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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : So gut wie sichere,kurzfristige Zulassung!



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Contradoc
12.09.2003, 11:52
Eine weitere Möglichkeit,die Zulassung in Med. zu bekommen ,besteht darin,die Staatsbürgerschaft zu wechseln.
Dies eröffnet,wie nachfolgend ausgeführt,nicht nur eine höhere,sondern eine so gut wie sichere Zulassung.
Bis zu "zwei Zehnteln" (das bedeutet 20 %!) des Studienplatzangebots werden in einer sogenannten Vorabquote vergeben.D.h.,diese Plätze gelangen gar nicht erst in die ZVS Vergabe.
Davon werden ca. 10% der Plätze als Ausländerqoute im sogenannten "Hochschulverfahren" vergeben. Dies bedeutet,daß sich erstens nur Leute mit ausländischer Staatsangehörigkeit berwerben können und zweitens eine Bewerbung und Vergabe an bzw. über die Unis direkt,also NICHT über die ZVS läuft.
Diese Ausländerquote wahrnehmen zu können erfordert natürlich zuerst den Wechsel der Staatsbürgerschaft ,z.B. zu einem anderen EU Land.
Die Ausländerquoten werden an den einzelnen Unis so gut wie nie ausgeschöpft ! Die Chancen,über die Ausländerquote einen Studienplatz zu bekommen,sind somit ungleich höher,als über den ZVS NC reinzukommen.Jegliche Dienstpflicht,also z.B. Wehr - oder Zivildienst,entfällt nach Wechsel der Staatsbürgerschaft ebenfalls.

Hellequin
12.09.2003, 12:17
Ja aber welches Land gibt dir bitteschön mal
so kurzfristig eine neue Staatsbürgerschaft?

Quote:
Jegliche Dienstpflicht,also z.B. Wehr - oder Zivildienst,entfällt nach Wechsel der Staatsbürgerschaft ebenfalls.

Ja, aber nur für Deutschland, und es gibt Länder da
ist der Wehrdienst ungleich härter als in Dtl. .

Ich glaub die Möglichkeit die du da vorschlägst
existiert eher in der Theorie als der Praxis. ;-)
:-meinung

morgoth
12.09.2003, 12:33
zvs-info seite 11: zulassungsrechtlich den deutschen gleichgestellt sind :
ausländische eu-bürger, [...] (wechseln der staatsbürgerschaft zu einem anderen land der eu bringt also erst mal gar nichts),
bildungsinländer, d.h. jene ausländer und staatenlose, die eine deutsche hochschulzugangsberechtigung erworben haben, [...] (demnach müsste dieser wechsel der staatsbürgerschaft - wenn überhaupt möglich - bereits vor dem abitur vollzogen werden)
ausnahmeregelungen gibts nicht: habe selbst von 4 verschiedenen unis bestätigt bekommen, dass ich mich ausschliesslich!! über die zvs bewerben kann

mit freundlichem gruss
ein luxemburger, der keine begünstigung als ausländer hatte

Contradoc
12.09.2003, 14:15
Sicher hast du als Luxemburger sehr wohl von der Zulassung in D profitiert: Z.B. deshalb,weil Studienzeiten im Ausland (auch EU Ausland !) nicht auf die ZVS Wartezeit angerechnet wurden,obwohl die Leute dann oft meinen,dies nicht zugeben und zu wollen ( aber iiiiiiiiich bin über "Note" zugelassen worden) und dann auch noch BAFÖG kassieren.
Du hättest dich doch problemlos in Belgien oder Frankreich sowie Holland einschreiben könne,wo es überhaupt keinen NC gibt( bzw. Luxemburg,warum nicht dort ?).
Die Ausländerqoute ist eine gute und praktikable Möglichkeit,über diese auch nicht nur annähernd ausgeschöpfte Quote über Bewerbung direkt bei der Uni relativ schnell einen Studienplatz zu erhalten.Abi im Ausland anerkennen lassen und mit der ausländischen Bescheinigung bzw.Urkunde bewerben.Alles machbar;es kommt darauf an,wie stark der Wunsch nach einem Studienplatz und die dahinter stehende Power des Einzelnen ist;eine Art Motivations- und Persönlichkeitsprufung vor dem Med. Studium.

