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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : freiberuflicher Notarzt und die Versicherungen.



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WackenDoc
12.07.2015, 10:16
Dieser Versicherungskram macht mich langsam wahnsinnig.

Also ich fahre jetzt ja auf Honorarbasis als Notarzt für verschiedene Landkreise und Städte, sowie für ein Krankenhaus im Auftrag des Landkreises. Das ganze auch erstmal nur vorübergehend für ca. ein 3/4-Jahr.

1. Frage: (ja ich weiss, ich könnte direkt nachfragen, ich will aber keine schlafenden Hunde wecken) Bleibe ich in der Ärztekammer wo ich bisher war und wo ich auch wohne, auch wenn ich eigentlich nur im Nachbarbundesland fahre? Noch lustiger wird das wohl, wenn ich noch ne Beschäftigung über eine Firma in einem dritten Bundesland bekomme.

2. Frage: Welche Erfahrungen habt ihr mit der DRV und der Anerkennung der Selbständigkeit gemacht? Ich melde mich ja im Versorgungswerk der Ärztekammer an und stelle gleichzeitig den Antrag auf Befreiung von der Versicherung bei der DRV.
Das ist dann doch eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit für die man den Fragebogen V023 ausfüllen muss? Oder ist das selbständig nach §4 Abs 2 SGB VI?

Kann mir da irgendjemand weiterhelfen? Gerne auch per PN.

Edit: Habt ihr eine gelegentliche Nebentätigkeit als Notarzt bei der Rentenversicherung angegeben?

test
12.07.2015, 11:59
Hallo,

ich bin für eine Nebentätigkeit in einem anderen BUndesland kostenloses Zweitmitglied geworden. Ich würde mich an deiner Stelle bei den ÄK erkundigen. Selbst wenn du in zwei Bereichen tätig bist, musst du nicht doppelt zahlen üblicherweise.

Ich würde die Nebentätigkeit primär dem Versorgungswerk melden. Die teilen einem dann mit, ob eine erneute DRV BEfreiung aus ihrer Sicht notwendig ist.

Muriel
12.07.2015, 12:03
"Erneut" trifft für Wacken ja wahrscheinlich nicht zu, da die bisherigen Rentenpensionssonstwasansprüche bisher wohl über die BW generiert wurden, oder?

WackenDoc
12.07.2015, 12:28
Genau- ich war bisher befreit und werde von der Bundeswehr nachversichert. Ich fahre ja schon seit einer Weile nebenberuflich Notarzt, hab brav meine Steuern bezahlt und mein Steuerberater meinte, dass die gelegentliche Tätigkeit nicht versicherungspflichtig ist.
Jetzt hatte ich die letzten beiden Monate dank Resturlaub viel Zeit und bin relativ viel gefahren- ich glaube, das sollte ich besser mal im Nachhinein mit dem Versorgungswerk und der DRV klären.

Seit diesem Monat fahre ich hauptberuflich derzeit ohne Nebentätigkeit. Allerdings über die Börse und den Notarztverein. Also immer wieder wechselnde Wachen- hab allerdings ein paar Wachen auf die sich die meisten Schichten verteilen.
Jetzt wohne ich in Bundesland No 1, hab die meisten Schichten im Bundesland No 2 und bekomme regelmäßig Angebote für Bundesland No 3 (die ich bisher noch nicht angenommen habe, weil ich in der Nähe genug hatte) und hab jetzt auch noch Festivaldienst in Bundesland No 4. Und das Ganze erstmal nur vorübergehend. Mit meiner ÄK bin ich ganz zufrieden, weswegen ich auch nicht wieder in die andere des Nachbarbundeslandes wechseln will, wenn es nicht sein muss.

PsychoFan
24.07.2015, 21:48
Mehrfachmitgliedschaften sind möglich. Im August werde ich Mitglied von 5 Ärztekammern sein müssen. Das größte Problem liegt darin, dass an der Ärztekammermitgliedschaft auch die Mitgliedschaft in den entsprechenden Ärzteversorgungen geknüpft ist.

