PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausser Land während Bescheidversand



Seiten : [1] 2

sLaPPaA2
15.07.2015, 18:03
hey, das reimt sich sogar.. :-winky


Hey Leuts:)

Folgende Situation kurz erläutert:

Habe mich zum WiSe beworben. DN 1,3 (+Ausb.). Zwischen dem 12.08. und 31.08. bin ich ausser Land. Bescheide für Abibesten- und Wartezeitquote werden laut hochschulstart.de in diesem Zeitraum verschickt.

Ich weiss, ich weiss, mit 1,3 ist es sehr unwahrscheinlich in die Abibestenquote zu kommen, aber man kann halt nicht in die Zukunft schauen. Mir stellt sich jetzt die Frage, wie ich diese Situation am besten handhaben soll.
Sollte ich schauen, dass ich in irgendeinerweise eine bevollmächtigte Person am Start habe? (dabei hab ich ein mulmiges Gefühl..)
Soll ich entspannen, weil ich eh nicht zugelassen werde in der Abibestenquote?
Oder soll ich ganz entspannt meinen Antrag dahingehend ändern, dass ich Abibesten- und Wartezeitquote (wo ich mir eh kaum Chancen errechne) komplett streiche und nur die AdH-Quote angegebe?

Ja, auch die allwissenden Gurus von hochschulstart habe ich kontaktiert, dennoch will ich sehr gerne wissen, was ihr so denkt:)

ehem-user-11022019-1151
15.07.2015, 18:43
Mein Bruder hatte damals eine Bevollmächtigung ausgefüllt, gibts im Internet auf zig Seiten zum downloaden, auch obwohl er keine Chancen hatte, in dem Verfahren zugelassen zu werden, einfach zur Sicherheit.
Das geht normalerweise schon! Oder warum hast du da ein mulmiges Gefühl, hast du keinen, dem du das anvertrauen möchtest? :)

nie
15.07.2015, 19:30
Man kann ich 2-3 Tage vorher bei HSS anrufen und schonmal nachfragen, wies so aussiehst. Du bist ja erst am Tag der Bescheide außer Landes. Ich würde auch drauf wetten, dass es in der Abibestenquote eh nix wird und dann ruftst du einfach vorher an, fragst nach wie es so aussieht und kannst dann entspannt wegfahren.

EVT
15.07.2015, 19:40
Aus welchem Bundesland kommst du denn?
In der Wartezeitquote werden ja die Teilplätze verlost, also streichen würde ich das nicht.

sLaPPaA2
16.07.2015, 00:11
Mein Bruder hatte damals eine Bevollmächtigung ausgefüllt, gibts im Internet auf zig Seiten zum downloaden, auch obwohl er keine Chancen hatte, in dem Verfahren zugelassen zu werden, einfach zur Sicherheit.
Das geht normalerweise schon! Oder warum hast du da ein mulmiges Gefühl, hast du keinen, dem du das anvertrauen möchtest? :)

Ja genau, diese Person hab ich irgendwie nicht wirklich. Und nachher fehlen vielleicht irgendwelche Unterlagen, ein kleines Detail fehlt oder geht schief und schon reicht eine Bevollmächtigung nicht aus und ich bin zichtausend Kilometer entfernt und mir sind die Hände gebunden. Das wäre ja die Hölle.. Am liebsten selbst machen, dann kann man auch 100% sicher sein im Nachhinein.
Aber ja, ich schau mich im Internet trotzdem mal um nach dieser besagten Bevollmächtigung.



Ich komme aus NRW.

Teilplätze? Meinst du Teilstudienplätze? Oder das Häckchen, dass man auch an nicht genannte Orte zugelassen wird?
Ich habe 0 WS;)

EVT
16.07.2015, 00:28
Bei 1.3 und NRW würde ich mir wegen der Abibestenquote keine Sorgen machen. :-D

Ja ich meine die Teilstudienplätze. Das ist durch das Häkchen. Auch mit 0 WS kann man darein gelost werden.

sLaPPaA2
16.07.2015, 00:40
Achso ok. Zum Auswahlverfahren lerne ich nach 2 Jahren immer wieder neue Einzelheiten, Wahnsinn:) Das Häckchen hab ich im Nachhinein entfernt, will ich nicht..

