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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : TVÄ/VKA -Fragen zu Opt-Out



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Fr.Pelz
02.10.2015, 11:10
Huhu,
mal wieder 2,3 doofe Fragen von mir, weil ich nicht so recht weiterkomme.

Ich habe 2012 Opt-Out unterschrieben für bis zu 64h. 2013 gab es dann eine Verträgsänderung im TV-Ä, die die wöchentliche Hauptarbeitszeit von 60 auf 58h nach Opt-Out runtersetzt. Das heißt doch für mich, dass ich auch nur 58h arbeiten darf- oder gilt die interne Opt-Out-Regelung höher als der TV?

Insgesamt muss das über einen Zeitraum von 6 Monaten ausgeglichen werden. Für einzelne Wochen und Monate gibt es aber keine Höchstarbeitszeit, solange die Ruhezeiten eingehalten werden, oder?

Opt-Out darf ja nur unter der Voraussetzung angewandt werden, dass die Arbeitszeit Bereitschaftsdienste enthält. Wenn ich jetzt regulär in der Notaufnahme arbeite, ist dann ALLES Bereitschaftsdienst? Oder nur der am Wochenende? Ich mach ja immer die gleiche Arbeit...sorry, ich steh da grad auf dem Schlauch, wie man das abgrenzt. Einen extra Vertrag gibts für diese Rotation natürlich nicht.
Danke schonmal.

Brutus
02.10.2015, 12:49
Ich habe 2012 Opt-Out unterschrieben für bis zu 64h. 2013 gab es dann eine Verträgsänderung im TV-Ä, die die wöchentliche Hauptarbeitszeit von 60 auf 58h nach Opt-Out runtersetzt. Das heißt doch für mich, dass ich auch nur 58h arbeiten darf- oder gilt die interne Opt-Out-Regelung höher als der TV?
Hmm. Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, frag den MB. ;-)
Ich denke, der Sinn der Tarifänderung war ja, die Opt-Out Zeit anzupassen. Da würde sich ja der Hund in den eigenen Schwanz beißen, wenn jetzt doch die alten Regelungen weitergelten würden...


Insgesamt muss das über einen Zeitraum von 6 Monaten ausgeglichen werden. Für einzelne Wochen und Monate gibt es aber keine Höchstarbeitszeit, solange die Ruhezeiten eingehalten werden, oder?
Klar. Das Arbeitszeitgesetz sieht eine max. wöchentliche Arbeitszeit von 48h vor. 48h = 6 Tage * 8 Stunden (da ja auch am Samstag gearbeitet werden kann)
Über die Opt-Out Regelung kann diese Zeit auf die o.g. 58 Stunden verlängert werden. Diese 58 Stunden gelten halt über das halbe Jahr gemittelt. Das heißt, dass Du schon 70 Stunden in einer Woche arbeiten kannst, wenn in einer anderen Woche (nicht Urlaub) nur 46 Stunden gearbeitet werden. Cave: Du darfst natürlich trotzdem nur die max. erlaubten 10 Stunden / Tag arbeiten (Regelarbeit), der Rest muss Dienst sein. Also pro Tag 12 Stunden Regelarbeit in z.B. einer Ambulanz geht nicht.


Opt-Out darf ja nur unter der Voraussetzung angewandt werden, dass die Arbeitszeit Bereitschaftsdienste enthält. Wenn ich jetzt regulär in der Notaufnahme arbeite, ist dann ALLES Bereitschaftsdienst? Oder nur der am Wochenende? Ich mach ja immer die gleiche Arbeit...sorry, ich steh da grad auf dem Schlauch, wie man das abgrenzt. Einen extra Vertrag gibts für diese Rotation natürlich nicht.
Das wäre aber blöd! Denn Bereitschaftsdienst heißt ja, dass Du Dich für die Arbeit bereit hälst. Ambulanz dürfte aber zumindest am Tag Regelarbeit sein. Insofern sollte das eigentlich Regelarbeit sein. Vorsicht: dann dürfen auch nicht mehr als 10 Stunden / Tag gearbeitet werden, oder der Rest müsste dann BD sein...