Aufgrund weniger Stunden Tätigkeit in Berlin im Jahr 2015 (Stunden pro Jahr!) musste ich dort Mitglied werden. Der Mitgliedsbeitrag in Berlin übersteigt das gesamte Einkommen aus Berlin.

Ich halte noch bis Oktober durch, dann entscheide ich mich wieder für ALG-1. Ich muss mich von dem Bürokratiewahnsinn erholen. Immerhin stehen mir als Arbeitsoser 21 Tage Urlaub zu, auf die ich als noch-Selbstständiger keinen Anspruch hätte.

Mein Rat: Sei weniger zwanghaft als ich und wecke keine schlafenden Hunde. Niedersachsen hat mir gerade mit 2500 Euro Strafe gedroht, da ich vergessen habe anzugeben, dass ich derzeit (und nicht zum Zeitpunkt der bevorstehenden Mitgliedschaft in Niedersachsen) noch Mitglied in Brandenburg bin. Habe sie, d.h. die Dame von der Niedersächsischen Ärztekammer, telefonisch in Berlin in Erfahrung gebracht. Prompt erhielt ich eine Kopie aus irgendeinem Gesetzestext mit gelb markierter Höhe der Strafe.

ehem-user-02-08-2021-1033
24.07.2015, 22:02
Hallo,

ich bin für eine Nebentätigkeit in einem anderen BUndesland kostenloses Zweitmitglied geworden.

Darf ich fragen welche Ärztekammer das war?
Ich kenne das nur mit einer kostenpflichtigen Zweitmitgliedschaft.

Brutus
25.07.2015, 09:48
Mehrfachmitgliedschaften sind möglich. Im August werde ich Mitglied von 5 Ärztekammern sein müssen. Das größte Problem liegt darin, dass an der Ärztekammermitgliedschaft auch die Mitgliedschaft in den entsprechenden Ärzteversorgungen geknüpft ist.
Aufgrund weniger Stunden Tätigkeit in Berlin im Jahr 2015 (Stunden pro Jahr!) musste ich dort Mitglied werden. Der Mitgliedsbeitrag in Berlin übersteigt das gesamte Einkommen aus Berlin.
Das verstehe ich nicht. Wenn Du nur ein paar Stunden gearbeitet hast, dann müsstest Du doch auch nur für die paar Stunden veranlagt werden. Heißt niedrigster Kammerbeitrag und die ÄV bekommt doch auch nur den Selbstständigenanteil für die geleistete Arbeit?


Ich halte noch bis Oktober durch, dann entscheide ich mich wieder für ALG-1. Ich muss mich von dem Bürokratiewahnsinn erholen. Immerhin stehen mir als Arbeitsoser 21 Tage Urlaub zu, auf die ich als noch-Selbstständiger keinen Anspruch hätte.
Auch das verstehe ich nicht. Als jemand, der 4 Jahre lang als Honorararzt Dienste gemacht hat, erschließt sich mir dieser Schritt nicht. Bürokratiewahnsinn? Eine Rechnung schreiben? Gut, die DRV nervt mit ihrer Scheinselbstständigkeitsdebatte, aber da laufen ja mittlerweile auch ein paar interessante Gerichtsverfahren. Mal abwarten. Und ich habe, auch wenn ich sicher nicht so viel gearbeitet habe, wie ich gekonnt hätte, nicht schlecht verdient...


Mein Rat: Sei weniger zwanghaft als ich und wecke keine schlafenden Hunde. Niedersachsen hat mir gerade mit 2500 Euro Strafe gedroht, da ich vergessen habe anzugeben, dass ich derzeit (und nicht zum Zeitpunkt der bevorstehenden Mitgliedschaft in Niedersachsen) noch Mitglied in Brandenburg bin. Habe sie, d.h. die Dame von der Niedersächsischen Ärztekammer, telefonisch in Berlin in Erfahrung gebracht. Prompt erhielt ich eine Kopie aus irgendeinem Gesetzestext mit gelb markierter Höhe der Strafe.
Verstehe ich wieder nicht. Du schreibst, dass Mehrfachmitgliedschaften möglich sind, aber dann schreibst Du, dass Du Strafe wegen einer Doppelmitgliedschaft bezahlen sollst?
Aber vielleicht meinst Du einfach unterschiedliche Institutionen? ÄK /ÄV?

