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17.10.2015, 21:57
Was ich nicht verstehe (und auch nicht verstehen muss):
Patientin mit Plasmozytom und AL Amyloidose (wenn ich mich recht erinnere) in -scheinbar- St. III B nach Durie/Salmon. Nach meinem Dafürhalten also eine eher bescheidene Prognose schonmal sowieso. Jetzt offensichtlich eine übliche Malignom-Komplikation (TIH) welche scheinbar "übersehen" wurde... Ok, doof gelaufen. Verbleibende Restlebenszeit vmtl. passager durch Intensivaufenthalt etc. zusätzlich limitiert. Mag man einen Anspruch auf Wiedergutmachung draus Stricken...
ABER:
Warum hängt man das derart hoch und aktiviert die Staatsanwaltschaft (Antragsdelikt)?! Fahrlässige Körperverletzung heißt schlechtestenfalls = vorbestraft. Damit zerstört man ggf. Existenzen... Mit welchem Zweck? Fehlgeleitete Bewältigungsstrategien? Hilflosigkeit gegenüber einem Krankheitsprozess? Schuldgefühle?
Meist geht sowas an Ende für alle Beteiligten extrem bitter aus. Der bessere Weg wäre eine Schlichtungsstelle und ggf. ein finanzieller Ausgleich via Versicherung gewesen - dieses Ergebnis erlebt der Betroffene dann wenigstens meist noch... Und der ärztliche Kollege kann auch "weiter leben".

No offense - just input

Brutus
17.10.2015, 22:18
ich hätte mal eine Frage an euch wie ihr diese Situation bewertet. Man stelle sich folgende Situation vor. Ein Patient wird ins Krankenhaus eingeliefert. Es wird Blut abgenommen. Diese sind sehr schlecht und ein Wert ist derart schlecht, dass sofort eine Behandlung eingeleitet werden müsste und die Patientin auf eine Intensivstation müsste. Dies alles passiert nicht.
Nun könnte man das Pferd ja auch mal von der anderen Seite aufzäumen: Was ist denn, wenn der Arzt z.B. Gründe für sein "Nichtstun" hatte. Z.B. eine Patientenverfügung / Wille des Patienten, infauste Prognose, etc.? Natürlich können Laborwerte abgrundtief schlecht sein, aber wir behandeln ja immer noch Patienten und keine Laborwerte. :-nix


Nun das eigentlich Wichtige. Der Arzt im Krankenhaus hatte Kenntnisse vom schlechten Blutwert. Er wurde ihm extra von der Schwester vorgelegt. Er hat diesen auch unterschrieben. Es gibt das Blatt mit dem schlechten Blutwert, dieser ist mit zweimal ++ gekennzeichnet und darunter hat der Arzt unterschrieben. Es kann also nicht davon ausgegangen werden, dass er es nicht gesehen hat oder nicht wusste, dass der Wert hoch pathologisch ist. Er hat ja unterschrieben und der Wert war mit ++ gekennzeichnet. Es fand in den Folgetagen keine Behandlung statt. Dadurch fiel die Patientin ins Koma und musste in einem anderen Krankenhaus lange intensivmedizinisch behandelt werden.
Gut, der Arzt "wusste" also von den Werten. Und? S.o. Hatter er vll. sogar einen Grund, diese Laborwerte zu ignorieren? Stichwort Patientenwill? Prognose? Auf wessen Wunsch hin wurde denn die Patientin verlegt? Und kann es nicht sein, dass in dem anderen KH gegen den Willen der Patientin behandelt wurde? Fragen über Fragen...


Nun die wichtigen Fragen. Was ist es strafrechtlich? In jedem Fall Fahrlässigkeit. Meines Erachtens auch unterlass. Hilfeleistung und sogar vorsätzliche Körperverletzung. Der Arzt wusste genau von dem Wert, davon dass dieser schnell behandelt werden muss und handelte bewusst nicht. Von einem Versehen kann man hier ja nicht sprechen. Nun habe ich gelesen, dass der BGH den Vorsatz beim solchen Dingen und Behandlungsfehlern im sog. sachfremden Handeln sieht. Nun könnte man dem Arzt mit viel bösem Willen ja schon unterstellen, dass er keine Zeit hatte oder keine Lust hatte zu behandeln und daher auch der sachfremde Vorteil vorhanden ist.
Nochmal: ohne die Hintergründe zu kennen, kann man hier doch nichts sagen: wer sagt denn, dass der Arzt ganz bewusst auf die weitere Therapie verzichtet hat (z.B. im Einvernehmen mit dem Patienten / aufgrund infauster Prognose / medizinischen Gründen)? Aber es hat ja durchaus mittlerweile Tradition, erstmal gegen alles und jeden zu klagen. Frei nach dem Motto: da halte ich mit der abgesägten Schrothflinte mal drauf, irgendwas werde ich schon treffen... :-nix


Für alle medizinisch Bewanderten-es handelte sich um einen hypercalcämische Krise.
Wie seht ihr die Lage?
Wenn es wirklich, wie hier im Verlauf angedeutet im Rahmen eines Plasmozytoms gewesen sein sollte, dann stelle ich noch einmal ganz offen die Frage nach Patientenverfügung, Patientenwille, Prognose, medizinischen Gründen...


Im übrigen gibt es eine Strafverfahren in dem die Staatsanwaltschaft den Anfangsverdacht sieht und Anklage erheben will.
Naja, dann warten wir einfach mal ab...

ralfschmidt84
18.10.2015, 19:18
gelöscht

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18.10.2015, 19:40
Ah ok. Facharzt oder Assistent? In 4 Tagen sollte ja mal ein FA drüber geschaut haben... Als Assi "muss" er das juristisch vmtl. nicht wissen weil in Ausbildung... Aber es gibt deswegen ja oberärztliche und chefärztliche Supervision...

Nochmal meine Frage:
Was sagt sie Schlichtungstelle der Ärztekammer dazu?
Wurde die bemüht?
Wenn nein, warum nicht?

WackenDoc
18.10.2015, 19:56
In was für einer Art von Klinik war der Patient denn initial und mit welcher Symptomatik?

ralfschmidt84
18.10.2015, 21:07
gelöscht

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18.10.2015, 22:05
Ein Assistenzarzt aus einer chirurg. Abteilung kann das idR. fachlich nicht einschätzen/leisten...
Bin gespannt wie die Sache ausgeht.

Typisch ist IMO das eine Kommunikation vor der jurist. Eskalation gescheitert ist. Man sollte mehr miteinander reden...