Autolyse
02.10.2015, 17:39
Ein Blick ins Gesetz hilft wie immer bei der Rechtsfindung:
1) Die rechtliche Basis für die Opt-Out-Regelung ist § 7 IIa des ArbZG. Da die Regelung nur in (1. Alternative) oder auf Grund (2. Alternative) eines Tarifvertrages zulässig ist stellt die Regelung des Tarifvertrages die äußerste Grenze da. Dann kommt es darauf an, ob die 64-Stunden fest geregelt sind und ob zusätzlich ein statischer (= auf den Tarifvertrag in der zum Abschlusszeitpunkt geltenden Fassung) oder ein dynamischer (= auf den Tarifvertrag in der jeweils geltenden Fassung) Verweis vorliegt. Danach bemisst sich nämlich, ob sich die Höchstgrenze anpasst oder dein Opt-Out schlicht unwirksam geworden ist.

Ob und wann Bereitschaftsdienst vorliegt ergibt sich aus der Belastungsanalyse. Im Übrigen sind 12-Stunden-Schichten durchaus zulässig (vgl. § 7 V TV-Ä/VKA) unter den dort geregelten Grenzen (oder der Arbeitgeber verfügt über eine Ausnahme der Bezirksregierung nach § 15 I Nr. 1a ArbZG.

Fr.Pelz
02.10.2015, 19:04
Vielen Dank für eure Antworten. Komme mir ja auch doof vor, habe aber durchgemachte Schwangerschafts- und Stilldemenz als Ausrede.
Den MB habe ich schon kontaktiert, der Rechtsberater ist erst Dienstag wieder da.
Tatsächlich beruht meine Opt-Out-Regelung auf dem Tarifvertrag von 2007. Mehr steht nicht drin, also gar kein Verweis ob statisch oder dynamisch.

Ich habe aber nochmal ein anderes Dokument unterschrieben ("Hinweis auf tarifliche Ausschlussfristen") darin heißt es "Ihr Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für Ärzte - Haus xy vom 28. April 2007 in der jeweils geltenden Fassung"

Also egal, wie man es dreht und wendet, ich dürfte jetzt keine 64h arbeiten, oder? Das wäre ja ein starkes Stück, wenn mir das der MB-Berater so bestätigt, ist gleich meine Diensteinteilung für die erste Arbeitswoche hinfällig und ich im Clinch mit dem OA.

Was den Bereitschaftsdienst angeht, arbeite ich zb am Wochenende 12h- (von 12 bis 24Uhr) also wurde es bestimmt so festgelegt, dass die Nachtarbeit Bereitschaftsdienst ist. Schade, dass das nirgends steht. (Zumindest hab ich nix unterschrieben, in dem so etwas stehen könnte, die Dienstzeiten der Notaufnahme wurden auch erst neu geregelt.)
Vielen Dank nochmal, Brutus und Autolyse, das hat mir schonmal sehr geholfen.

Autolyse
03.10.2015, 00:23
"in der jeweils geltenden Fassung" ist ein dynamischer Verweis.
64 Stunden darfst Du auf keinen Fall arbeiten, wenn euer Haustarifvertrag geringere Höchstgrenzen vorsieht.
Es ist mehr die Frage, ob für Dich überhaupt noch eine gültige Opt-Out-Vereinbarung existiert. Wobei das auch nur dann relevant ist, wenn überhaupt Bereitschaftsdienst anfällt. Bei 12-Stunden-Schichten mit ausschließlich Vollarbeitszeit gilt ohnehin die absolute Obergrenze von 48-Stunden im Ausgleichszeitraum.

FirebirdUSA
03.10.2015, 12:39
Genau "im Ausgleichszeitraum"... deswegen sind 64h in einer Woche durchaus möglich.
Ob eure Schichten Vollarbeit oder BD sind kann dir deine Verwaltung aber auch die Personalvertretung sagen.
Für den Durchschnitt zählen auch Urlaubstage über dem gesetzlichen Mindssturlaub als 0h. Deswegen kann man i.d.R. im 6 Monatszeitraum z.T. auch sehr viel arbeiten.

Fr.Pelz
03.10.2015, 18:51
Genau "im Ausgleichszeitraum"... deswegen sind 64h in einer Woche durchaus möglich.
Ob eure Schichten Vollarbeit oder BD sind kann dir deine Verwaltung aber auch die Personalvertretung sagen.
Für den Durchschnitt zählen auch Urlaubstage über dem gesetzlichen Mindssturlaub als 0h. Deswegen kann man i.d.R. im 6 Monatszeitraum z.T. auch sehr viel arbeiten.

Wieviel ist denn der gesetzliche Mindesturlaub? Im Haustarif sind es 29 Tage.

arbeiter79
04.10.2015, 09:01
Ich verstehe nicht warum es beim Opt out überhaupt Grenzen gibt, ist ja ausdrücklich keiner gezwungen das zu unterschreiben. Das Arbeitszeitgesetz verhindert ja ohnehin schon das man bis zur totalen Erschöpfung Dienst durchzieht.