Hellequin
12.09.2003, 14:41
Ich glaub nach wie vor nicht das das funktioniert,
und zwar aus folgendem Grund:

Selbst wenn du dir im Ausland beglaubigen läßt,
das dein deutscher Abschluß dem Abschluß des
jeweiligen Landes gleichwertig ist, hast du noch
ein kleines Problem:
Um dich an der Uni hier in
Dtl. bewerben zu können mußt du dir von offizieller
Seite(sprich staatl.) eine Bescheinigung ausstellen
lassen, das dein ausländischer Abschluß dem deutschen
gleichwertig ist. DU HAST ABER KEINEN AUSLÄNDISCHEN
ABSCHLUß sondern nur eine BEGLAUBIGUNG. Sprich du
brauchst einen besonders dummen Beamten um damit
durchzukommen!!!!!!!!!! :-notify


Quote:
eine Art Motivations- und Persönlichkeitsprufung vor dem Med. Studium.

Ok, deine Handlungsweise würde zeigen das du in der
Lage bist illegal oder mindestens unmoralisch zu handeln.

Das ist bis jetzt noch keine Vorraussetzung fürs Medizinstudium!
:-meinung

morgoth
12.09.2003, 14:55
zum einen glaube ich wirklich, dass du von falschen infos ausgehst: so haette ich mich nämlich mit meinem luxemburgischen abi gleich an einer uni meiner wahl in d bewerben können, dies wurde jedoch mehrmals abgelehnt (u.a von freiburg, köln und mainz); allein nicht-eu ausländern steht diese möglichkeit offen
aus diesem grund verstehe ich nicht, wie jemand mit deutschem abitur sich dieses bspw. in luxemburg anerkennen lassen könnte (dies ist sicherlich möglich) und dann damit in d wieder vorsprechen kann
zum anderen will ich ohne eine bereits geführte diskussion wieder aufzuwärmen erwähnen dass der cours universitaire in luxemburg zwar ein erstes studienjahr in medizin anbietet, und durch äquivalenzen mit verschiedenen deutschen bundesländern kann eine begrenzte anzahl luxemburgischer studenten sich in d ins 2. studienjahr einschreiben lassen
die jetzigen studentenzahlen führen jedoch dazu dass weitmehr studenten sich eingeschrieben haben als tatsächlich plätze durch diese abkommen frei sind, was eine reorientierung nach f bzw. b zur folge hat (siehe auch www.cu.lu/sciences (http://www.cu.lu/sciences) )
wie du auf die niederlande kommst kann ich auch nicht nachvollziehen; oder setzt du für jeden luxemburger niederländische sprachkenntnisse voraus
zu frankreich und belgien kann ich dir jedoch zustimmen; wenn ich jedoch die wahl habe zwischen einem studium in d oder in f/b so ist für mich die wahl schnell getroffen
auch kann es da profiteure geben, die sich studienzeiten nicht auf die zvs anrechnen lassen; dir sei nur gesagt, dass ich mich nicht in eine solche kategorie einordnen lassen will; ich habe diesen sommer hier meine hochschulzugangsberechtigung erworben und habe dem zvs-info gemäss meine bewerung gestellt, ohne irgendwie falsche infos anzugeben etc.
und keine sorge: bafög kassiere ich auch nicht
ich finde es nur schade, dass hier der eindruck entsteht, alle ausländischen studienbewerber würden zwangsläufig durch die hintertür die zvs umgehen, nur um in d bafög kassieren zu können
und auf die gefahr hin, das ich mich irre: iiiiiich glaube, dass ich über note zugelassen worden bin
im übrigen bin ich gespannt auf deine antwort bezüglich hellequins frage: welches land gibt dir dann so ohne weiteres (ohne mind. 5 jahre aufenthalt) seines staatsbürgerschaft
mit freundlichem gruss morgoth

Schakal
12.09.2003, 15:01
Ja, aber nur für Deutschland, und es gibt Länder da
ist der Wehrdienst ungleich härter als in Dtl. .

Es gibt genug Länder, in denen die Wehrpflicht bereits abgeschafft wurde: F, NL, UK, Belgien, Spanien (etc.)
Nur die Schweiz und Österreich bzw. "östliche" Länder (Rußland, Polen etc.) rekrutieren ihren (Militär)Nachwuchs noch über die Wehrpflicht.

Zudem: was meinst Du mit härter?

Hellequin
12.09.2003, 15:24
@Schakal: EU Mitgliedsländer fallen ja aus der Diskussion raus,
da diese dir ja keinen Vorteil bei der Bewerbung bringen.
Also bleibt der Rest und da gibt es bei relativ vielen noch
den Wehrdienst!

Und was das Härter angeht meine ich damit, das der
physische + psychische Druck um einiges höher ist,
als in der Bundeswehr. Abgesehen das die Dauer
meistens um einiges länger dauert.

