Bine200
19.10.2015, 17:30
Hallo zusammen,
ich durchsuche gerade die Studienordnung der LMU/TU München.
Ich bin Heilpraktikerin (Praxis für Neurofeedbacktherapie), Rettungssanitäterin und habe die Begabtenprüfung in Medizin zur Erlangung der Hochschulreife mit 1,1 gemacht. Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob ich mich in München in Medizin immatrikulieren und neben Kinderwunsch und laufendem Praxisbetrieb in Teilzeit das Studium absolvieren kann.
Das bedeutet, ich würde nur so viele scheinpflichtigen Versanstaltungen pro Semester belegen, wie ich zeitlich schaffen kann. Im dritten Semester hole ich dann z.B alle Veranstaltungen aus dem ersten Semester nach. Damit würde sich das Studium auf mindestens 13 Jahre strecken. Dann wären aber die Kinder aus dem gröbsten raus und ich hätte Zeit für das praktische Jahr.
Meine Frage: Wird man automatisch zu scheinpflichtigen Veranstaltungen angemeldet und muss dort erscheinen? Oder kann ich das Studium wirklich strecken, indem ich mich einfach nur für 50% der Veranstaltungen eintrage? Gibt es eine Zeit, wann ich defintiv bestimmte Versanstaltungen belegt haben muss um nicht Zwangsexmatrikuliert zu werden? "Durchgefallen" gilt doch nur bei nicht Anwesenheit sobald ich mich angemeldet habe, oder?
Danke schonmal für die Hilfe. Ich werde aus der Studienordnung nicht ganz schlau :-???
Liebe Grüße
Bine
ich durchsuche gerade die Studienordnung der LMU/TU München.
Ich bin Heilpraktikerin (Praxis für Neurofeedbacktherapie), Rettungssanitäterin und habe die Begabtenprüfung in Medizin zur Erlangung der Hochschulreife mit 1,1 gemacht. Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob ich mich in München in Medizin immatrikulieren und neben Kinderwunsch und laufendem Praxisbetrieb in Teilzeit das Studium absolvieren kann.
Das bedeutet, ich würde nur so viele scheinpflichtigen Versanstaltungen pro Semester belegen, wie ich zeitlich schaffen kann. Im dritten Semester hole ich dann z.B alle Veranstaltungen aus dem ersten Semester nach. Damit würde sich das Studium auf mindestens 13 Jahre strecken. Dann wären aber die Kinder aus dem gröbsten raus und ich hätte Zeit für das praktische Jahr.
Meine Frage: Wird man automatisch zu scheinpflichtigen Veranstaltungen angemeldet und muss dort erscheinen? Oder kann ich das Studium wirklich strecken, indem ich mich einfach nur für 50% der Veranstaltungen eintrage? Gibt es eine Zeit, wann ich defintiv bestimmte Versanstaltungen belegt haben muss um nicht Zwangsexmatrikuliert zu werden? "Durchgefallen" gilt doch nur bei nicht Anwesenheit sobald ich mich angemeldet habe, oder?
Danke schonmal für die Hilfe. Ich werde aus der Studienordnung nicht ganz schlau :-???
Liebe Grüße
Bine