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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neue AMVV- der ganz normale Wahnsinn



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Minoo
21.07.2015, 19:24
Seid ihr auch schon total genervt von der neuen Arzneimittelverschreibungsverordnung?

der Sinn hinter den neu geforderten Auflagen des Arztstempels ist mir klar und dem spreche ich auch einen Nutzen zu, aber das wir Apotheker wieder diejenigen sind, die alles ausbaden müssen, ist ne Katastrophe.
Wir verbringen derzeit bestimmt 1 h pro Tag an Arbeitszeit damit die Praxen abzutelefonieren.
Als hätten wir nichts anderes zu tun.
Die Sprechstundenhilfen sind verständlicherweise auch schon bis kurz vor den Wutausbruch getrieben.

Es müsste einfach Aufgabe des Arztes sein den Stempel zu ändern. Und falls er es nicht tut, müsste es die Kosten tragen, aber nicht der Apotheke.
Wie geht ihr damit um? Ich würde gerne ein paar Meinungen hören

Lissminder
22.07.2015, 11:43
Na klar darüber ärgern sich doch alle.
Die ersten zwei Juliwochen haben wir auch noch sehr viel Zeit am Telefon verbracht um die fehlenden Daten zu erfragen und dabei immer schön hartnäckig auf die neue Verordnung hingewiesen. Logo waren die genervt, aber das war auch unser Ziel.
Inzwischen haben viele Praxen nen Weg gefunden, indem kleine Sternchen vor den Arzt setzen oder der behandelnde Arzt immer oben/ unten steht.
Minoo vielleicht einfach nicht so viel ärgern. Ist alles auch bezahlte Arbeitszeit,...wenn auch noch als Phip schlecht bezahlt:knuddel:

Minoo
23.07.2015, 13:25
Minoo vielleicht einfach nicht so viel ärgern. Ist alles auch bezahlte Arbeitszeit,...wenn auch noch als Phip schlecht bezahlt:knuddel:

Wenn aber immer alles hinnimmt, kann sich auch nichts ändern.
Es kommt einfach auch so viel zusammen. Ständig gibt es wieder neue hirnlose Regelungen. Und mal ehrlich, was wir da Tag täglich in der Apotheke machen, hat doch nicht mehr viel mit dem Apothekerberuf zu tun. Wir hangel uns doch nur noch durch den Vorschriften-Dschungel. :-dagegen

Brutus
23.07.2015, 13:32
Das ist doch auf der anderen Seite der Türe nicht anders. Der Hausarzt denkt sich auch: was ruft die dumme Nuss mich ständig wegen den Rezepten an? Die habe ich seit 30 Jahren so ausgefüllt und JETZT soll das auf einmal falsch sein? ;-)
Genauso wie Ihr die AMVV bekloppt findet, ist das bei uns ebenso. Nur, dass wir das wahrscheinlich erst später erfahren als ihr. Wenn ich überlege, dass ich auch nicht wusste, dass es neue BTM-Rezepte gibt. Oder dass die Art uns Weise, wie ich die BTM vor 5 Jahren mit vollstem Einverständnis mit den örtlichen Apotheken ausgefüllt habe, hier überhaupt nicht akzeptiert wird. Und erst, nachdem ich mich, stellvertretend für die ganze Abteilung, mal mit der Apothekerin zusammengesetzt habe und ein Beispiel-BTM-Rezept ausgefüllt habe, klappt's auch mit der Apothekerin. :D
Also ärgert Euch nicht. Ladet doch den Arzt einfach mal auf einen Kaffee ein und erklärt ihm Euer Problem. ;-)

cavalorn
23.07.2015, 14:16
Der Arzt hat sich an die AMVV und die BtMVV zu halten und fertig. Dann muss er sich auch nicht mit dem Apotheker "einigen"... Beide Verordnungen sind eindeutig.