Moorhühnchen
04.10.2015, 11:50
Man kann Opt-out übrigens auch kündigen. Vor einem halben Jahr wäre das natürlich schlauer gewesen, denn meines Wissens beträgt die Kündigungsfrist dafür 6 Monate. Wenn Du jetzt das Opt-out kündigst, solltest Du in einem halben Jahr wieder bei den max. 48 Stunden sein.... oder Brutus?

FirebirdUSA
04.10.2015, 12:08
Wieviel ist denn der gesetzliche Mindesturlaub? Im Haustarif sind es 29 Tage.
20 Tage, d.h . beim Durcgschnitt werden 20 der Urlaubstage mit deiner normal Arbeitszeit gerechnet und neun mit 0h.

Fr.Pelz
04.10.2015, 12:55
Ja, wenn ich Opt-out gekündigt hätte, wäre ich in der Notaufnahme nicht einsetzbar gewesen und wer weiß wann und wie ich dann die Rotation hätte machen können, vermutlich hätte man mich vertröstet auf einen Zeitpunkt mit besserer Besetzung.

Danke für die Info mit dem Urlaub, ist ja auch blöde geregelt -.-

Moorhühnchen
04.10.2015, 15:52
Ja, wenn ich Opt-out gekündigt hätte, wäre ich in der Notaufnahme nicht einsetzbar gewesen und wer weiß wann und wie ich dann die Rotation hätte machen können, vermutlich hätte man mich vertröstet auf einen Zeitpunkt mit besserer Besetzung. Ich seh da halt einfach ein generelles Problem drin, solche Rotationen nur auf Opt-out-Basis aufzubauen. Man könnte eine solche Rotation sicher auch auf der Basis von 48h/Woche aufziehen - kostet halt mehr und ist personalintensiver. So lange die Oberen aber immer sagen können, "ohne Opt-out keine Rotation" wird sich das Hamsterrad immer weiterdrehen. Ich weiß, Du kannst nix dafür, aber ist wird halt einfach so geplant, daß Du Dich jetzt quasi zwischen Weiterbildung und Familie entscheiden sollst - ist denen doch egal...

FirebirdUSA
04.10.2015, 18:28
Obwohl sich so wie geschildert tatsächlich die Frage ist, ob da irgendwo BD im System ist. Ansonsten geht das Konstrukt mal gar nicht...

Fr.Pelz
04.10.2015, 19:30
Ich seh da halt einfach ein generelles Problem drin, solche Rotationen nur auf Opt-out-Basis aufzubauen. Man könnte eine solche Rotation sicher auch auf der Basis von 48h/Woche aufziehen - kostet halt mehr und ist personalintensiver. So lange die Oberen aber immer sagen können, "ohne Opt-out keine Rotation" wird sich das Hamsterrad immer weiterdrehen. Ich weiß, Du kannst nix dafür, aber ist wird halt einfach so geplant, daß Du Dich jetzt quasi zwischen Weiterbildung und Familie entscheiden sollst - ist denen doch egal...

Ja, wobei man fairerweise sagen muss, dass schon lange mehrere Stellen (AÄ und FÄ) ausgeschrieben sind und sich einfach niemand (geeignetes) bewirbt. Klar könnte das Haus mehr Werbung machen und was weiß ich für Lockangebote, aber im Endeffekt ist es ein Standortproblem.

Firebird, ich denke wie gesagt, dass die Nachtarbeit als Bereitschaftsdienst zählt. Werde aber morgen nochmal nachhaken.

Fr.Pelz
06.10.2015, 18:53
Ja, ab 20.30 gilt es als Bereitschaftsdienst. Vorher Regelarbeitszeit, auch am WE, leider hat sich der Anwalt vom MB noch nicht gemeldet :-/

Moorhühnchen
06.10.2015, 20:51
Hast Du den angeschrieben oder angerufen? :-)

Fr.Pelz
09.10.2015, 10:53
Hast Du den angeschrieben oder angerufen? :-)

Beides bislang mehrfach :-( Er versucht, diese Woche noch zurückzurufen. Meh.

Gallilei
16.10.2015, 11:04
Hat sich denn was ergeben mittlerweile?

Fr.Pelz
16.10.2015, 11:47
Ja. Mittlerweile hat es sich geklärt - Haustarif gilt, ich muss 64h arbeiten.

Moorhühnchen
16.10.2015, 15:33
So ein Mist! :-(