Hoffe ich konnte dir weiterhelfen ;-)

Contradoc
12.09.2003, 20:42
zu hellequin:
Nein. Das ist sehr Wohl einPersönlichkeits- und Motivationsstest.
Die Med. zulassung ist wie ein Marathonlauf,bei dem viele Wege nach Rom führen :-D .
Die meisten kennen und nutzen nur einen,den jeder kennt: den der ZVS.
Die HZB kannst du dir im Ausland anerkennen lassen und erhältst somit die ausländische HZB.Du brauchst nicht anzuführen ,wie du diese erhalten hast,da eine deutsche Behörde nicht darüber zu bestimmen und befinden hat,wie das Ausland eine HZB vergibt. Danach brauchst du keine Beglaubigung,sondern eine ÜBERSETZUNG.Bewerbung läuft ,wie gesagt,direkt an den Med. Unis,nicht über die ZVS.Unter die Ausländerquote fallen auch Staatenlose. Den weißen Staatenlosenpaß erhält man sofort nach Rückgabe der Staatsbürgerschaft ausgestellt.
Hier noch eine Zweite Alternative: In F,Ita,B in Med. einschreiben(es gibt dort keinen NC !) und sich dann als Hochschulortswechsler direkt an deutschen Med. Unis bewerben :-top .
Die ZVS hat nur Plätze für STUDIENANFÄNGER zu vergeben.
In jedem Sem gibt es eine Schwundquote,die an Hochschulortswechsler von den Unis direkt vergeben wird. Gegen eine evtl. Ablehnung an der Uni Als Hochschulortswechsler kann Widerspruch(Antrag auf einstweilige Verfügung ) beim Verw. gericht eingelegt werden. Dann ist die Uni,nicht ihr,beweispflichtig für die rechtmäßige Vergabe der Plätze !
Wie sieht eure Alternative aus :-(( ?
Mindestens wohl 4 Jahre ZVS Wartezeit bei erheblich steigenden Bewerberzahlen (allein + 5000 vom SS 03 zum WS 03/04 !)
da
- sich die AiP Abschaffung wohl zum Okt. 04 selbst bei Oberstufen schülern herumgesprochen hat

- im Studium nach der neuen Approbat. ordnung nur noch zwei Prüfungen
- eine nach 2 Jahren (Physikum)
- und eine nach 6 Jahren (Staatsexamen
zu absolvieren sind,während es zu meiner Zeit noch
4 Prüfungen Physikum,1./2./3. Staatsexamen waren.

Hellequin
12.09.2003, 22:03
Wäre die Methode so Erfolgsversprechend wie du
sie hier darstellst wieso machen es dann nicht vielmehr
Leute so. Die Gesetze und Bestimmungen gibt es
schon seit längerem und es fällt mir schwer zu
glauben das du der Erste bist dem diese angebliche
Lücke auffällt. :-???

Hab auch Zweifel was dieses Abgeben der Staatsbürger-
schaft angeht!

Abgesehen davon wie legal ist das ganze eigentlich?

In deiner weiteren Argumentation sind ein paar Fehler:
Quote:
erheblich steigenden Bewerberzahlen (allein + 5000 vom SS 03 zum WS 03/04 !)

Im WS sind die Bewerber immer höher als im SS, kommen
schließlich die neuen Abiturienten dazu!
Hast natürlich grundsätzlich recht was den Anstieg der
Studieninteressierten angeht!

Quote:
sich die AiP Abschaffung wohl zum Okt. 04 selbst bei Oberstufen schülern herumgesprochen hat

ob sich die AiP abschaffung positiv oder negativ auswirken
wird läßt sich vom jetzigen Standpunkt schlecht sagen

Quote:
- im Studium nach der neuen Approbat. ordnung nur noch zwei Prüfungen
- eine nach 2 Jahren (Physikum)
- und eine nach 6 Jahren (Staatsexamen
zu absolvieren sind,während es zu meiner Zeit noch
4 Prüfungen Physikum,1./2./3. Staatsexamen waren.

