kww51
17.10.2015, 14:26
Hi zusammen,
falls jemand noch den einen oder anderen Punkt braucht, könnte man die Frage 19 (Gruppe A) am 2. Tag anfechten.
Es geht in der Frage um die Zulässigkeit der Abstrichentnahme bei Beschuldigten gegen Ihren Willen.
Laut dem inoffiziellen Ergebnis ist die Antwort C richtig.
Jedoch müsste dies falsch sein. Bei der Strafverfolgungsbehörde handelt es sich um die Staatsanwaltschaft oder Polizei. Diese würden ohne eine Zustimmung vom Richter, was in der Frage auch nicht angegeben ist, eine rechtswidrige Tat begehen. Hier hätte das IMPP darauf hinweisen müssen, dass eine richterliche Zustimmung vorliegt, damit C die richtige Antwort ist. Aus diesem Grund müsste die Frage anfechtbar sein.
falls jemand noch den einen oder anderen Punkt braucht, könnte man die Frage 19 (Gruppe A) am 2. Tag anfechten.
Es geht in der Frage um die Zulässigkeit der Abstrichentnahme bei Beschuldigten gegen Ihren Willen.
Laut dem inoffiziellen Ergebnis ist die Antwort C richtig.
Jedoch müsste dies falsch sein. Bei der Strafverfolgungsbehörde handelt es sich um die Staatsanwaltschaft oder Polizei. Diese würden ohne eine Zustimmung vom Richter, was in der Frage auch nicht angegeben ist, eine rechtswidrige Tat begehen. Hier hätte das IMPP darauf hinweisen müssen, dass eine richterliche Zustimmung vorliegt, damit C die richtige Antwort ist. Aus diesem Grund müsste die Frage anfechtbar sein.