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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wann seid ihr morgens nach Dienst weg? Welche Aufgaben habt ihr noch zu erledigen?



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Lakemond
30.07.2015, 18:29
Es gibt aber genügend Kliniken, die sich einen Dreck darum scheren....

Es gibt genügend Ärzte, die so was zulassen, würde ich sagen. So lange es solche gibt, wird sich auch nix ändern...

UweWoellner
30.07.2015, 19:17
Es gibt genügend Ärzte, die so was zulassen, würde ich sagen. So lange es solche gibt, wird sich auch nix ändern...

Das Problem ist: um das alles zu durchschauen brauchst du ein halbes Jurastudium. Ich für meinen Teil hatte wenig Zeit und Lust abzuklären, ob unser Dienstsystem gesetzeskonform ist. Wir haben von Seiten des Betriebsrates auch keinerlei Unterstützung bekommen bzw. wussten die noch weniger Bescheid als wir. Letztendlich haben wir nach großen Bemühungen unserer wenigen deutschsprachigen Assistenzärzte und durch den Marbuger Befund erfahren, dass einiges falsch läuft.

abcd
30.07.2015, 20:37
Das kenne ich leider auch so. Wenn man als Einzelner die ganzen Probleme sieht, mutet es immer ein wenig an wie ein Kampf gegen die Windmühlenflügel. Ich habe gerade festgestellt (auch mit Hilfe des MB), dass es in unserem Vertrag überhaupt keine Grundlage gibt für Arbeitszeiten > 10h und damit das komplette Dienstmodell nicht durchführbar ist. Läuft aber wohl schon Jahre so. Das ist der Wahnsinn. Und das ist halt nichts, was sich von heute auf morgen klären lässt. Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, wie so ein Vertrag + Betriebsvereinbarung überhaupt je zustande gekommen sind.
Andere Dinge, die im Vertrag stehen, werden nicht gemacht. Abrechnung sagte, das sei hier nicht üblich. Schriftlich Korrektur der Abrechnung angemahnt. Jetzt wird rückwirkend bis Januar für alle Ärzte das entsprechende Entgelt ausgezahlt. Ich werde aus dem ganzen Kram für mich eher früher als später Konsequenzen ziehen.
Diese Dinge erkennt man wirklich nur mit Berufserfahrung, deutschen Sprachkenntnissen und Engagement, es verstehen zu wollen. Klappt leider auch nicht auf einen Blick.

Lakemond
30.07.2015, 21:18
ich bin weder Deutsch, noch habe ich Jura studiert und trotzdem würde ich nie so was machen. Ich schreibe jede Minute auf und nach dem Dienst bleibe ich wirklich nur ausnahmsweise...ich nie länger als 1 Stunde... manchmal ist es schwierig als AA "nein" zu sagen, aber nach der Facharztprüfung und mit einem unbefristeten Vertrag soll man echt keine Angst mehr haben...

abcd
30.07.2015, 22:07
Es ging mir nicht um Vollzeitarbeit nach Dienst. Das ist ja schon etwas sehr offensichtliches. Würdest du denn an meiner Stelle jetzt keine Dienste mehr machen, weil es im Vertrag keine rechtliche Grundlage dafür gibt?

Lakemond
30.07.2015, 22:25
und was für ein Dienstmodell ist das?

abcd
31.07.2015, 08:05
Ein durchaus übliches Modell bei geringer Arbeitsbelastung. 2x 12 h BDs am Wochenende, unter der Woche VZ+16h BD alles Stufe I.
Problem ist aber, dass die Verträge juristisch so mangelhaft gestaltet sind, dass wir nicht länger als 10h (ArbZG §3, §7 (1)) arbeiten dürfen. Im Tarifvertrag ist der BD nicht geregelt und im Tarifvertrag wird nicht auf eine Betriebsvereinbarung hingewiesen. Damit ist die bestehende BV hinfällig. Und wenn es einen Tarifvertrag gibt, kann so eine Regelung auch nicht einfach so im Arbeitsvertrag aufgenommen werden, das müsste dann im Tarifvertrag stehen. Echt nicht ganz trivial.

Autolyse
31.07.2015, 09:51
Wenn es Dir ernst ist, dann lass euer Modell durch die Bezirksregierung(oder Gewerbeaufsichtsamt, je nach Bundesland) prüfen. Wenn es tatsächlich evident rechtswidrig sein sollte, dann ergeht die Untersagungsverfügung schnell und spätestens wenn die sofortige Vollziehung angeordnet sein sollte wird es hässlich für den Arbeitgeber. ;-)

FirebirdUSA
01.08.2015, 22:13
Welcher Tarifvertrag ist den so mangelhaft?
Die Frage ist was kommt dann als Alternative: 3 Schichtbetrieb?