Ja das denk ich mir natürlich auch, dass das eher unwahrscheinlich ist.

Aber wie verlässlich sind die Terminangaben für den Bescheidversand auf hochschulstart? Sind die verbindlich oder kann sich das auch mal um ein paar Tagen/Wochen verschieben? Nachher werden die AdH-Bescheide wegen einem sehr zügigen Auswahlverfahren schon im August versendet oder so.. :-D

Arrhytmicin
16.07.2015, 05:50
Nein, die Termine sind absolut verbindlich! Da kannst du dich drauf verlassen :)

lu-luisa
23.07.2015, 22:24
Ich bin jetzt ein wenig verwirrt... Kriegt man den Bescheid nicht per E-Mail und per Post? Bin nämlich auch gerade im Ausland... Bis wann muss man auf den Bescheid reagiert haben? Danke für jede Antwort :D

davo
23.07.2015, 22:27
Richtig, den Bescheid bekommt man ohnehin auch online. Das ist also egal. Viel wichtiger ist, wann man sich bei der Hochschule einschreiben muss (das ist Uni-abhängig), denn wer das verpasst, ist seinen Studienplatz wieder los. Dabei ist dann oft die Versicherungsbescheinigung das größte Problem, wenn man an die nicht rechtzeitig gedacht hat.

lu-luisa
23.07.2015, 23:00
Aha okay danke :) Wieviele Tage sind das bei der Bestenquote ungefähr? Ich wäre erst 5 Tage nach einer eventuellen Zusage wieder da :D

davo
23.07.2015, 23:24
Das ist bei jeder Uni komplett anders. Ich kenn leider nicht die Einschreibungsdaten von 35 Unis :-)) :-p

sLaPPaA2
24.07.2015, 01:12
http://hochschulstart.de/index.php?id=termin_wise

Da stehen doch die Fristen für die Annahme. Gilt das nicht für jede Uni..?

Arrhytmicin
24.07.2015, 06:40
Ja aber es gibt zum einen die Frist für die Annahme des Studienplatzes (10 Tage glaub ich ?) und dann noch die Frist, bis wann die Immatrikulation abgewickelt sein soll.

Ich würde empfehlen, alles schon vorzubereiten und fertig zu machen, einzutüten und dann wirklich nur noch den ausgedruckten Bescheid beizulegen. Das kann ja zur Not auch eine Person des Vertrauens machen, den Bescheid ausdrucken.

Absolute Arrhythmie
24.07.2015, 06:47
Man muss den Platz nicht bei hss annehmen. Man muss sich nur innerhalb der Frist der Uni einschreiben. Wann da die Zeiten sind, kann man gewöhnlich auf den Internetseiten der Unis erfahren.

Arrhytmicin
24.07.2015, 09:28
achso, also ist mit Annahme des Studienplatzes die Immatrikulation gemeint? OK, sorry, dachte das wär anders!

Absolute Arrhythmie
24.07.2015, 09:48
Deswegen hab ichs ja nochmal geschrieben ;-) Das wird aber alles auf dem Zulassungsbescheid erklärt, keine Sorge.

Arrhytmicin
24.07.2015, 13:59
Bin schon gespannt wie der aussieht! :-)) hoffentlich etwas spektakulärer als die Ablehnungsbescheide!

davo
24.07.2015, 14:16
Erwarte dir nicht zu viel. Die "Reisepässe" die ich als kleines Kind entworfen hatte um mein Zimmer zu betreten sahen deutlich stärker nach einem wichtigen Dokument aus :-)) :-p

warumnicht
24.07.2015, 14:29
es kann dich auch eine andere Person mit Vollmacht einschreiben. Formulare stehen bei vielen Unis im Internet.vorsichtshalber auch deinen Ausweis und den Ausweis der einschreibenden Person kopieren. Und informier dich bei den Unis, die dich betreffen, was sie noch zur Einschreibung brauchen, auf jeden Fall die Bescheinigung deiner Krankenkasse. Kann man alles prima vorbereiten.