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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Weiterbildungsabschnitt anrechenbar bei Unterbrechung-Berufsverbot



Mometasonfuroat
03.09.2015, 09:50
Hi an alle,

da wir seit Wochen auf Antwort der Ärztekammer warten, uns das Thema aber mehr als beschäftigt wollten wir fragen ob wer weiß ob ein Weiterbildungsabschnitt von 5 Monaten verloren geht, wenn man ins Berufsverbot geschickt wird. Folgendes ist der Fall ein Haus hat eine Weiterbildungsbefugnis von 24 Monaten. Nach 5 Monaten wird man ins Berufsverbot geschickt aufgrund von Schwangerschaft. 6 Monate nach der Entbindung möchte die Mutter wieder weiterarbeiten. Muss sie nun die 5 Monate ranhängen, da die ersten 5 verloren gegangen sind?
Das ein Weiterbildungsabschnitt von 6 Monaten anerkannt wird, haben wir schon herausgefunden, aber wegen dem einen Monat nun komplett alle 5 zu verlieren, würde ich mehr als ärgerlich finden :(

agouti_lilac
03.09.2015, 10:37
Ohne sicher eine definitiv richtige Antwort auf deine Frage zu kennne, aber die Schwangere ist/war im Beschäftigungsverbot, nicht Berufsverbot. Gravierender Unterschied.

Mometasonfuroat
03.09.2015, 10:58
Ach sorry, beschäftigungsverbot natürlich ^^

Espressa
03.09.2015, 11:20
Meines Wissens dürfte da nix verloren gehen. Gerechnet wird ja die Zeit bei einem Arbeitgeber. Auf dem Zeugnis würde dann angegeben: "beschäftigt von 01.04.2015-31.03.2017, Unterbrechung aufgrund Beschäftigungsverbotes während der Schwangerschaft sowie anschließender Elternzeit vom 01.09.2015-30.09.2016" (zum Beispiel) somit ergeben sich daraus 5 Monate vorher und 6 Monate anschließend, insgesamt also 11 Monate.
Läuft ein Vertrag zwischenzeitig aus, ist der Arbeitgeber weder während der Schwangerschaft noch in der Elternzeit zum Verlängern verpflichtet.

WackenDoc
03.09.2015, 11:23
Der Hintergrund der Regelung ist ja, dass man in der Weiterbildung Fortschritte macht.
Wenn man zu oft die Stelle wechselt, ist man ja ständig mit dem Einleben beschäftigt und bekommt keine anspruchsvolleren Tätigkeiten/Fälle.
Von demher ist das eine Unterbrechung aber nicht zwei getrennte Weiterbildungsabschnitte.

Muriel
03.09.2015, 14:00
Zumal einer Frau aufgrund der Schwangerschaft keine Nachteile entstehen dürfen.

anignu
04.09.2015, 19:56
Der Hintergrund der Regelung ist ja, dass man in der Weiterbildung Fortschritte macht.
Wenn man zu oft die Stelle wechselt, ist man ja ständig mit dem Einleben beschäftigt und bekommt keine anspruchsvolleren Tätigkeiten/Fälle.
Von demher ist das eine Unterbrechung aber nicht zwei getrennte Weiterbildungsabschnitte.
Mir wurde das von der BLÄK so erklärt dass man sich die ersten Monate ja erst einarbeiten muss und erst dann wirklich was lernt...

Letztlich haben sie auch bei mir ohne Schwangerschaft/BV/Mutterschutz/etc. Abschnitte von 2 oder 4 Monaten anerkannt. Man muss halt reden mit denen und reden und reden... und Geduld haben. Ein Antrag von mir auf Abschnittsanerkennung hat knapp eineinhalb Jahre gedauert. Dann war aber auch wirklich jeder einzelne Monat anerkannt.

Muriel
04.09.2015, 20:27
Du hast also einen Abschnitt von zwei Monaten anerkannt bekommen? Also nicht 8 im Sinne von 6+2, sondern ganz allein stehende zwei? Interessant. Darf ich fragen, wo? Meine Kollegin hatte nämlich nach drei Monaten damals die Stelle gewechselt und müsste durch jetzige Teilzeit eben dadurch noch sechs mehr machen ohne Anerkennung.

wischmopp
05.09.2015, 07:26
Mir wurde das von der BLÄK so erklärt dass man sich die ersten Monate ja erst einarbeiten muss und erst dann wirklich was lernt...

Letztlich haben sie auch bei mir ohne Schwangerschaft/BV/Mutterschutz/etc. Abschnitte von 2 oder 4 Monaten anerkannt. Man muss halt reden mit denen und reden und reden... und Geduld haben. Ein Antrag von mir auf Abschnittsanerkennung hat knapp eineinhalb Jahre gedauert. Dann war aber auch wirklich jeder einzelne Monat anerkannt.

