crazykid33
16.08.2015, 11:19
Hallo liebe Community :-)
Vielleicht kennt sich von Euch Jemand damit aus:
In Deutschland bleibt bis zu einer Wehrdienstzeit von 3 Jahren der Anspruch auf einen Studienplatz, nach Zulassung bestehen. D.h. man bekommt gewährleistet, dass man diesen Platz auch bekommt.
Wenn ich nun über den Medizinertest in Österreich einen Platz ergattere (Zulassung), aber mein Dienst noch 1 Jahr ginge. Gibt es dort auch so eine gesetzliche Regelung?
Wäre super, wenn mir da evtl Jemand weiterhelfen könnte :-)
Vielleicht kennt sich von Euch Jemand damit aus:
In Deutschland bleibt bis zu einer Wehrdienstzeit von 3 Jahren der Anspruch auf einen Studienplatz, nach Zulassung bestehen. D.h. man bekommt gewährleistet, dass man diesen Platz auch bekommt.
Wenn ich nun über den Medizinertest in Österreich einen Platz ergattere (Zulassung), aber mein Dienst noch 1 Jahr ginge. Gibt es dort auch so eine gesetzliche Regelung?
Wäre super, wenn mir da evtl Jemand weiterhelfen könnte :-)