PsychoFan
25.07.2015, 18:19
In Berlin berechnet sich der Beitrag nicht vom tatsächlichen Einkommen in Berlin, sondern vom Gesamteinkommen geteilt durch Anzahl der Mitgliedschaften. D.h 100.000 EUR in Brandenburg und 10 Euro in Berlin - Beitrag zahlst Du trotzdem von 50.005 EUR.

Bürokratiewahnsinn: Burokratie mit An- und Abmeldungen von den Ärztekammern. Bin deutschlandweit tätig.

Strafe, weil ich im Erfassungsbogen vergessen habe zu erwähnen, dass ich jetzt noch in Brandenburg Mitglied bin.

Brutus
25.07.2015, 22:42
http://www.aerztekammer-berlin.de/10arzt/10_Mitgliedschaft/15_Mitgliedsbeitrag/Veranlagungserklaerung-2015-mit-Erlaeuterungen.pdf
Wenn man sich da die Seite drei durchliest, dann komme ich auf 36€, die Du bei der ÄK Berlin bezahlen musst:

5. Meine Gesamteinkünfte lagen im Jahr 2013 über 20.000 €, in Berlin habe ich aber weniger als 20.000,- € als Ärztin/Arzt erzielt.
Das ergibt folgende Beitragseinstufung: € - 36,-
:-nix

PsychoFan
26.07.2015, 08:28
http://www.aerztekammer-berlin.de/10arzt/10_Mitgliedschaft/15_Mitgliedsbeitrag/Veranlagungserklaerung-2015-mit-Erlaeuterungen.pdf
Wenn man sich da die Seite drei durchliest, dann komme ich auf 36€, die Du bei der ÄK Berlin bezahlen musst:
:-nix

Seite 3, Punkt G 4:
Im Jahr 2013 war ich nicht in denselben Kammern Mitglied wie am 01.02.2015.
Aus der Division der unter 2. angegebenen Gesamteinkünfte durch die Zahl der gegenwärtigen Mitgliedschaften (bitte nachfolgend eintragen ....... ergibt sich ...... "

Brutus
26.07.2015, 19:22
Hast Du da mal angerufen? Es kann doch nicht sein, dass Du durch Berlin mehr an Beiträgen zahlst, als Du eigentlich durch die Einkünfte bezahlen müsstest. Denn bei den anderen ÄK musst Du ja ebenfalls die erzielten Einkünfte angeben... :-nix

WackenDoc
29.07.2015, 09:24
Arghhhh dieser Papierkrieg mit der DRV. Statt dass die einem mal gleich die richtigen Formulare schicken.
Hat jemand von euch die aktuellen Urteile zur Scheinselbständigkeit bei freiberuflichen Notärzten?
Was mach ich eigentlich, wenn die das nicht als Selbständig, sondern als abhängig beschäftigt bewerten?

Ich glaub ich wander aus

Feuerblick
29.07.2015, 09:32
Ich bin ja ahnungslos, was diesen Kram angeht, aber wenn du selbständig als (Not)Arzt tätig bist, bist du doch trotzdem dem Versorgungswerk und nicht der DRV zugehörig? Arzt ist doch Arzt?

WackenDoc
29.07.2015, 09:50
Haha, wenn es so einfach wäre.
Man braucht eine Befreiung von der DRV, damit man nicht doppelte Beiträge zahlt. Von wegen Scheinselbständigkeit.

Feuerblick
29.07.2015, 10:39
Jaja, aber als Arzt wirst du doch sowieso befreit, weil berufsständisches Versorgungswerk. Was geht die also an, ob du da selbständig bist oder nicht? :-nix

WackenDoc
29.07.2015, 10:58
Weil ich die Befreiung nur bekomme, wenn die Clearingstelle über den Sozialvesicherungsstatus entschieden hat.