Darf ich mal fragen, in welcher Form Du Kontakt hattest?
Bei mir reagiert die BLÄK bisher weder auf Emails noch ist jemand telefonisch erreichbar.
Da sollte ich wohl schriftlich nachfragen, oder? Und was reiche ich dazu ein? Danke :-)

anignu
05.09.2015, 07:41
Du hast also einen Abschnitt von zwei Monaten anerkannt bekommen?
Bei mir war es so dass ich jeweil zwei Jahre wo gearbeitet hab und davon 2 Monate auf Intensiv. Diese 2 wurden mit anerkannt und ich hab dann in einer anderen Klinik noch 4 Monate Intensiv gemacht.

Darf ich mal fragen, in welcher Form Du Kontakt hattest?
Per Mail und telefonisch. Auf die erste Mail kam nach eineinhalb/zwei Monaten eine Antwort.

McBeal
05.09.2015, 08:24
Ich habe damals bei der ÄKWL nachgefragt, als es um die Planung des zweiten Kindes ging und ich mir nicht sicher war, was die Zeit, die ich zwischen den Kindern gearbeitet hätte (die es dann doch nicht gab, weil auf die erste Elternzeit direkt das zweite BV folgte) betraf. Damals hieß es, dass es angerechnet würde, weil es ja dieselbe Klinik gewesen wäre.
Von daher würde ich bei Dir davon ausgehen, dass es angerechnet wird, wenn Du nach der Elternzeit bei demselben AG bleibst. Wie es bei einem Wechsel aussähe, weiß ich nicht.

Alles Gute!

LG
Ally

PM12
08.09.2016, 20:15
Hallo :-winky
Hab dazu auch nochmal eine Frage, zumal man beim Warten auf Antworten von der ÄK ja schwarz wird ...:-blush
Ich habe im April eine neue Stelle begonnen. In diesem Fach brauche ich lediglich 6 Monate, die als Weiterbildungszeit für den FA, den ich machen möchte, benötigt werden. Ende September wären diese 6 Monate ja rum. Jetzt ist Nachwuchs unterwegs und aufgrund einiger den meisten wahrscheinlich bekannter Unannehmlichkeiten während der ersten paar Wochen, war ich nun ein paar Tage krank geschrieben. Weiterhin ist es so, dass mir, trotzdem ja diese 6 Monate gleichzeitig auch als Probezeit gelten, 3 Wochen Urlaub gegeben wurden. Da das ganze wahrscheinlich aufgrund einiger Faktoren auf ein Beschäftigungsverbot hinauslaufen wird, wollte ich mal fragen, ob jemand weiß, inwiefern diese Krankheits- und Urlaubstage "nachgeholt" werden müssten. Meine Sorge ist, dass ich nach diesen 6 Monaten ein BV bekomme und dann am Ende gesagt werden würde, dass aufgrund von 3 Wochen Urlaub und 6 Tagen Krankheit nicht 6 Monate anerkannt werden können, sondern weniger. Im Grunde bin ich auch froh, dass die Zeit sich dort langsam dem Ende neigt und ich dann als nächstes in das nächste Weiterbildungsfach rutschen kann. Versteht ihr, was ich meine? Manchmal bin ich leider auch leicht umständlich in meinen Ausführungen...:-blush

Moorhühnchen
08.09.2016, 20:29
Nur beispielhaft (http://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/30weiterbildung/faq/index.html#anker1.14):


1.14. Wie wirken sich Unterbrechungen auf die Weiterbildung aus?
Eine Unterbrechung der Weiterbildung, beispielsweise wegen Schwangerschaft, Elternzeit, Wehr- und Er-satzdienst, wissenschaftliche Aufträge oder Krankheit, kann nicht auf die Weiterbildungszeit angerechnet werden. Dies gilt nicht für Unterbrechungen von insgesamt nicht mehr als sechs Wochen im Kalenderjahr. Der Erholungsurlaub stellt keine Unterbrechung dar.

PM12
08.09.2016, 20:36
Oh, danke für den Hinweis. Versuche mich zwar auch immer so gut es geht zu informieren, aber manchmal sind ja auch die ein oder anderen da, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Hab ich das dann so richtig verstanden, dass die 3 Wochen Urlaub ok waren, ich die Krankheitstage dann aber nachholen und sozusagen über die 6 Monate hinaus machen müsste? Ist mir deshalb so wichtig, weil ich danach ja in einen ganz anderen Bereich wechseln möchte und wenn mir dann am Ende jemand sagt, dass es summa summarum dann nur 5 Monate und 24 Tage waren und ich mir das dann nicht anrechnen lassen kann, wäre das echt mega ärgerlich.

PM12
08.09.2016, 20:50
:-oopss Ah, sorry... genau den entscheidenden Satz überlesen. Danke!!