Brutus
23.07.2015, 15:10
Schlauberger! Was denkst Du, wie oft wir wohl mitbekommen, dass sich da was geändert hat?
Exakt NULL Mal! Ich weiß ja nicht, wie Ihr das erfahrt. Ich erfahre es gar nicht.
Wie gesagt. Ich habe meine alten BTM-Rezepte ausgestellt und dann erfahren, dass es neue Vordrucke gibt.
Sowas wird Dir nämlich leider eben nicht mitgeteilt. Wegen jedem Scheiß gibt es Rundmails oder irgendwelche Werbepost.
Aber solche "essentiellen" Dinge erfährst Du eben nicht. Insofern freut Arzt sich besonders über Apotheker, die den Oberlehrer raushängen lassen.
:-meinung

cavalorn
23.07.2015, 15:20
Es ist nicht die Pflicht des Apothekers, dich upzudaten. Das ist allein Deine Aufgabe auf dem aktuellen Stand zu sein.
Mit Oberlehrer hat das gar nichts zu tun. Aber es ist nunmal der Weg der schwarzen Tinte vom Arzt über Patient zur Apotheke zur Kasse. Ganz einfache Lösung 1: Apotheker nimmt keine unvollständigen/fehlerhaften Verordnungen mehr an --> Patient leidet drunter
Ganz einfache Lösung 2: Die Kasse retaxiert nicht beim Apotheker sondern stellt Regress direkt an den Arzt --> spätestens dann würdest Du dich eigenständig über die aktuell gültigen Gesetze und Verordnungen informieren. Schade, dass Du es nicht einfach so schaffst. Zu viel zu tun, ne?! o_O

Brutus
23.07.2015, 21:30
Weisst Du, ich könnte mich jetzt recht entspannt zurücklehnen und sagen, dass mich die aktuelle Diskussion überhaupt nicht interessiert. Ich stelle nur BTM-Rezepte aus, und da ist es ja nun schon seit langer Zeit Pflicht, auf dem Stempel den vollständigen Namen und eine Telefonnummer angegeben zu haben. Und auf meinen Privatrezepten steht ebenfalls alles drauf.
Aber solange selbst in der Apothekerriege nicht einmal klar ist, was jetzt alles auf einen Stempel gehört, und ob es überhaupt ein Stempel sein muss, und ob einzelne regionale Übereinkünfte zwischen KV und Apothekerverbänden ggf. zu Retaxierungen führen, solange kann ich mich zwar informieren, aber selbst das löst ja nicht Eure Probleme...
Den Stress habt nunmal IHR! Und da bleibe ich dabei: anstatt den Oberlehrer raushängen zu lassen und dem jeweils Anderen die Fortbildungspflicht anzumahnen, kann man sich auch einfach auf einen Kaffee treffen und die Probleme besprechen.
Und ja, ich habe zu viel zu tun, die Kürzungen der Krankenkassen in meiner Klitsche abzuwenden.
Und BTW: wenn ich mir die Info zur neuen AMVV auf der Homepage meiner STANDESVERTRETUNG durchlese, dann muss man wohl erkennen, dass selbst dort die Informationen nicht vollständig / fehlerhaft wiedergegeben sind...
Und nochmal: wenn die Bundesopiumstelle neue Rezepte in Verkehr bringt, dann erwarte ich einfach, dass die dort gelisteten Ärzte eine Mitteilung darüber bekommen, dass ihre alten Rezepte nicht mehr gültig sind. Aber da kam halt mal gar nix.
Und zur neuen AMVV: die Info über die seit dem 01.07. gültige neue AMVV war am 20.07.15 (!!!) im DÄ abgedruckt. Wohlgemerkt nur in der Ausgabe A. Ich habe C. Und habe durch die Diskussion HIER und HEUTE davon erfahren. Soviel zur Fortbildungspflicht... und was "wir" darüber erfahren können: http://www.aerzteblatt.de/archiv/171368?src=toc
:-keks

cavalorn
24.07.2015, 07:24
...klingt absolut nicht nach entspannt zurückgelehnt...
Wenn Du nicht rechtzeitig über Änderungen informiert wirst musst Du Dich wohl selber kümmern. Und Deinen Kaffee selber zahlen.
Was glaubst Du für wen VERSCHREIBUNGSverordnungen in erster Linie gelten?!
Btw mir kanns auch egal sein, ich praktiziere weder als Arzt noch als Apotheker...