Feuerblick
29.07.2015, 11:03
Die spinnen doch :-wand

Brutus
29.07.2015, 18:45
Weil ich die Befreiung nur bekomme, wenn die Clearingstelle über den Sozialvesicherungsstatus entschieden hat.
Also JETZT drehen sie völlig durch! Die sind doch beschmiert! Seit wenn entscheidet die Clearingstelle über die Befreiung? Die Clearingstelle entscheidet NUR über die Tatsache Selbstständiger oder Angestellter. Wenn die Clearingstelle sagt: angestellt, dann musst Du eine Befreiung beantragen. Ansonsten bist Du selbstständig und damit eh befreit von der DRV...
Ich muss mich ja zwangsläufig wohl oder übel in der Zukunft wieder mit denen rumärgern. Und mittlerweile bin ich auf dem Trip: die kriegen für JEDEN Auftrag, der in der Zukunft anfällt, einen Antrag auf Befreiung. Und wehe, die werden nicht zeitnah bearbeitet...

PsychoFan
29.07.2015, 21:29
Jaja, aber als Arzt wirst du doch sowieso befreit, weil berufsständisches Versorgungswerk. Was geht die also an, ob du da selbständig bist oder nicht? :-nix

Die Bürokraten brauchen ihre Daseinsberechtigung. Damit sie ihre Daseinsberechtigung haben, mischen Sie sich auch dort ein, wo sie nichts zu suchen haben.

Die Freiberuflichkeit der Ärzte ist unerwünscht. Sie könnten ja auf dumme Ideen kommen. Kommen sie ja jetzt schon, wenn sie NETTO doppelt soviel Geld fordern, als im Angestelltenverhältnis. Bevor sie auf noch dümmere Ideen kommen, macht man denen das Leben schwerer. Die Politik weiß doch besser als ein Notarzt, was gut für ihn ist. Freie Marktwirtschaft, Konkurenz, Wirtschaftlichkeit sind nicht erwünscht. Die Planwirtschaft im Gesundheitswesen könnte darunter zusammenbrechen.

WackenDoc
29.07.2015, 21:52
Also ich hab mich brav beim Versorgungswerk gemedet, die haben mir ein Anmeldeformular für das Versorgungswerk und noch einen Befreiungsantrag für die DRV geschickt. So weit so gut. Im Versorgungswerk bin ich drin. JEtzt muss ich aber aus der DRV raus. Die sind aber der Meinung, dass Zweifel an der Selbständigkeit bestehen. Also muss jetzt erstmal von der Clearingstelle geklärt werden, ob ich nun abhängig beschäftigt bin oder selbständig. Erst DANN bekomm ich die Befreiung von der Versicherungspflicht in der DRV.

Das ist ein 7-seitiges Formular wo man eigentlich nur jeweils die Daten eines ARbeitgebers angeben kann. Die Sachbearbeiterin von der DRV (also nicht von der CLearingstelle, sondern die von der ich hoffentlich irgendwann die Befreiung bekomme) hat aber gemeint, ich soll erstmal reinschreiben, dass ich zur Zeit 3-4 verschiedene Arbeitgeber habe und die von der Clearingstelle sollen sich melden, wenn das nicht reicht.
Ne Kollegin, die auch Vollzeit fährt, hatte mal Probleme, weil alleine die Tatsache, dass wir ja für den festen Zeitraum der Schicht an die Arbeitsräume des Auftraggebers gebunden sind als Merkmal für abhängige Arbeit gewertet wurde.

Ich hoffe jetzt echt, dass die nicht für jeden Auftraggeber und jeden Zeitraum x einen Antrag wollen.

Die Art von Arbeit, wie ich sie jetzt mache, ist offenbar im System nicht vorgesehen.
Aber einen Fehler hab ich gemacht- ich hätte mir von der gesetzlichen Krankenkasse ne Ablehnung wegen Selbständigkeit schriftlich geben lassen sollen.