Wo steht eigentlich geschrieben, dass nach einem BD keine AZ sein darf? Solange du unter 24h Gesamtdauer und der max. Anteil AZ nicht überschritten ist, ist mir nicht klar warum das nicht zulässig sein soll.
Zumindedtens in meinem Tarifvertrag steht aber drin max. 8h AZ in Kombination mit BD, insofern ist das schon limitiert.

abcd
02.08.2015, 08:40
Kann sein, dass ich mich mit der Vollzeitarbeit im Anschluss an BD auch täusche. Ich glaube, dass mir das von nem MB-Anwalt mal so gesagt wurde, aber ich finde dazu nichts Definitives im ArbZG. Es sei denn es wird so ausgelegt, dass die 10h überschreitende Zeit BD sein muss. Daher formulierte ich das in meinem ersten Post als Frage. Reflex scheint das auch so zu kennen.

Es ist ein Manteltarifvertrag (MTV) von verdi Fassung 2004!!. Wir haben also unseren Arbeitsvertrag vorliegen mit MTV und BV zum Bereitschaftsdienst (Anlehnung an Arbeitszeitregelung zum Bereitschaftsdienst an den Marburger Bund Tarifvertrag für kommunale Krankenhäuser).
Im ArbZG steht, dass "In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung" abweichende Regelungen zur AZ>10h vereinbart werden können. Jetzt steht in unserem Tarifvertrag nur drin, was als BD zu verstehen ist (Aufenthalt etc.), aber nichts bzgl. der Arbeitszeiten. Auch wird kein Hinweis darauf gegeben, dass das in einer Betriebsvereinbarung zu regeln ist. Wir haben zwar eine Betriebsvereinbarung, die inhaltlich auch sehr nah am VKA Vertrag des MBs liegt, aber sie ist durch fehlenden Hinweis im MTV eben lt. Anwalt des MB nicht gültig. Wir dürften also nur so arbeiten, wie es das ArbZG vorsieht. Damit ginge dann wohl nur ein 3-Schichtsystem. Ist allerdings ne Rehaklink ;-) und 38,5h Woche.

dmtec
02.08.2015, 11:47
Mal nen Beispiel aus der Praxis:
Antritt Samstag 9:00 , Stationsdienst und Rettungsstelle bis ca 21:00 , 30 Min Pause in der Sonne, sonst durchgehend gearbeitet.
Von 23:00 bis 3:00 gepennt, 4:00-7:00 gepennt. Dann Übergabe, BE, Visite, Briefe, Sonos mitgeholfen. Hätte auch um 6 aufstehen können und das alles machen, dann hätt ich vll. pünktlich gehen können.
Im Endeffekt hab ich jetzt 26,5 h gearbeitet und hab morgen nach 21,5h wieder Arbeit. Irgendwo stand ja mal, man dürfte nur 49% arbeiten im Dienst. Im Wochenende ist das wohl unrealistisch.

Im Endeffekt hätt ich auch noch bis 13:00 weiterarbeiten können, nur dann kommt die Müdigkeit.

abcd
02.08.2015, 12:27
Zumindest in den Tarifverträgen des MBs steht das mit den 49% bei der Zuordnung der Bereitschaftsdienststufen. Die höchste Stufe heißt eine maximale regelmäßige Belastung von 49% der Arbeitszeit.
Wenn eine höhere Belastung die Regel ist, könnte man eine Belastungsanalyse für, ich glaube mind. 3 Monate machen, und hätte dann eine Verhandlungsgrundlage für eine Anpassung des Systems.

FirebirdUSA
02.08.2015, 13:46
Verdi halt... und die wollen uns jetzt überall vertreten.

Bei uns wurde nach Belastungsanalyse der Samstagsdienst von 24h BD in 8h AZ + 16h BD gewandelt. Verwaltung war da durchaus kooperativ.

dmtec
16.08.2015, 10:30
Und was bringt es dir dann wenn es als AZ gewertet wird? Unter der Woche 1 Tag frei? Das ist ja das am Freitag und Samstag dass es halt das Geld bringt, weil kein FZA einberechnet wird. Ist natürlich trotzdem knallhart, Dienst haben heisst bei uns immer 4-6h schlaf, 60-70% arbeitszeit. Ich glaub das mit der Belastungsanalyse geht nach hinten los. Wir haben eh nicht mehr geeignete Bewerber.