jama
13.09.2003, 18:53
hallo,
ich habe jetzt eine woche lang etliche seiten und infos durchgesehen, auch hier im forum, und einige möglichkeiten gefunden, wie ich auf die zvs absage reagieren kann. nun hätte ich gerne von euch gewußt, welche chance ich mir bei den jeweiligen möglichkeiten einräumen kann.
folgendes vorweg:
- abi 2,1 in hannover (niedersachsen ;) )
- zivildienst hab ich in diesem jahr beendet und somit 2 wartesemeser
- vielleicht auch von bedeutung: bin eine klasse übersprungen
zu meiner absage:
nach note:
habe rang 573 (418)
grenznote war 1,9
nach wartesemester:
8865 (2342)
auswahlverfahren für hannover:
85 (75)
grenznote 2,0
folgende optionen sehe ich noch: nachrückverfahren, losverfahren, quereinstieg, gaststudium, warten, studienplatzklage
1. nachrückverfahren:
sehe ich das richtig, dass ich dafür keine chance habe? 15 plätze im auswahlverfahren und 155 im normalen sind ja wohl zuviel? muss man sich für das nachrückverfahren extra bei der uni anmelden (in diesem fall MH Hannover)?
2. losverfahren:
An dieser Universität bestehen zusätzliche Studienmöglichkeiten, die auf den vorklinischen Studienabschnitt beschränkt sind; die Fortsetzung des Studiums im klinischen Teil ist nicht garantiert. Die ZVS bietet diese sogenannten Teilstudienplätze nur Bewerbern an, für die andernfalls eine Zulassung nicht möglich wäre (Auswahl durch Los).
wird unter allen abgelehnten bewerbern ausgelost oder unter allen, die sich noch einmal extra dafür angemeldet haben? weiß irgendwer, wieviele plätze an der MHH dafür vergeben werden?
wo muss man sich nach dem physikum bewerben? bei der zvs oder an der hochschule selbst?
3. quereinstieg:
ist es in hannover generell möglich 1-2 semester chemie + physik zu studieren und dann ins 2. oder 3. semester vom medizin studium einzusteigen? wieviele scheine kann man in der zeit maximal machen und welche muss man nachholen? inwiefern würde so ein quereinstieg bei meinem schnitt sinn machen, wenn meine wartesemester dadurch nicht mehr anerkannt werden.
4. gaststudium:
kann ich als "gaststudent" alle vorlesungen etc. (außer präpkurs) besuchen? wie groß ist die chance dann einen studienplatz zu ergattern, wenn ein anderer abspringt?
5. warten:
sieht so aus, als ich hätte ich die option "auswahlverfahren an den hochschulen" verspielt .... macht das warten dann überhaupt noch einen sinn? oder anders gefragt: wäre ich dieses mal mit 4 semestern wartezeit an einen platz an der MH Hannover rangekommen? komme ich auch noch rein, wenn der NC sich um 0,1 verschärft? wie stehen die chancen zum sommersemester? wahrscheinlich wird es dort ja entsprechend schwieriger werden. ich will nur wissen, ob ich mit 3 wartesemestern und meinem 2,1 schnitt wenigstens zum SS einen platz kriege, auch wenn der schnitt sich dort um 0,2 oder 0,3 verschärft.
6. studienplatzklage:
wenn ich zu den nächsten beiden semestern wohl geringe chancen habe, bliebe mir nur noch die klage. von der "alltäglichen" studienplatzklage halte ich allerdings nicht viel. habe ich eine chance mit der begründung zu klagen, dass die nicht anerkannt haben, dass ich eine klasse übersprungen bin? oder kann ich dafür ein stipendium beantragen? falls ja, wo?
ist es ratsam auf jeden fall schon einspruch gegen die absage einzulegen? würde ja "nur" 50 euro kosten....
