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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bewerbung während Wartezeit



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Medici3000
07.07.2015, 10:22
Hallo,

ich habe nun schon öfter gehört, dass eine neue Regel bezüglich zur Wartezeit eingeführt werden soll. Man müsse sich bald jedes Semester bewerben, damit es auch als Wartesemester gilt. Demzufolge wäre ein Semester in dem man wartet, sich aber aufgrund keiner Chancen auf einen Platz nicht bewirbt, verschenkte Wartezeit. Heißt das nun, dass man sich 7 Jahre lang bzw 14 mal bewerben muss bis man dann einen Platz über die Wartezeit ergattern könnte?

Ich danke euch für jede Antwort!

Absolute Arrhythmie
07.07.2015, 10:28
Www.hochschulstart.de gibt dir dazu nun wirklich jede erdenkliche notwendige Antwort.
Um alle zu beruhigen, die du damit nun eventuell verunsichert hast:
Nein, das stimmt nicht, war noch nie so und wird auch nie so sein.

Medici3000
07.07.2015, 12:22
Www.hochschulstart.de gibt dir dazu nun wirklich jede erdenkliche notwendige Antwort.
Um alle zu beruhigen, die du damit nun eventuell verunsichert hast:
Nein, das stimmt nicht, war noch nie so und wird auch nie so sein.

Danke für deine Antwort, ich weiß auch, dass es diese Regelung bisher noch nicht gab oder gibt. Ein Anwalt für Studienplatzklagen hatte mir davon erzählt und daher wollte ich hier nachfragen, ob noch jemand gehört hat, dass diese Regelung eingeführt werden soll. Aber gut, wenn das nicht der Fall ist :)

-nookie-
07.07.2015, 12:41
(S)eine Quelle?

erdbeertoertchen
07.07.2015, 12:55
Danke für deine Antwort, ich weiß auch, dass es diese Regelung bisher noch nicht gab oder gibt. Ein Anwalt für Studienplatzklagen hatte mir davon erzählt und daher wollte ich hier nachfragen, ob noch jemand gehört hat, dass diese Regelung eingeführt werden soll. Aber gut, wenn das nicht der Fall ist :)
Die Regelung würde alle diejenigen blockieren, die sich erst nach ein paar Jahren für ein Medizinstudium entscheiden und eine schlechte abinote für den sofortigen Studienplatz hätten.. diese Bewerber wären dann im Nachteil, ob das rechtens wäre, glaube ich kaum.

Absolute Arrhythmie
07.07.2015, 13:12
Ich denke auch, dass das verfassungswidrig wäre (Recht auf freie Berufswahl).

davo
07.07.2015, 13:18
Rechtens wäre es ganz bestimmt. Aber bisher war es halt noch nie so.

Und auch diese oft erwähnte freie Berufswahl wäre dadurch überhaupt nicht beeinträchtigt. Wenn ich erst mit 30 draufkomme, dass ich Medizin studieren will, müsste ich dann halt bis 37 warten. So what. Die Zeit zwischen "Idee Medizinstudium" und "Studienbeginn" wäre exakt dieselbe wie bei jemandem, der sich mit 18 erstmals in die Warteliste einträgt.

xenopus laevis
07.07.2015, 13:51
Damit würde man die Spontanbewerber vom Medizinstudium abhalten. Mehr Plätze für Warter. Das wäre verdammt gemein, aber es würde so manchen entgegen kommen.

So ich gehe dann mal wieder mich mit wichtigen Dingen beschäftigen: Eis essen. :-party

EVT
07.07.2015, 15:17
Dass es nie kommen wird, dafür würde ich meine Hand nicht ins Feuer legen.
Nur weil man sich dann jedes Semester einmal bewerben müsste, würde die freie Berufswahl ja nicht eingeschränkt. Es heißt ja nicht, dass jeder sofort einen Studienplatz bekommen muss. So wie bisher eben.

Für die Krankenkasse wäre es aber sowieso sinnvoll, sich auch jetzt schon jedes Semester zu bewerben und die Ablehnungsbescheide zu sammeln.
Außerdem könnte man so an einen Teilplatz kommen. ;-)

Sticks
25.07.2015, 07:36
Von der Regelung habe ich aber auch gehört. Und ehrenamtlich bin ich bei der Studienberatung meiner Uni tätig. Die haben das letztens anklingen lassen.

Muriel
25.07.2015, 08:22
Wie auch immer, sollte es wirklich kommen, dann würde das mit Sicherheit erst für die dann frischen Abiturienten gelten. Denn wenn jemand vor sechs Jahren Abi gemacht, dann bewusst gewartet und von der damaligen Warte aus alles richtig gemacht hat, dann kann man ihm ja schlecht verklickern, dass er nun Pech gehabt habe.

Sticks
26.07.2015, 11:08
Ja. Das denke ich auch.

