Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fachkunde Strahlenschutz- Notfalldiagnostik
Hallo @ all,
ich habe gerade etwas Probleme mit der Beantragung der Fachkunde Strahlenschutz-Notfalldiagnostik, also dem Schein, ohne den ich allein rein theoretisch nicht diensten dürfte.
Meine Ärztekammer (Niedersachsen) möchte nicht nur 150 € dafür :-notify, sondern auch eine Aufstellung der Untersuchungen, die ich selbst durchgeführt habe. Auf telefonische Nachfrage ist da tatsächlich gemeint, dass ich die Röntgenbilder selbst erstellt habe.
Frage: wie habt ihr das geregelt? Es war eine internistische Abteilung, die überwiegend durchgeführten Röntgenuntersuchungen sind naturgemäß Thoraxaufnahmen, die ich natürlich nicht selbst geknipst habe....
Danke für Input,
Syringa
Die Ärztekammer Niedersachsen möcht auch dass 10% der 600 Pflichtaufnahmen selbst durchgeführt wurden. Bei uns reicht aber eine Liste mit Stückzahlen je Monat mit der Auftrennung "Indikation gestellt" "Durchgeführt" "Befundet". Dass eine Fallaufstellung verlangt wurde, ist mir bei uns nicht bekannt.
Frage: wie habt ihr das geregelt?
Röntgenuntersuchungen, die ich natürlich nicht selbst geknipst habe....
Was denn geregelt?
Also bei mir steht auf dem Sachkundezeugnis drin dass ich das quasi gemacht hab...
Und bei den Zahlen haben wir das dann so hingeschrieben:
Anlage
Zusatz zum Zeugnis über den Erwerb der Sachkunde (Röntgendiagnostik/ Röntgentherapie)
Anzahl der durchgeführten Röntgendiagnostik bei Erwachsenen und Kindern von ... bis ...:
Schädelskelett: ...
Stammskelett: ...
Extremitätenskelett: ...
Thorax: ...
Abdomen: ...
Fertig.
Hat auch nicht lange gedauert dann war das Fachkundezeugnis da. (Bayerische LÄK)
Macht Ihr denn keine Bilder selbst? Auf intensiv röntge ich selbst, daher kommt da schon einiges zusammen. Bei mir wollte die Ärztekammer auch keine namentliche Aufstellung, aber unser Strahlenschutzbeazftragter. Die nette Excel-Liste hat mich viel Zeit gekostet...
LG
Ally
FirebirdUSA
15.09.2015, 21:06
Namentlich dürfen die erstmal nicht anfordern. Die wollen eine Bestätigung, dass du (je nach Bundesland unterschiedlich) eine min. Zahl selbst aufgenommen hast. Bei mir waren es 15%.. las ss dir einfach bestätigen. Hab aber tatsächlich auch ein Vielzahl5selbst geröngt.
Feuerengelchen
15.09.2015, 21:22
Bei uns (BLAEK) brauchte es eine Sachkundebestätigung vom Strahlenschutzbeauftragten - ich hab da ehrlich gesagt keine Listen geführt und auch keine namentlichen Notizen, stehe als verantwortlicher Stationsarzt auf den Anforderungen meiner Pat aber mit drauf zusätzlich zum indikationsstellungsberechtigten Arzt.
Antrag fertig vorbereitet, der Beauftragte hat das Sachkundezeugnis zugelegt und 2 Wochen später war das Papier da. Hab den Spaß jetzt wieder, nächstes Teilgebiet.... (ja, ich tu´s mir tatsächlich nochmal an, aber wer hat der hat, und es streckt auch die Zeit bis man wieder so einen schönen lehrreichen Kurs besuchen darf - hüstel)
150 Euro sind schon ne Ecke, bei uns warens glaub 25 ?
(im Ggs. zu meinen Sono-Dokumentationen und den Punktionen/Endo´s, da führe ich sehr genau Buch, äh Ordner)
Nun, es geht einfach darum, dass ich grundsätzlich immer, auch auf Intensiv, eine MTRA vor Ort habe, daher jetzt höchstens wild schätzen könnte, wie oft ich selbst ausgelöst habe.
Am besten bitte ich hier wohl meinen Chef um entsprechende Bescheinigung. Eine namentliche Aufstellung war von der Ärztekammer nicht gewünscht (und ist sicher aus Datenschutzgründen auch gar nicht zulässig).
Ich finde dies unnötig kompliziert und teuer, die Kurse habe ich in Bremen gemacht, dort scheint die Beantragung zumindest nach den Darstellungen im Kurs deutlich einfacher zu sein.
Danke für die Antworten (und nicht vergessen, nach fünf Jahren auffrischen....:-)) ).
Ich bin einfach zu unserem Beauftragten gestiefelt und habe mir die Sachkunde bescheinigen lassen. Man musste nur darauf achten, dass die Zahlen entsprechend passen. Da hatte die Sekretärin unserer Radiologie sogar schon ein Vordruck, in dem sie alles eingetragen hat und der Chef hat es dann unterschrieben. Fertig. In der Regel sind die Häuser ja darin interessiert, dass alle ihre Fachkunde bekommen...