Wir haben aber in unserem 1 Staatsexamen den Stoff
von euren 3en. Deswegen nennt man es schließlich auch
Hammerexamen.

morgoth
12.09.2003, 22:22
ich gehe davon aus, dass du die beschriebene methode selbst nicht ausprobiert hast....
du sprichst davon deine deutsche hzb im ausland anerkennen zu lassen .. das mag möglich sein, du erhältst jedoch auf keinen fall eine hzb dieses landes... vielmehr ein papier, auf dem steht "der schüler x, inhaber der DEUTSCHEN hzb, ist berechtigt im land y zu studieren"
also keine ausländische hzb, sondern bloss eine bescheinigung, dass das betreffende land deine deutsche hzb anerkennt... die zvs interessiert diese bescheinigung jedoch nicht, sondern sieht dich als bildungsinländer an, womit du wieder in das altbekannte schema gelangst (staatenlose sind den deutschen zulassungsrechtlich gleich gestellt ... ich wiederhole mich)
es kann ja nicht sein, dass deine deutsche hzb mit spezifischen fächern einfach auf ein anderes land "umgeschrieben" wird, in dem das abitur mit z.t. sehr unterschiedlichen anforderungen geschrieben wird; das deutsche system mit lk's etc. lässt sich halt nicht einfach so auf ein anderes land übertragen; bei der bewerbung für die zvs resp. uni musst du ja nicht nur eine kopie deiner hzb einreichen (sonst wäre deine vorgehensweise nachvollziehbar), sondern auch ein genauer notennachweis, dieser kann jedoch nur in deutschland erbracht werden (kein amt wird punkte umrechnen, in frankreich auf 20 punkte, in luxemburg auf 60, ... etc.)
mit freundlichem gruss morgoth

Hellequin
13.09.2003, 09:41
@morgoth: ganz meine Meinung :-top

Contradoc
13.09.2003, 12:26
?Hellequin,in welchem Semester bist du eigentlich ?

Kurz vorab zu deinem vorletzten Artikel:
Die AiP Abschaffung wohl zum Okt. 04 ist gerade für euch ein Segen,fällt doch eine 18 monatige Praktikumsphase ( und so werdet ihr auf Station gesehen und behandelt) für 1150.- €. weg. Was willst du eigentlich noch ? Wie kann man da nur daherschwätzen " ooooch,das sieht man noch,ob das was Bringt den AiP abzuschaffen, Dann mach den AiP doch freiwillig ,wie wär das :-))
Die Relation Bewerber : Studienplätze wird im SS evtl. 1: 10 betragen,da laut www.zvs.de nur ca. 2200 Studienplätze bei dann wohl mindestens 20000 Bewerbern( wohl alle Abgelehnten werden`s gleich nach einem halben Jahr nochmals probieren) zur Verfügung stehen werden. Dazu später mehr,da ich gleich weg muß und der vorige,ausführliche Beitrag hierzu nicht durchging bzw.gespeichert wurde.

Hellequin
13.09.2003, 12:52
@contradoc: komme jetzt ins 3. Semester............. achja ne Ausbildung zum Krankenpfleger und 1 Jahr arbeiten habe
ich auch schon hinter mir.

Ich habe nie behauptet das ich gegen die AiP-abschaffung
bin. Aber bevor ich Hurra schreie wüßte ich schon gern was
anstelle des AiP kommt? Denn bis jetzt hat sich die Politik
dazu noch nicht geäußert!
Und nach meinen Erfahrungen mit dem System Krankenhaus
habe ich ernsthafte Zweifel das man nach dem PJ gleich mit
nem Assistentengehalt einsteigt!
Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren! :-))

Ich möchte mich hier auch nicht über Kleinigkeiten streiten,
zumal du noch paar Antworten in Bezug auf deine Zulassungs-
methode geben mußt!

Contradoc
20.09.2003, 09:44
Was anstelle des AiP kommt? Na ,wa soll schon kommen? Das was vorher auch Sache und ein völlig normaler Vorgang war : Assistententätigkeit mit BAT IIa :-) .
Mittlerweile liegt ein Gesetzesentwurf zur Abschaffung des AiP vor; dies scheint nun endlich der Regierungswille und Plan zu sein.
Noch ist allerdings geplant ,daß nur diejenigen,die nach dem 1.10.04 Abschlußex machen ,vom AiP zu befreien.
Deine" Erfahrungen" im Krankenhaus und das im dritten Semester ? Du hast "ernste Zweifel " :-(( ? Na schön,du hast die Zeit eben nicht mitbekommen,in der nach dem PJ normale Assistententätigkeit (s.o.) und unbefristete Verträge das Normale waren.
Dann sind deine Erfahrungen eben noch zu gering im Unterschied zu jemanden,der nicht nur das Med. studium sondern schon einige Jahre Berufserfahrung im System hat.
Ansonsten zur Zulassung: Die Sache mit der Staatsbürgerschaft funktionert zwar,kann aber zusammen mit einem Anwalt,der sich im Staatsbürgerrecht auskennt durchgeführt werden (nicht zwingend) :-top . Wie gesagt,der Vorteil: Sofortige Zulassung über die Ausländerquote der einzelnen Unis,die ohnehin nie ausgeschöpft wird. Wer das nicht will,wartet eben über die ZVS mindestens wohl 4 Jahre.Es kommt beim Einzelnen darauf an,wie stark der Wunsch ist,Medizin zu studieren. Kurze Rückschau und Erfahrung aus den 80 ern : Damals war die Wartezeit in Medizin auf bis zu 12 (!) Wartesemester angestiegen,obwohl seinerzeit noch 40% (derzeit 25%,20% geplant bei Übertragung von 5% auf die Hochschulquote,d.h. Auswahlgespräche )der Plätze über Wartezeit vergeben wurden und die Zahl der Abiturienten auch noch geringer war als heute.

