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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rezepte von Flüchtlingen- Retaxierung?



Minoo
21.10.2015, 13:43
Moin ihr Lieben,
wahrscheinlich habt ihr auch schon einige Flüchtlinge bei euch in der Apotheke gehabt, die ein Rezept einlösen wollten.
Nach Aussagen der Kammer müssen wir uns jedes Rezept vom zuständigen Sozialamt genehmigen lassen, da es bislang keine Verträge mit dem diesem gibt.
Nun sagt uns aber das Sozialamt, dass diese personelle für die rund 2000 Flüchtlinge in der Stadt gar nicht bewältigt werden kann und sie deshalb keine Genehmigungen vornehmen. Weder wenn von uns ein Bote mit diesen Rezepten kommt, noch wenn ein Flüchtling selber kommt.
Wir haben also keine Ahnung, ob uns nicht bald diese Rezepte retaxiert werden. Wir können gleichzeitig den Menschen aber auch Ihre Medikamente nicht verwehren.
So trägt mal wieder der Apotheker die Verantwortung.
Mich würde sehr interessieren, wie eure Apotheken sich verhalten.

Lissminder
22.10.2015, 13:53
Hi,
was du beschreibst betrift nicht nur Flüchtlinge, sondern alle Sozialhilfeempfänger. Natürlich kommt der Fall durch den momentanen Flüchtlingsansturm vermehrt vor.
Wir sind da aber auch ratlos. Mein Chef löst die Rezepte nun erst ganz normal ohne eine extra Genehmigung ein in der Hoffnung, dass die ihm nicht nächsten Monat retaxiert werden.
Wir Apotheker dürfen also mal wieder den Kopf dafür hinhalten.
Auf der anderen Seite stehen wir auch in unserer Pflicht die Bevölkerung mit Medikamenten zu versorgen. Ich könnte auch nur ganz schwer jemanden einfach wieder nach Hause schicken, gerade wenn man sieht, dass es wichtige Medikamente sind.
Die Politik hat auch hier mal wieder gekonnt versagt.

Hanno04
22.10.2015, 14:02
Wir Apotheker dürfen also mal wieder den Kopf dafür hinhalten.

liegt doch an ihnen, ob sie den kopf hinalten oder nicht. ich würde das als apotheker nicht machen.
ich verstehe wirklich nicht, warum sich apotheker immer so viel gefallen lassen.
die ärzte wären dafür doch schon längst auf die straßen gegangen:-nix

Nurbanu
22.10.2015, 16:10
Hi,
was du beschreibst betrift nicht nur Flüchtlinge, sondern alle Sozialhilfeempfänger.

Das mit den Sozialhilfeempfänger musst du aber näher erläutern. Die sind nämlich ganz normal in der KV versichert.

Lissminder
24.10.2015, 12:31
Ich kann dazu nicht viel erläutern. Auf den Rezepten seht als Kostenträger Sozialamt der Stadt und eben keine Krankenkasse.
Ich habe immer gedacht, dass das Leute sind, die tatsächlich keine Krankenversicherung besitzen. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Flüchtlinge, aber ich hatte hier auch schon einen ganz normalen deutschen Stadtsbürger ohne KV.

luckyluc
24.10.2015, 14:07
In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Flüchtlinge, aber ich hatte hier auch schon einen ganz normalen deutschen Stadtsbürger ohne KV.
Kann doch gar nicht sein! Jeder ist verpflichtet eine Krankenversicherung abzuschließen und wer es nicht zahlen kann, der bekommt das bezahlt. Beispielsweise eine Harz 4er....
oder sind das Leute, die Sozialhilfe eigentlich verweigern und dann trotzdem mal beim Arzt waren?

Nurbanu
24.10.2015, 14:13
Wenige Ausnahmen wird es aus den verschiedensten Gründen geben. Seien es Obdachlose oder Selbständige, die ihre Beiträge nicht entrichtet haben und nun ohne KV dastehen.

Nur sind es eben NICHT ALLE Sozialempfänger. Sondern WENIGE.

Wobei die Frage ist, wer bürokratisch gesehen Sozialhilfeempfänger ist oder wer wie wieso anders genannt wird.

FirebirdUSA
26.10.2015, 10:02
Nun sagt uns aber das Sozialamt, dass diese personelle für die rund 2000 Flüchtlinge in der Stadt gar nicht bewältigt werden kann und sie deshalb keine Genehmigungen vornehmen. Weder wenn von uns ein Bote mit diesen Rezepten kommt, noch wenn ein Flüchtling selber kommt.

Wenn ihr das schriftlich habt sehe ich nicht das Problem. Mit dem Rezept gibt es ja grundsätzlich eine medizinische Indikation und nun kann ich jemandem schlecht ein benötigtes Medikament vorenthalten (ggf. strafbar sogar?). Wenn sich die Sozialämter im Nachgang dann weigern die Kosten zu übernehmen muss man halt klagen. Das ist zwar ärgerlich aber ich halte das Risiko im Endeffekt für überschaubar.
Was sagt die Kammer denn zu der Aussage des Sozialamts?

Meistens sind das keine Sozialhilfeempfänger sondern tatsächlich Obdachlose oder Selbstständige die ihre Beiträge nicht mehr zahlen können. Ein Sozialhilfeempfänger bekommt ja seine Beiträge bezahlt. Die Pflicht sich zu versichern hilft halt nicht wenn ich die Beiträge nicht zahlen kann oder will.

Minoo
26.10.2015, 18:33
Was sagt die Kammer denn zu der Aussage des Sozialamts?


Die Kammer empfiehlt ausdrücklich eine Genehmigung vorher einzuholen. Auf die Verweigerung des Sozialamtes sagt sie derzeit nichts, bzw steht selber ratlos davor und hofft - wie alle- insgeheim, dass es nicht zur Retaxierung kommt.
Bevor es eben nicht zu den Problemen kommt, wartet sie erstmal ab.
Einfach klagen klingt so leicht. Ich glaube, dass nicht jede kleine Apotheke das so einfach weg steckt.
Na gut. Es gilt wohl einfach abzuwarten. Schnacken wir in 2 Wochen nochmal...

Phosphorsalzperle
27.10.2015, 19:22
Ich finde da muss man gar nicht groß diskutieren. Wenn ein Mensch, sei es ein Flüchtling oder Obdachloser dringend ein Medikament benötigt und sogar mit einem Rezept in die Apotheke kommt, muss er das Medikament bekommen. Warum dann noch lange fackeln?
Der Arzt wird ja keine Vichy-Creme verordnet haben und auch sehen, wenn derjenige keine Krankenversicherung besitzt. Also was dieser Mensch dann bekommen soll ist vermutlich lebensnotwendig. Und mal ehrlich: So ein Antibiotikum kostet 1,50. da wird das Sozialamt auch noch von pleite gehen. Vermutlich aber, wenn dieser Kranke paar Wochen später mit Notarzt und RTW stationär behandelt wird.