EVT
26.07.2015, 13:47
Natürlich, sowas wird doch nie rückwirkend gemacht. War doch beim Teilzeitstudium in Hagen genauso.

Aprophys
13.10.2015, 17:33
Für die Krankenkasse wäre es aber sowieso sinnvoll, sich auch jetzt schon jedes Semester zu bewerben und die Ablehnungsbescheide zu sammeln.

In wie weit bringt denn der Nachweis, dass ich wirklich seit 8 Jahren auf den Studienplatz warte, für die Krankenversicherung etwas?

Sich jedes Semester bewerben zu müssen würde gegen das grundrechtsmäßige Recht auf freie Berufswahl verstoßen. Zwar nicht, weil man sich dauernd bewerben müsste. Vielmehr weil man gezwungen wäre sich im Sommersemester auf einen Studienplatz an einem Ort zu bewerben, an dem man evt. gar nicht studieren möchte. Einen so erhaltenen Studienplatz nehmen viele Bewerber nicht an. Da unbesetzt Studienplätze aus der Wartezeitquote in das AdH übergehen, würde somit die Wartezeitquote entsprechend geschmälert werden und das Recht derjenige Langzeitwartender denen so ein Platz genommen wird wären in dem genannten Recht verletzt.

Also bewirbt euch bitte nur, wenn ihr einen so erhaltenen Studienplatz auch sicher annehmen wollt. Die Unterlagen werden bei hochschulstart.de 1 Jahr gespeichert. D.h. man kann das SS getrost auslassen, wenn der Wunschort nicht dabei ist und außerdem seine Zulassungschancen zum nächsten WS steigern.

Absolute Arrhythmie
13.10.2015, 17:36
Wenn du nicht beweisen kannst, dass du jedes mal abgelehnt wurdest, musst du ab dem 30. Lebensjahr statt 80€ 150€ Krankenkassenbeitrag bezahlen.

Aprophys
13.10.2015, 17:48
Wenn du nicht beweisen kannst, dass du jedes mal abgelehnt wurdest, musst du ab dem 30. Lebensjahr statt 80€ 150€ Krankenkassenbeitrag bezahlen.

Hast du da eine Quelle? Ich habe mich in den letzten Jahren immer mal wieder beworben. Da ich aber sowieso keine Chance habe, erst seit letztem SS regelmäßig und sonst jedes Jahr nur per Los. Wäre ziemlich blöd, wenn ich deswegen jetzt höhere Beiträge von dem ohnehin schon niedrigen BaföG zahlen müsste. Kann ja keinen Kredit für die Krankenversicherung aufnehmen^^

Aprophys
13.10.2015, 17:57
Habe bei der AOK was dazu gefunden:

https://aok-on.de/studierende/krankenversicherung-im-studium/seiten/1.html#c53825

Krankenkassenbeitrag für Studenten: 76,53 € (bis 30. Lj., oder "Nichtzulassung im Auswahlverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung")
von regelmäßiger Bewerbung steht da aber nichts. Wobei es ja anhand der Auswahlgrenzen leicht nachweisbar ist, dass eine Zulassung nicht möglich war.

Dabei fällt mir ein... vor kurzem habe ich bei vielen verschiedenen Krankenkassen telefonisch angefragt, ob diese studentische Vergünstigung auch über das 30. Lj.möglich ist, beispielsweise weil man keinen Studienplatz über die SfH erhalten hat. Die Antwort war immer dieselbe: "Nein, ab 30 Jahren ist keine Studentenversicherung mehr möglich." Da hätte ich mir den wochenlangen Spaß nach einer privaten KV zu suchen sparen können.

Sticks
13.10.2015, 21:29
Hast du da eine Quelle? Ich habe mich in den letzten Jahren immer mal wieder beworben. Da ich aber sowieso keine Chance habe, erst seit letztem SS regelmäßig und sonst jedes Jahr nur per Los. Wäre ziemlich blöd, wenn ich deswegen jetzt höhere Beiträge von dem ohnehin schon niedrigen BaföG zahlen müsste. Kann ja keinen Kredit für die Krankenversicherung aufnehmen^^


War bei mir jetzt auch aktuell so bei der Techniker. Weil ich JEDEN ablehnungsbescheid nschweisen konnte, darf ich jetzt nur 80€ weiter zahlen. Ansonsten wären es jetzt 150€ bei mir.

schweindel
14.10.2015, 13:45
Ab 30 150€ statt 80€ zahlen zu müssen ist kein Beinbruch. Wenn man bis dahin eine Ausbildung hinter sich hat, kann in den Semesterferien gutes Geld auf die Seite legen, seine erhöhte Kassenbeiträge ruhig begleichen.

schweindel
14.10.2015, 13:47
Was ist, wenn du arbeitest? Zahlst du trotzdem 80€, auch wenn du mal angenommen 1 Monat voll gearbeitet hast in den Sommerferien? Kann mir kaum vorstellen...