodg
16.07.2015, 10:58
Schön, dass Anwälte zum Eidbruch raten :) Denn man versichert an Eides Statt!

ehem-user-19-08-2021-1408
17.07.2015, 00:56
Bei der Frage nach Vorstrafen sollte man natürlich nicht lügen. Außerdem steht das im Führungszeugnis.

Allerdings die Frage nach "Läuft aktuell ein Verfahren gegen Sie?" (sollte das tatsächlich so formuliert sein) halte ich für Humburg. Die Polizei gibt ja sicher keine Details preis. Außerdem bedeutet Ermittlung erst mal gar nichts....

Kandra
17.07.2015, 05:41
Verfahren und Ermittlung sind aber auch nicht das gleiche...

ehem-user-19-08-2021-1408
17.07.2015, 08:59
Touché, Unschuldsvermutung aber schon