Muriel
24.07.2015, 09:43
Ok, ich nehme mit, dass ich täglich auf allen möglichen Internetseiten danach suchen sollte, ob es ggf evtl vielleicht unter Umständen neue Bestimmungen irgendeinen meiner Arbeitsbereiche betreffend geben könnte, da ich selbstverständlich nicht erwarten kann, dass diese von den erlassenen Behörden auf sinnvollen Wegen an mich herangetragen werden können.

WackenDoc
24.07.2015, 12:37
Du warst also auch nicht im Kurs "Hellsehen für Anfänger"?

Muriel
24.07.2015, 13:13
War ausgebucht. Sorry :-nix

Phosphorsalzperle
25.07.2015, 20:11
Aber solange selbst in der Apothekerriege nicht einmal klar ist, was jetzt alles auf einen Stempel gehört, und ob es überhaupt ein Stempel sein muss, und ob einzelne regionale Übereinkünfte zwischen KV und Apothekerverbänden ggf. zu Retaxierungen führen, solange kann ich mich zwar informieren, aber selbst das löst ja nicht Eure Probleme...

Ich habe vor einer Woche die PZ gelesen und dort war schon ziemlich klar aufgelistet, was der Stempel enthalten muss.
- Behandelnder Arzt
- Facharztbezeichnung
- Adresse
- Telefonummer
Erschien mir nun nicht als so unklar. Was ist dir denn nicht klar, Brutus?
Ich glaube, dass es besonders Gemeinschaftspraxen oder Kliniken betrifft, bei denen der behandelnde Arzt nicht kenntlich ist. Bei Nachfragen ist das natürlich extrem doof.

Minoo
25.07.2015, 20:24
Ganz einfache Lösung 1: Apotheker nimmt keine unvollständigen/fehlerhaften Verordnungen mehr an --> Patient leidet drunter
Ganz einfache Lösung 2: Die Kasse retaxiert nicht beim Apotheker sondern stellt Regress direkt an den Arzt --> spätestens dann würdest Du dich eigenständig über die aktuell gültigen Gesetze und Verordnungen informieren
So einfach ist es leider nicht.
zu Lösung eins: Das macht kein Apotheker, weil er sich damit selbst ins Bein schneidet. Der Kunde ist König. Fertig aus.
zu Lösung 2: die Kasse geht immer erst den Weg über den Apotheker, der muss dann erstmal blechen oder sehr lange auf sein Geld warten. Wäre einfach, aber nicht sehr galant.

Also läuft es wohl doch wieder darauf hinaus, dass der Apotheker dem Arzt etwas Nachhilfe in Sachen neue Rechtsvorschriften geben muss. Dazu haben wir zwar auch keine Zeit, aber danach fragt ja keiner.

EVT
25.07.2015, 20:38
Stehen solche Änderungen echt nicht im Ärzteblatt etc.? :-notify

WackenDoc
25.07.2015, 20:45
Doch- aber die kamen jetzt erst. Das war ja das Problem.

Minoo
25.07.2015, 20:48
mache dir nichts draus. Ich habe auch erst in der Bravo danach gesucht...:-D

man muss sich dazu natürlich die Arbeit machen, diese Zeitschriften in die Hand zu nehmen, aufzublättern und ah...wichtige Dinge zu lesen. Das hilft enorm:grins:

Feuerblick
25.07.2015, 20:50
Wie du siehst, EVT, stehen sie nur zu spät drin und dann auch noch nicht in jeder Ausgabe.

Wegen jedem Blödfug wird man von Ärztekammer und Co angeschrieben, nur wirklich Wichtiges teilen einem die Behörden nicht mit. Und Pharma-Zeitungen bekommt man als Arzt halt nicht in die Hand.

Ich habe netterweise einen Berufsverband, der über so etwas früh genug informiert. Und ich habe inzwischen (auch weil ich beruflich sehr auf aktuelles Wissen angewiesen bin), diverse Newsletter von sämtlichen öffentlichen Organen abonniert, um sowas nicht zu verpassen. Auch wenn mich Arzneimittelverordnungen konkret nicht mehr wirklich betreffen.

