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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Studentenjob + Urlaubsanspruch



Miss_H
07.09.2015, 21:04
Hallo zusammen,
da hier im Forum einige kluge Menschen unterwegs sind, die sich mit Arbeitnehmerrechten gut auskennen, stelle ich einfach mal meine Frage und hoffe auf eure Hilfe. Ich habe (wie wahrscheinlich viele andere Studenten auch) einen Job an der Uni. Dieser beläuft sich über eine gewisse Stundenzahl pro Monat. Im Arbeitsvertrag ist Erholungsurlaub nach "Bundesurlaubsgesetz" angegeben. Da meine Arbeitszeiten aber flexibel sind und ich nicht an einem bestimmten Tag arbeite, kann ich nicht einfach mal einen Tag frei machen. Daher ist meine Frage: Wie "berechnet" man jetzt die Anzahl der Stunden die man nicht arbeiten muss und trotzdem bezahlt bekommt? Oder wie könnte das sonst funktionieren?

wischmopp
07.09.2015, 21:10
Ich hatte auch einen Job an der Uni als Studentin.
Mein Vertrag lief (zuletzt) über 6 Stunden pro Woche. Urlaubsanspruch hatte ich für 6 Wochen pro Jahr. Da ich pro Woche eine 6-Stunden-Schicht gearbeitet habe, hatte ich folglich sechs 6-Stunden-Schichten im Jahr Urlaub....

Auf wieviele Monatsstunden läuft Dein Vertrag denn?

Nessiemoo
07.09.2015, 21:11
Bei meinem Hiwi Job sag ich einfach Bescheid, dass ich da-und-da nicht eingetragen werden kann. :-nix ZB die zwei Wochen die ich zu Hause bin. Und dann wird es halt berechnet auf ein Monat durchschnittlich oder auch auf 2. (20h/Monat --> wenn ich ein Monat Urlaub genommen habe, kann ich auch zB zwei Monate hintereinander nur für 10h einegtragen werden, dann wird es in der Mitte der Urlaub sein). Also recht unkompliziert.

Ich weiß aber nicht wie es eigentlich offiziell ist. :D

wischmopp
07.09.2015, 21:14
Ich würde folgende Rechnung vorschlagen:

Deine Monatsstunden x 12 ÷ 52 -> das sind Deine Wochenstunden. Und diese dann x 6 sollten Deine Freistunden im Jahr sein, oder?

Muriel
07.09.2015, 21:32
Aber ist es nicht so, dass im Gesetz gar nicht sechs Wochen sondern nur vier festgehalten sind und einfach nur meistens in den Tarifverträgen mehr zugestanden werden?

Nurbanu
07.09.2015, 23:43
doppelt

Nurbanu
07.09.2015, 23:44
Laut Gesetz:
24 Tage bei 6-Tage Woche
entsprechend 20 Tage bei 5-Tage Woche
also 4 Kalenderwochen/Jahr

Miss_H
09.09.2015, 22:43
Vielen Dank für die Antworten. Ich habe jetzt mal gerechnet. Bei 12 h pro Monat hätte ich für 6 Monate einen Urlaubsanspruch von ~5,54 Stunden (12 h/Monat * 12 Monate / 52 Wochen * 2 Wochen (Urlaubsanspruch für 6 Monate)) . Das ist jetzt nicht wirklich viel, aber es sind ein paar Euro. Ich werde Morgen mal nachfragen gehen wie das bei mir geregelt ist.

SuperSonic
10.09.2015, 14:27
Der Urlaubsanspruch berechnet sich in Tagen, nicht Stunden.

Würdest du die 12 Stunden bspw. auf 4 Tage monatlich verteilen, hättest du einen Urlaubsanspruch nach BUrlG, bezogen auf einen Vollzeitmitarbeiter, von 4 Tage/Monat * 12 Monate / (5 Tage/Woche * 52 Wochen) * 20 Urlaubstage = 3,7 Urlaubstage, aufgerundet 4 Urlaubstage pro Jahr.

Das Urlaubsentgelt berechnet sich wiederum nach der durchschnittlichen Arbeitszeit in den letzten 13 Wochen.

Leider sind auch Mitarbeiter in den Personalabteilungen nach meiner Erfahrung mit solchen Berechnungen überfordert...

Krötino
10.09.2015, 16:10
Das Problem ist ja gerade, dass die Berechnung in Tagen bei flexiblen Jobs wie Hiwi Stellen echt für den A** ist, da man manchmal 1, dann wieder 5 Tage die Woche arbeitet. Ich habe es inoffiziell mit meinem "Chef" so gehandhabt, dass ich pro 6 Monate 2 Wochen nicht da bin. Gesetzlich (wenn nicht anders geregelt) sind es nämlich 20 Tage bei 5 Tage Woche, wie mehrmals erwähnt.

SuperSonic
10.09.2015, 17:14
Das Problem ist ja gerade, dass die Berechnung in Tagen bei flexiblen Jobs wie Hiwi Stellen echt für den A** ist, da man manchmal 1, dann wieder 5 Tage die Woche arbeitet.
Bei derart schwankenden Arbeitszeiten müssten eben die letzten 6 oder besser 12 Monate betrachtet werden - sofern es keine konkrete Vereinbarung im Arbeitsvertrag gibt.