ashara
20.09.2003, 10:14
Original geschrieben von Contradoc
Sicher hast du als Luxemburger sehr wohl von der Zulassung in D profitiert: Z.B. deshalb,weil Studienzeiten im Ausland (auch EU Ausland !) nicht auf die ZVS Wartezeit angerechnet wurden

Das ist nicht korrekt. Studium im EU-Ausland gilt als Studium, nicht als Wartesemester.

ashara
20.09.2003, 10:19
Original geschrieben von Hellequin
Selbst wenn du dir im Ausland beglaubigen läßt,
das dein deutscher Abschluß dem Abschluß des
jeweiligen Landes gleichwertig ist, hast du noch
ein kleines Problem:
Um dich an der Uni hier in
Dtl. bewerben zu können mußt du dir von offizieller
Seite(sprich staatl.) eine Bescheinigung ausstellen
lassen, das dein ausländischer Abschluß dem deutschen
gleichwertig ist. DU HAST ABER KEINEN AUSLÄNDISCHEN
ABSCHLUß sondern nur eine BEGLAUBIGUNG. Sprich du
brauchst einen besonders dummen Beamten um damit
durchzukommen!!!!!!!!!! :-notify

Korrekt, eine im Ausland ausgestellte Beglaubigung eines deutschen Abiturs und eine in Deutschland ausgestellte Beglaubingung eines ausländischen Schulabschlusses unterscheiden sich zu essentiell, als dass irgendein Beamter, vor allem die, die sich mit Bewerbungen beschäftigen und alles schon mal gesehen haben, darauf reinfallen würde.

Hellequin
20.09.2003, 10:25
Erst lesen, dann denken, dann posten! ;-)

Ich habe bereits 4 Jahre vor meinem Studium im Krankenhaus
gearbeitet, d.h. ich weiß was dort teilweise für Zustände herrschen.

Was deine angebliche sichere Zulassungsmethode angeht,
stelle ich fest das du entweder nicht willens oder in der Lage
bist die weiter oben gestellten Fragen zu beantworten. Eigentlich
wiederholst du immer nur wie toll und idiotensicher deine Methode
ist!

Meines Wissens nach wandern alle nicht besetzten Studienplätze in den Nachrückerpool, d.h. letztendlich nimmt man nur jemanden anders die Stelle weg.

morgoth
20.09.2003, 12:27
Erst lesen, dann denken, dann posten! ... :-meinung

Was deine angebliche sichere Zulassungsmethode angeht, stelle ich fest das du entweder nicht willens oder in der Lage bist die weiter oben gestellten Fragen zu beantworten. Eigentlich wiederholst du immer nur wie toll und idiotensicher deine Methode ist!
... ganz genau ... ich warte bis heute auf konkreteres ... schliesslich würde ich nicht so einfach mal jemandem empfehlen staatsbürgerschaften zu wechseln bzw. ganz abzulegen bei mehr als zweifelhaftem ausgang
mfg morgoth

Rico
20.09.2003, 14:12
Die Staatsangehörigkeit ablegen ist ganz schlecht... schließlich hast Du dann sofort ein Problem mit der Aufanthaltsgenehmigung als Nicht-mehr-deutscher-Staatsbürger und Nicht-EU-Bürger.

Auch ansonsten ist die Methode Bullshit, denn wie Du es drehst und wendest, bleibst Du mit einem deutschen Abi sogenannter Bildungsinländer, egal, ob Du aus Deutschland, Österreich, Togo, Burkina Faso oder aus gar keinem Land stammst. :-???