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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gehaltsvorstellung Nebenjob Plasmaspende



SkYSkYSkY
15.09.2015, 17:25
Moin,

ich bin gerade in den letzten Zügen meines PJ und werde das Studium voraussichtlich im November/Dezember abschließen. Da ich vor der ersten richtigen Stelle meine Diss gerne fertig schreiben möchte, bin ich momentan auf der Suche nach einem Nebenjob als Arzt. Dabei bin ich auf private Plasmaspende-Einrichtungen aufmerksam geworden (z.b. Haema, Plasmaservice Europe). Diese stellen gerne auch Berufsanfänger als Honorarkräfte ein. Auf der Website steht nun, dass man sich mit einer Gehaltsvorstellung dort bewerben soll. Was haltet ihr da für angemessen?

Ich hab natürlich noch keinerlei Berufserfahrung, müsste entsprechend eingearbeitet werden etc. Ich möchte also nicht zu hoch stapeln, mich aber auch nicht unter Wert verkaufen. In irgendeinem Tarifvertrag den ich gefunden habe, war der Stundenlohn für Ärzte im 1. Jahr mit ca. 25,50 Euro pro Stunde angegeben. Würdet ihr also einen Stundenlohn von 25 Euro Brutto für angemessen halten?

Vielen Dank :-)

Der SkY

ChillenMitBazillen
15.09.2015, 18:47
Wenn du als Honorarkraft arbeitest, musst du aus deinem Stundensatz Rentenbeiträge, Krankenversicherung, Urlaubstage, Kranktage, Berufsgenossenschaft etc. selbst finanzieren. 25€ Stundensatz sind also ganz erheblich weniger als 25€/h brutto als Angestellter.

Pflaume
16.09.2015, 09:15
und Berufshaftpflicht

Überhaupt ist das mit dem Honorararzt-Sein nicht so einfach. Würde ich mir sicherlich nicht direkt als Berufsanfänger antun. Da sind zu viele Fallstricke, die einem überproportional große Probleme machen können. Wird einfacher, wenn man etwas Berufserfahrung hat und besser einschätzen kann, worauf man sich einläßt.

Z.B. Haema stellt aber an manchen Orten auch als Angestellter in Teilzeit ein. Kommt auf den Leiter und die Erfordernisse des örtlichen Zentrums an. Grundsätzlich verdient man (wie allgemein in der Transfusionsmedizin) an solchen Stellen weniger als bei klinischen Stellen. Für eine Volllzeitstelle sind meiner Erfahrung nach je nach Vorerfahrung/Qualifikation zwischen 3300 und 3800 Euro (brutto) Einstiegsgehalt realistisch. Für jemanden frisch von Uni sicherlich eher 3300-3500. Teilzeitstelle entsprechend weniger. Gehalt steigt teilweise nach der Einarbeitung relativ schnell an (mehrere hundert Euro mehr nach 6 Monaten oder so).

WackenDoc
16.09.2015, 09:31
Und dran denken, dass die DRV zur Zeit scharf auf Ärzte ist, denen sie eine Scheinselbständigkeit unterstellen kann.
Gerade wenn man nur einen einzigen Auftraggeber hat, es Angestellte gibt, die den gleichen Job machen, du fest in die ARbeitsabläufe eingebunden bist, du genaue Vorgaben zur Arbeitsausführung hast, wird es schwer die Selbständigkeit anerkannt zu bekommen.
Aber mal als Vergleich: Ein Notarzt bekommt pro Stunde plus-minus 35€ in der Regelrettung. Teilweise inclusive Haftpflicht- und Unfallversicherung.

Pflaume
16.09.2015, 14:53
Wenn man nur für einen Arbeitgeber arbeitet, ist es aber nicht viel Aufwand, sich für diese ärztliche Tätigkeit innerhalb der ersten drei Monate von der Versicherungspflicht in der DRV befreien zu lassen. Und schlagartig ist denen total wurscht, ob man da selbständig oder nicht selbständig tätig ist, weils für die DRV nämlich in beiden Fällen bedeutet: null Kohle an uns.

