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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frgae zu Anerkennung der Weiterbildungszeit



kingston
07.07.2015, 15:56
Ich bin während der Weiterbildungszeit zwischen Bundesländern gewechselt, wobei ich den Großteil an der ersten Stelle absolviert habe und den kleinen Rest jetzt im neuen Bundesland.
Hab jetzt bei der Ärztekammer einen Antrag auf formale Zeitenbestätigung gestellt, und dabei gibts jetzt leider Probleme, wodurch ich mehr als ein Jahr verlieren könnte, meiner Ansicht nach zu Unrecht.

Ich würde gerne wissen, ob jemand von euch Erfahrungen hat bez. weiss welche Möglichkeiten der Einspruchnahme man dabei eigentlich selbst hat. Man wird ja schlecht die eigene Ärztekammer verklagen können.

FirebirdUSA
07.07.2015, 18:14
Klar kannst du das. Warum soll es den nicht anerkannt werden?

WackenDoc
07.07.2015, 19:08
Wo liegt das Problem mit der Anerkennung?

kingston
08.07.2015, 07:29
Ach das ist ne komplizierte Geschichte. Anscheinend war ich zu lange auf ner falschen Station eingesetzt, was dort aber so Usus ist.Dann muss ich einen gut formulierten Einspruch verfassen.

FirebirdUSA
08.07.2015, 11:36
Ist es nicht einfacher sich das Zeugnis ändern zu lassen?
Einspruch wird wahrscheinlich abgelehnt und bis du geklagt hast wirst du wahrscheinlich locker das Jahr nachgemacht haben.
Im Zweifel las dich halt mal von einem Fachanwalt beraten. Kosten kann man sich ja vorher sagen lassen.
Evtl. hast du auch einfach Pech. Die WBO und deren Umsetzung ist in jedem Bundesland anders, kommt dann ggf. auf die Zulassungskommission an die ja i.d.R. Ausnahmen genehmigen kann.

alexamd
08.07.2015, 12:47
Geht es um eine "zu lange" Intensivzeit oder ähnliches? Das wäre ja eine Frechheit deswegen benachteiligt zu werden...

kingston
11.07.2015, 07:47
Es geht tatsächlich um eine zu lange Intensivzeit, 18 Monate. hätte nie gedacht das sowas ein Problem werden könnte. Naja mal sehn...

Bille11
11.07.2015, 08:21
In der Anästhesie sollte es - bei nachgewiesen komplettem Narkose"status" - kein Problem sein. War es in NDS zumindest nicht.

Feuerblick
11.07.2015, 09:17
Ich würde mir als erstes mal genau die WBO durchlesen. Steht da irgendwo explizit, dass man nur XX Monate auf Intensiv sein DARF? Oder hast du anderweitig Defizite durch diese längere Intensivzeit?
Wenn Punkt 1 nicht zutrifft: Widerspruch formulieren (steht so nicht in der WBO, also muss es anerkannt werden). Wenn Punkt 2 zutrifft: Zeugnis umformulieren lassen. :-nix