bin für jeden vorschlag zu einer meiner aufgelisteten punkte sehr dankbar :-blush
gruß,
jama
ich habe jetzt eine woche lang etliche seiten und infos durchgesehen, auch hier im forum, und einige möglichkeiten gefunden, wie ich auf die zvs absage reagieren kann. nun hätte ich gerne von euch gewußt, welche chance ich mir bei den jeweiligen möglichkeiten einräumen kann.
folgendes vorweg:
- abi 2,1 in hannover (niedersachsen ;) )
- zivildienst hab ich in diesem jahr beendet und somit 2 wartesemeser
- vielleicht auch von bedeutung: bin eine klasse übersprungen
zu meiner absage:
nach note:
habe rang 573 (418)
grenznote war 1,9
nach wartesemester:
8865 (2342)
auswahlverfahren für hannover:
85 (75)
grenznote 2,0
folgende optionen sehe ich noch: nachrückverfahren, losverfahren, quereinstieg, gaststudium, warten, studienplatzklage
1. nachrückverfahren:
sehe ich das richtig, dass ich dafür keine chance habe? 15 plätze im auswahlverfahren und 155 im normalen sind ja wohl zuviel? muss man sich für das nachrückverfahren extra bei der uni anmelden (in diesem fall MH Hannover)?
2. losverfahren:
An dieser Universität bestehen zusätzliche Studienmöglichkeiten, die auf den vorklinischen Studienabschnitt beschränkt sind; die Fortsetzung des Studiums im klinischen Teil ist nicht garantiert. Die ZVS bietet diese sogenannten Teilstudienplätze nur Bewerbern an, für die andernfalls eine Zulassung nicht möglich wäre (Auswahl durch Los).
wird unter allen abgelehnten bewerbern ausgelost oder unter allen, die sich noch einmal extra dafür angemeldet haben? weiß irgendwer, wieviele plätze an der MHH dafür vergeben werden?
wo muss man sich nach dem physikum bewerben? bei der zvs oder an der hochschule selbst?
3. quereinstieg:
ist es in hannover generell möglich 1-2 semester chemie + physik zu studieren und dann ins 2. oder 3. semester vom medizin studium einzusteigen? wieviele scheine kann man in der zeit maximal machen und welche muss man nachholen? inwiefern würde so ein quereinstieg bei meinem schnitt sinn machen, wenn meine wartesemester dadurch nicht mehr anerkannt werden.
4. gaststudium:
kann ich als "gaststudent" alle vorlesungen etc. (außer präpkurs) besuchen? wie groß ist die chance dann einen studienplatz zu ergattern, wenn ein anderer abspringt?
5. warten:
sieht so aus, als ich hätte ich die option "auswahlverfahren an den hochschulen" verspielt .... macht das warten dann überhaupt noch einen sinn? oder anders gefragt: wäre ich dieses mal mit 4 semestern wartezeit an einen platz an der MH Hannover rangekommen? komme ich auch noch rein, wenn der NC sich um 0,1 verschärft? wie stehen die chancen zum sommersemester? wahrscheinlich wird es dort ja entsprechend schwieriger werden. ich will nur wissen, ob ich mit 3 wartesemestern und meinem 2,1 schnitt wenigstens zum SS einen platz kriege, auch wenn der schnitt sich dort um 0,2 oder 0,3 verschärft.
6. studienplatzklage:
wenn ich zu den nächsten beiden semestern wohl geringe chancen habe, bliebe mir nur noch die klage. von der "alltäglichen" studienplatzklage halte ich allerdings nicht viel. habe ich eine chance mit der begründung zu klagen, dass die nicht anerkannt haben, dass ich eine klasse übersprungen bin? oder kann ich dafür ein stipendium beantragen? falls ja, wo?
ist es ratsam auf jeden fall schon einspruch gegen die absage einzulegen? würde ja "nur" 50 euro kosten....
bin für jeden vorschlag zu einer meiner aufgelisteten punkte sehr dankbar :-blush
gruß,
jama