Kann natürlich trotzdem passieren, daß man sich mit den anderen Sozialversicherungen (Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung) herumschlagen muß. Ist aber sehr unwahrscheinlich. Krankenversicherung und Pflegeversicherung bekommen ja ebenfalls (fast) das gleiche Geld unabhängig davon, ob du selbständig oder nicht selbständig tätig bist.

WackenDoc
16.09.2015, 15:36
So- dann sag mal wie das so einfach gehen soll.
Ich hab nämlich gerade deren Clearingstelle an der Backe, weil ich sonst keine Befreiung für die DRV bekomme. Das waren bisher 3 Fragebögen mit jeweils um die 20 Fragen.
In letzter Zeit ist mehreren Notärzten die Selbständigkeit nicht anderkannt worden, obwohl sie mehrere Arbeitgeber haben und es keine regulär angestellten Kollegen gibt, die die gleiche Arbeit machen.

Brutus
16.09.2015, 15:59
Wobei ich immer noch nicht verstehe, was das soll. Denn Du stellst ja einen Antrag auf Befreiung. Da dürfte es der DRV mal schei$$egal sein, ob Du dann dort selbstständig oder angestellt arbeitest. :-nix
Bist Du angestellt, müssen sie dem Antrag auf Befreiung stattgeben. Bist Du selbstständig, sind sie eh raus. Insofern...

WackenDoc
16.09.2015, 16:01
Jap- Antrag auf Befreiung gestellt- über den Antrag wird erst nach Clearing entschieden.

SkYSkYSkY
16.09.2015, 16:34
Puhh okay ich muss zugeben, dass ich von dem ganzen Versicherungskram leider noch keine Ahnung habe.
Dann wäre es sicherlich in der Tat sinnvoller, eine Teilzeitstelle anzutreten. Diese bieten die nämlich auch an. Ich würde das nur übergangsweise für ca. 3-4 Monate machen. Es sollten so um die 1000 Euro Netto monatlich bei rauskommen, um meine Miete etc. zahlen zu können und eben noch genug Zeit frei sein um die Diss auch tatsächlich schreiben zu können.

Eine Alternative wäre es wohl noch, sich formal in ein anderes Fach einzuschreiben. Dann könnte man allerdings wohl nur ca. 400 Euro/Monat steuerfrei verdienen, oder?

Danke euch aber erstmal für die Tipps

WackenDoc
16.09.2015, 16:35
Mit ner Teilzeitstelle bis du wahrscheinlich besser bedient.

Brutus
16.09.2015, 17:01
Jap- Antrag auf Befreiung gestellt- über den Antrag wird erst nach Clearing entschieden.
Das können sie ja gerne machen. Aber was soll sich denn für Dich ändern?
Sagen sie: Angestellt! => Befreiung von der DRV. Alles gut.
Sagen sie: Selbstständig! => Keine Befreiung nötig, weil selbstständig und damit nicht DRV-Pflicht. Auch alles gut!
:-wand

Feuerblick
16.09.2015, 17:25
Das ist ja genau das, was ich an diesem "scheinselbständig"-Hickhack einfach nicht verstehe. Angestellter Arzt: Andere Baustelle. Selbständiger Arzt: Ganz andere Baustelle. Beides: NICHT DRV!

PsychoFan
28.09.2015, 10:22
Sagen sie: Angestellt! => Befreiung von der DRV. Alles gut.
Sagen sie: Selbstständig! => Keine Befreiung nötig, weil selbstständig und damit nicht DRV-Pflicht. Auch alles gut!
:-wand

Sagen sie: Angestellt! => Befreiung von der DRV. Alles gut.
Sagen sie: Selbstständig! => Keine Befreiung nötig, weil selbstständig und damit nicht DRV-Pflicht. Für den Arzt alles gut! Für die Klinik nicht alles gut, da sie den AG-Anteil an die Ärztevesorgung abführen muss. Kliniken haben Angst. Viele stellen nur noch als Arbeitnehmer ein, neulich gesehen: Bereitschaftsdienst am 26.09.2015 im Rahmen einer kurzfristigen Festanstellung!