Polarstern
18.10.2015, 13:31
Hallo,
da ich aus verschiedenen Gründen an meiner aktuellen WB-Stelle in der Klinik überhaupt nicht zufrieden bin (unkollegiale Atmosphäre im Team, Überstunden ohne Ende, die wegen Personalmangel nicht abgebaut werden können, Kollegin im burnout etc) , möchte ich gern die Stelle wechseln. Ich bin derzeit noch in der Probezeit, da ich an der jetzigen Klinik erst seit 3 Monaten arbeite und kann daher mit 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Habe vorher 2 Jahre stationär an einer anderen Klinik gearbeitet, da war alles gut, wollte halt jetzt mal für Allgemeinmedizin noch ein anderes Fach als Innere kennenlernen...
Habe mich jetzt hier in der Gegend mal umgehört und ein gutes Stellenangebot für eine ambulante Weiterbildungsstelle Allgemeinmedizin gefunden, und mich entschieden, dass ich mir auch gut vorstellen kann jetzt schon in die Praxis zu gehen. Die Kollegen dort würden mich auch gern nehmen. Allerdings hat man mir erklärt, dass es aufgrund des Antragsverfahrens seine Zeit dauert, bis man mich beschäftigen kann: die Sitzung, wo über die Anträge entschieden wird, findet nur ein mal im Monat statt und im Dezember gar nicht. Auch geht diese Sitzung immer nur 2 Stunden, und die Anträge die nicht geschafft werden, werden auf die nächste Sitzung verschoben...
Ich möchte gern so schnell es geht von der aktuellen Stelle weg und dort anfangen. Angedacht ist der 1.1.(Sitzung Mitte November), mit dem Restrisiko, dass wenn irgendwas schief geht, ich erst in die Sitzung Mitte Januar komme und es dann der 1.2. wird. (Frage: gibt es da sonst irgendwelche Risiken, dass dieser Antrag auf Beschäftigung einer WB-Assistentin nicht durch geht, wenn die Praxis schon 5 WB-Assistenten ausgebildet hat? Zum einen muss ja geprüft werden, ob die Praxis die Voraussetzungen erfüllt, zum anderen, ob ich die Voraussetzungen erfülle. Gibt's da erfahrungsgemäß irgendwo Stolpersteine?)
Weiter stelle ich mir die Frage: wie ist das mit der Kündigung? Wenn ich selber kündige, werde ich ja für 3 Monate gesperrt, was das Arbeitslosengeld angeht. Man hat mir aber gesagt, es gibt eine Bescheinigung (Kündigung ärztlich empfohlen), mit der man das umgehen kann...? Insbesondere, wenn man zusätzlich schon eine neue Stelle vorweisen kann? Klappt das im Regelfall wirklich so problemlos, als Ärztin dann zb für 2 Monate alg zu beziehen? Ich möchte von der aktuellen Stelle wirklich so schnell es geht weg, aber ungern mehrere Monate selbst finanzieren müssen... Mit einer krankmeldung tue ich mich irgendwie schwer, möchte da eigentlich "sauber" raus gehen. Oder ist das der falsche Weg?
Bin für Erfahrungen dankbar!
Viele Grüße,
Polarstern
da ich aus verschiedenen Gründen an meiner aktuellen WB-Stelle in der Klinik überhaupt nicht zufrieden bin (unkollegiale Atmosphäre im Team, Überstunden ohne Ende, die wegen Personalmangel nicht abgebaut werden können, Kollegin im burnout etc) , möchte ich gern die Stelle wechseln. Ich bin derzeit noch in der Probezeit, da ich an der jetzigen Klinik erst seit 3 Monaten arbeite und kann daher mit 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Habe vorher 2 Jahre stationär an einer anderen Klinik gearbeitet, da war alles gut, wollte halt jetzt mal für Allgemeinmedizin noch ein anderes Fach als Innere kennenlernen...
Habe mich jetzt hier in der Gegend mal umgehört und ein gutes Stellenangebot für eine ambulante Weiterbildungsstelle Allgemeinmedizin gefunden, und mich entschieden, dass ich mir auch gut vorstellen kann jetzt schon in die Praxis zu gehen. Die Kollegen dort würden mich auch gern nehmen. Allerdings hat man mir erklärt, dass es aufgrund des Antragsverfahrens seine Zeit dauert, bis man mich beschäftigen kann: die Sitzung, wo über die Anträge entschieden wird, findet nur ein mal im Monat statt und im Dezember gar nicht. Auch geht diese Sitzung immer nur 2 Stunden, und die Anträge die nicht geschafft werden, werden auf die nächste Sitzung verschoben...
Ich möchte gern so schnell es geht von der aktuellen Stelle weg und dort anfangen. Angedacht ist der 1.1.(Sitzung Mitte November), mit dem Restrisiko, dass wenn irgendwas schief geht, ich erst in die Sitzung Mitte Januar komme und es dann der 1.2. wird. (Frage: gibt es da sonst irgendwelche Risiken, dass dieser Antrag auf Beschäftigung einer WB-Assistentin nicht durch geht, wenn die Praxis schon 5 WB-Assistenten ausgebildet hat? Zum einen muss ja geprüft werden, ob die Praxis die Voraussetzungen erfüllt, zum anderen, ob ich die Voraussetzungen erfülle. Gibt's da erfahrungsgemäß irgendwo Stolpersteine?)
Weiter stelle ich mir die Frage: wie ist das mit der Kündigung? Wenn ich selber kündige, werde ich ja für 3 Monate gesperrt, was das Arbeitslosengeld angeht. Man hat mir aber gesagt, es gibt eine Bescheinigung (Kündigung ärztlich empfohlen), mit der man das umgehen kann...? Insbesondere, wenn man zusätzlich schon eine neue Stelle vorweisen kann? Klappt das im Regelfall wirklich so problemlos, als Ärztin dann zb für 2 Monate alg zu beziehen? Ich möchte von der aktuellen Stelle wirklich so schnell es geht weg, aber ungern mehrere Monate selbst finanzieren müssen... Mit einer krankmeldung tue ich mich irgendwie schwer, möchte da eigentlich "sauber" raus gehen. Oder ist das der falsche Weg?
Bin für Erfahrungen dankbar!
Viele Grüße,
Polarstern