Miss_H
10.09.2015, 20:31
Der Urlaubsanspruch berechnet sich in Tagen, nicht Stunden.

Würdest du die 12 Stunden bspw. auf 4 Tage monatlich verteilen, hättest du einen Urlaubsanspruch nach BUrlG, bezogen auf einen Vollzeitmitarbeiter, von 4 Tage/Monat * 12 Monate / (5 Tage/Woche * 52 Wochen) * 20 Urlaubstage = 3,7 Urlaubstage, aufgerundet 4 Urlaubstage pro Jahr.

Das Urlaubsentgelt berechnet sich wiederum nach der durchschnittlichen Arbeitszeit in den letzten 13 Wochen.

Leider sind auch Mitarbeiter in den Personalabteilungen nach meiner Erfahrung mit solchen Berechnungen überfordert...

Ich habe eine fixe Arbeitszeit pro Monat. Ich habe auch nicht das Problem, dass ich nicht frei nehmen kann. Ich arbeite aber nicht regelmäßig sondern nach Bedarf.
Ich verstehe jetzt nicht was du mir damit sagen möchtest, dass der Urlaubsanspruch in Tagen und nicht in Stunden berechnet wird. Ich meine was habe ich davon wenn ich 14 Tage Urlaub aufschreibe und mir dann noch 10 Stunden in dem Monat fehlen. Daher möchte ich wissen wie viele Stunden Urlaub ich mir aufschreiben kann, weil es meiner Meinung nach nicht anders zu regeln ist.

edit: Ich muss morgen in der Personalabteilung anrufen, weil mir an meinem Hiwi-Job-Ort niemand weiter helfen konnte.

Autolyse
10.09.2015, 21:45
Du arbeitest 12 Stunden pro Monat, diese 12 Stunden verteilen sich auf 4 Tage, also 3 Stunden pro Tag. Damit hat ein Urlaubstag den Wert von 3 Stunden. Nimmst Du also alle 4 Tage ist das dein Stundenkontingent für einen Monat, gesetzt dem Fall Du hast den vollen Jahresurlaubsanspruch und in den letzten 13 Wochen durchschnittlich.
Abgesehen davon ist eine derartige Flexibilisierung der Arbeitszeit ohnehin contra legem...

Du arbeitest nicht in der Verwaltung, oder?

Miss_H
10.09.2015, 22:52
Abgesehen davon ist eine derartige Flexibilisierung der Arbeitszeit ohnehin contra legem...

Du arbeitest nicht in der Verwaltung, oder?

Wieso sollte ich mir meine Arbeit nicht frei einteilen dürfen? Ich kenne wenige Hiwis die jede Woche an dem gleichen Tag die gleiche Stundenanzahl machen. Wieso sollte das contra legem sein?
Wieso die Frage mit der Verwaltung?

Krötino
10.09.2015, 23:13
Oh man.den hiwi Job den man über Jahre hat um deiner vorgeschlagenen Berechnung der Urlaubszeit gerecht zu werden gibt es wohl eher selten, supersonic.. Und wie handhabt man das in dem Jahr in dem man das alles erst ermittelt? Gar kein Urlaub? Die Verträge der studentischen Hilfskräfte sind meist auf sechs Monate befristet. Urlaub der dann nicht genommen ist ist weg!

Ehrlich gesagt ist diese extreme Flexibilität genau das was ich an meiner hiwi Stelle so schätze. Immerhin braucht man zwischendurch in der Klausurzeit oder für eine Famulatur mal mehr Wochen am Stück frei als einem gesetzlich an Urlaub zustehen. Dementsprechend akkumuliere ich vorher Stunden die ich dann problemlos abfeiern kann oder arbeite nach. Man kann sich durchaus mit einem Arbeitgeber arrangieren so dass beide Seiten davon profitieren.. Meine Meinung.

Autolyse
11.09.2015, 08:57
Wieso sollte ich mir meine Arbeit nicht frei einteilen dürfen? Ich kenne wenige Hiwis die jede Woche an dem gleichen Tag die gleiche Stundenanzahl machen. Wieso sollte das contra legem sein?
Wieso die Frage mit der Verwaltung?
Weil der Gesetzgeber das als Schutzvorschrift der Arbeitnehmer so will (vgl. § 12 I des Teilzeit- und Befristungsgesetzes).
DIe Universitäten behaupten zwar gerne anderes, aber die Bereichsausnahme des TV-L gilt nach der Niederschriftserklärung nur für die unterstützenden Tätigkeiten in Forschung und Lehre. Wenn man Aufgaben hat, die sonst von Tarifbeschäftigten erledigt werden ist in ständiger Rechtsprechung der TV-L anzuwenden.

Miss_H
14.09.2015, 21:00
Ich bin jetzt schlauer. Bei uns wird der Urlaubsanspruch in Stunden berechnet. Und es ist (fast) genau so wie hier vorgeschlagen. Ich schreibe mir also die Urlaubsstunden auf, muss dafür nicht arbeiten und bekomme trotzdem mein Geld. Nachfragen lohnt sich also :)