Feuerengelchen
20.09.2015, 15:08
Reflex, hast du die Fachkunde für die Schädel-CT´s? (so als Neurologe) Bzw. strebst sie an?
Ich hab es probiert, aber die Ärztekammer Westfalen Lippe erteilt die nur, wenn man min. ein Jahr in der Radiologie gearbeitet hat. Da wir in meiner alten Klinik keinen Vordergrund Radiologen im Dienst hatten, wollte ich die selbst erlangen, wenn möglich. Aber das ging ja leider nicht.
Feuerengelchen
20.09.2015, 18:55
Interessant - in Bayern steht nur, dass man Rö3.1/3.2/3.3 haben muss, aber man die CT Schädel (Rö5.2) parallel erwerben kann, nichts von Radiologie etc . Und 300 CT-Schädel-Untersuchungen wären ne Nummer, die ich in meiner Facharzt-WB locker zusammenkriegen würde (haben Radiopraxis nebenan und nachts Teleradio)
FirebirdUSA
20.09.2015, 20:18
Interessant - in Bayern steht nur, dass man Rö3.1/3.2/3.3 haben muss, aber man die CT Schädel (Rö5.2) parallel erwerben kann, nichts von Radiologie etc . Und 300 CT-Schädel-Untersuchungen wären ne Nummer, die ich in meiner Facharzt-WB locker zusammenkriegen würde (haben Radiopraxis nebenan und nachts Teleradio)
Du musst für die Fachkunde aber selber die Indikation stellen und auch CTs fahren! Da dass in der Regel unter Aufsicht nur in einer Radiologie geht wird auch bei uns das nur anerkannt wenn es in Vollzeit in einer Radiologie erworben wurde. Bei Teleradiologie machst du ja weder Befunde noch stellst du die Indikation.
Bei Teleradiologie machst du ja weder Befunde noch stellst du die Indikation.
Das seh ich völlig anders. Nur weil jemand anderes die Indikation noch überprüft (was immer der Fall sein muss wenn man selbst nicht die Fachkunde hat!) kann man trotzdem die Indikation stellen. Erst recht bei Teleradiologie. Wer ruft denn den Radiologen an, dass ein Schädel-CT gebracuht wird? Die Schwester?
Und bzgl. Befund: natürlich kann man das Schädel-CT auch befunden. Ob ein CT einmal, zweimal oder zwanzigmal befundet wird ist doch wohl egal. Nur weil es schonmal einer befundet hat heißt das ja nicht, dass man nicht selbst auch befunden darf.
Insofern würde ich sagen: erst recht bei Teleradiologie bekommt man die Untersuchungen zusammen.
FirebirdUSA
20.09.2015, 22:29
Rein praktisch stimme ich dir voll und ganz zu.
Formal (und danach gehen die entsprechenden Stellen) aber definitiv nicht. Mit der Anforderung stellst du einen Wunsch nach Bildgebung der von dem jenigen der die Fachkunde hat geprüft wird, bzw. von jemandem der die Fachkunde noch nicht hat der unter direkter (d.h. örtlich nicht getrennt) Aufsicht arbeitet zum erlangen der Fachkunde. Damit hast du die Indikation formal sicher nie gestellt.
Bzgl. Befund hast du völlig Recht. Im Prinzip musst du dann auch noch 10-15% der CTs tatsächlich selber fahren unter Aufsicht (das geht natürlich unter Aufsicht der MTRA), geht sicherlich im Dienst auch...
LostSoul
21.09.2015, 11:28
Ohne Fachkunde für CT darf man keine Indikation fürs CT (alleine) stellen. Also kann man auch nicht verlangen, dass man zur Erlangung der Fachkunde für CT selbständig die Indikation für soundsoviele CTs gestellt hat.
FirebirdUSA
22.09.2015, 11:21
Ohne Fachkunde für CT darf man keine Indikation fürs CT (alleine) stellen. Also kann man auch nicht verlangen, dass man zur Erlangung der Fachkunde für CT selbständig die Indikation für soundsoviele CTs gestellt hat.
Nochmals ganz langsam, für die Fachkunde wird gefordert, dass eine gewisse Anzahl an dokumentierten Untersuchungen durchgeführt wurden. Hierbei muss sowohl die Befundung, die Indikationsstellung und die technische Durchführung gemacht sein. I.d.R. wird je nach Bundesland 10-15% technische Durchführung gefordert.
Die selbstständige Indikationsstellung wird i.dR. für alle Untersuchungen gefordert. Nach RöV §24 Abs. 1(3) darfst du selbstständig die Indikation stellen, wenn du die Fachkunde noch nicht besitzt, den Kenntniskurs hast und unter ständiger Aufsicht einer Person arbeitest die die Fachkunde hat. Jedoch ist eine ständige Aufsicht nur gegeben wenn die Person vor Ort ist (damit fällt Telerad weg).
Über das Wort "selbstständig" kann man aber natürlich in diesem Fall dann streiten, da man ja beaufsichtigt wird.
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