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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Notfallsanitäter Maßnahmen



Tobias 283
21.08.2015, 16:04
Hallo,

habe schon viel über den Notfallsanitäter gelesen. Auch über verschiedene Maßnahmen was er darf und nicht darf.
Doch leider noch nicht den richtigen Durchblick bekommen.

Kann mir hier mal jemand einen Link teilen oder als Liste kommentieren was der NFS jetzt alles darf.

DennisB
21.08.2015, 16:40
Hallo Tobias,
darf ich fragen, welchen Ausbildungsstand du hast? Bist du auf der Suche nach einer Ausbildung oder bereits im RD aktiv?
Was der Notfallsanitäter letztendlich "darf", hängt davon ab, was der Ärztliche Leiter RD im jeweiligen Kreis freigibt, dazu §4 des Notfallsanitätergesetzes:
[...]
(2) Die Ausbildung nach Absatz 1 soll insbesondere dazu befähigen,
die folgenden Aufgaben im Rahmen der Mitwirkung auszuführen:
a)
Assistieren bei der ärztlichen Notfall- und Akutversorgung von Patientinnen und Patienten im Notfalleinsatz,
b)
eigenständiges Durchführen ärztlich veranlasster Maßnahmen bei Patientinnen und Patienten im Notfalleinsatz und
c)
eigenständiges Durchführen von heilkundlichen Maßnahmen, die vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst oder entsprechend verantwortlichen Ärztinnen oder Ärzten bei bestimmten notfallmedizinischen Zustandsbildern und -situationen standardmäßig vorgegeben, überprüft und verantwortet werden,[...]

Welche Kompetenzen der Notfallsanitäter im Rahmen seiner Ausbildung erwerben soll, wird in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung festgelegt, welche du hier (klick) (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/notsan-aprv/gesamt.pdf) findest. Relevant ist hier v.a. die Anlage 1.

Tobias 283
22.08.2015, 10:11
Hallo Dennis,

momentan bin ich noch in der Bereitschaft beim BRK und ab Oktober 2016 dann hauptamtlich im RD. Also sprich ab 1.10.16 beginn der Ausbildung zum Notfallsanitäter.
Und noch aktiv im Katastropehnschutz.

Danke für deine Antwort