Meine Kristallkugel ist leider seit Monaten defekt und der Hellseherkurs hat mir nix gebracht. :-nix

Ist dennoch ärgerlich. Und Apotheker, die dann den Großkotz raushängen lassen statt einfach mal freundlich auf den Fehler hinzuweisen, kann ich auch grad gar nicht leiden. Die machen nämlich auch Fehler und fänden es bestimmt dann gaaaanz toll, wenn sich der Arzt hinstellt und sagt "Ällebätsch... ist doch nicht MEIN Problem, dass du dich nicht informiert hast. Sieh halt zu, wie du klarkommst.". So stelle ich mir Zusammenarbeit im Medizinsektor vor... :-dagegen

@Minoo: Leider kann man als Arzt sich noch so bemühen... Zeitungen von Pharmazeuten bekommt man nicht in die Hand mal eben so ;-) Und unsere Ärzteblätter waren zu spät dran.

Brutus
25.07.2015, 21:11
Was ist dir denn nicht klar, Brutus?
Mir? Naja, ich hab mir die AMVV durchgelesen, habe nix neues gefunden, und abgehakt.
Aus Interesse aber mal ein bißchen im Netz gesucht und z.B. folgendes gefunden:


Ich habe vom HAV eben die Information erhalten, dass das Ergänzen der Rezepte mit Vornamen, Arztbezeichnung und Telefonnummer ohne Gegenzeichnen des Arztes erfolgen darf.
Die einen sagen, es geht ohne Gegenzeichnen, die anderen sagen, es muss gegengezeichnet werden.
Was stimmt? Wer hat das Sagen? Und welche Aussage ist verbindlich?
Im Endeffekt gilt dann wahrscheinlich: in dubio pro GKV
[...]
Ich bin eben die AMVV im Wilson/Blanke durchgegangen. Da gibt es eine Fußnote 4. Dort steht, was wir korrigieren oder ergänzen dürfen. Name, Vorname, Telefonnummer im Abs.1 Satz 1 gehören danach nicht dazu.
Die Aussage des HAV, die ich auch bekommen habe, kann ich deshalb nicht nachvollziehen.
Und, wenn andere Verbände das anders sehen, verstehe ich das schon gar nicht.
Ein einheitlicher Weg durch dieses Bürokratiechaos wäre auch nicht schlecht.
[...]
Habe beim HAV nachgefragt auf welcher Grundlage die Auskunft, dass wir ergänzen können zustande gekommen ist. Hier die Antwort des HAV: "die Regelungen sind in der AMVV verankert, deshalb können Sie in den Arzneilieferungsverträgen hierzu keine Regelung finden.
Nach unserer Auffassung können sie diese Angaben in der Apotheke ergänzen."
[...]
Die Angaben auf dem Rezept, die sich aus § 2 (1) AMVV ergeben, gehören nach § 2 (6) AMVV nicht zu den Angaben, die der Apotheker ergänzen darf...

Für die ganze Diskussion guckst Du hier:
http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/nachricht-detail/arzneimittel-verschreibungs-verordnung-arzt-telefonnummer-muss-auf-rezept/?L=0%3Ftx_ttnews[ttnews]%3D23436%3Ft%3D1&cHash=fbdb64cb01c47d97489c58e8a5a122e5

Lissminder
26.07.2015, 11:33
Ist dennoch ärgerlich. Und Apotheker, die dann den Großkotz raushängen lassen statt einfach mal freundlich auf den Fehler hinzuweisen, kann ich auch grad gar nicht leiden.


Ich bin da ganz d'accord, dass wir nicht gegeneinander, sondern miteinander arbeiten sollen. Von meiner Apotheke kann ich nur sagen, dass wir ziemlich freundlich waren und auch immer wieder genau erklärt, warum wir nun so einen Aufstand wegen einer vergessenen Telefonnummer machen müssen. Es kam nur leider verstärkt vor, dass am anderen Ende der Leitung nur angenervte und patzige Kommentare zurück kamen, weil wir gefühlt die 100 ste Apotheke waren, die anrief.
Wie macht man es also besser? Im Grunde sind beide Seiten genervt und jeder lässt es am anderen aus...wir müssen uns da alle mehr zusammenreißen.