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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Dienstplan soll kurzfristig geändert werden



Benztowngirl
27.07.2015, 18:48
Hallo,

Kennt ihr mit der arbeitsrechtlichen Seite aus, wenn man kurzfristig mehr Dienste machen soll?

Wegen Personalmangel soll ich kurzfristig die ganze Woche Nachtdienste machen, und nicht wie vorher im Wechsel mit den Kollegen, also das komplette System wird kurzfristig geändert.
Nur das ich absolut nicht in der Nacht zu Samstag kann -> wegen Flugbuchung (+ Hotel...).
Zudem werde ich massiv Minusstunden anhäufen denke ich, da die Arbeitszeit nur wie Rufbereitsschaft zählt. (das wird morgen geklärt, ob das System dann überhaupt so umgesetzt werden kann.)

Kann das ein Chef denn einfach so bestimmen? Muss ich dann die Flüge für mich (+1) dann etwa verfallen lassen?
Wie ist das denn arbeitsrechtlich geklärt?

Danke für eure Antworten!

ChillenMitBazillen
28.07.2015, 12:54
Rein rechtlich gibt es keine Dienstverpflichtung, und wenn du kurzfristig einspringst, muss der Arbeitgeber die entstehenden Kosten tragen (Storno Flug, Hotel etc.).

Allerdings ist es vielleicht schlauer, einen Kompromiss einzugehen und bis zu deiner Reise die Nächte zu übernehmen. Falls die Verwaltung stur schaltet, ist es manchmal ganz hilfreich, ihnen die drohenden Stornokosten aufzuzeigen.

Rufbereitschaft kann ein Dienst nur sein, wenn du dich aufhalten kannst, wo du willst. Wenn du in der Klinik sein musst, ist es keine Rufbereitschaft

Autolyse
28.07.2015, 15:41
Das ist mitbestimmungspflichtig. Hat euer Betriebsrat dem etwa zugestimmt?

Jungarzt
28.07.2015, 19:48
Der Dienstplan wird veröffentlicht und gilt - danach kann soweit ich weiß nur noch mit deiner Zustimmung etwas geändert werden. Und ja, dein Ausfall müsste dann die Klinik tragen.

aton_01
29.07.2015, 09:37
Ich kenne das auch so, dass die Klinik dir die Kosten erstatten muss.

Brutus
29.07.2015, 17:23
Das ist mitbestimmungspflichtig. Hat euer Betriebsrat dem etwa zugestimmt?
Naja, in erster Linie muss der Mitarbeiter selbst ja zustimmen. Wenn ich einen gültigen Dienstplan habe, dann ist dieser bindend. Für BEIDE Seiten. Und was ich in meiner Freizeit mache, geht den Arbeitgeber nix an. Deshalb kann ich in meiner Freizeit auch übers Wochenende nach Thailand fliegen oder im Puff umme Ecke einziehen.
Und wenn der AG meint, dass ich unbedingt an dem Wochenende arbeiten muss, dann müssen es schon gravierende Gründe sein, dass er mir dies quasi aufdrücken kann. Und dann muss er natürlich für alle mir entstehenden Kosten aufkommen.
Aber so einfach ist das nicht. :-nix

Strodti
29.07.2015, 17:40
Für eine "Dienstverpflichtung" gibt es sehr hohe Hürden und es gilt keineswegs Krankheit oder Urlaub von Kollegen. Das muss ein Betrieb so stemmen können.

FirebirdUSA
29.07.2015, 23:53
Naja wenn sie der einzige AA alleine mit CA ist geht das schon. Kosten müssen dann natürlich erstattet werden.
Selbst wenn die Dienstverpflichtung nicht rechtens ist darf man sie nicht einfach ignorieren sondern muss eine einstweilige Verfügung des zuständigen Arbeitsgerichts beantragen (google hilft).
Las dich also im Zweifel fachanwältlich beraten.

KalleTheDog
29.07.2015, 23:59
Was steht denn in Deinem Vertrag? Und wie bist du angestellt?

Autolyse
30.07.2015, 11:03
Naja, in erster Linie muss der Mitarbeiter selbst ja zustimmen. Wenn ich einen gültigen Dienstplan habe, dann ist dieser bindend. Für BEIDE Seiten. Und was ich in meiner Freizeit mache, geht den Arbeitgeber nix an. Deshalb kann ich in meiner Freizeit auch übers Wochenende nach Thailand fliegen oder im Puff umme Ecke einziehen.
Und wenn der AG meint, dass ich unbedingt an dem Wochenende arbeiten muss, dann müssen es schon gravierende Gründe sein, dass er mir dies quasi aufdrücken kann. Und dann muss er natürlich für alle mir entstehenden Kosten aufkommen.
Aber so einfach ist das nicht. :-nix
Das wollte ich gar nicht in Frage stellen, sondern nur auf die zusätzlich bestehende Hürde hinweisen, denn mitbestimmungspflichtg bleibt es trotzdem, auch wenn du als Mitarbeiter dreimal zustimmst.