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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : verlängerte Assistenzzeit, wenn ich nur eine Teilzeitstelle hab'?



anna1708
22.10.2015, 13:22
mal eine praktische frage:
angenommen, ich nehme als assi-stelle später mal eine teilzeitstelle an -- verlängert sich dann auch die gesamtzeit der assistenzzeoit? also bspw. 4 anstatt 2 jahre?
oder wo liegt da (von den stunden her) die grenze?
danke für infos!

SuperSonic
23.10.2015, 10:17
Die Zeiten der WBO beziehen sich auf eine Vollzeittätigkeit, bei TZ verlängert sich die WB natürlich entsprechend.
Weniger als 50% dürfte nicht angerechnet werden, aber aus dem Kopf kann ich das nicht genau sagen. Studier doch mal deine WBO...

anna1708
23.10.2015, 10:25
heißt das denn für stinknormale assi-zahnärzte auch wbo? dachte, das wäre nur der fall bei einer "richtigen" weiterbildung. whatever, ich hab das hier auf der seite der kzv-berlin gefunden:
Die insgesamt abzuleistende Vorbereitungszeit beträgt 2 Jahre. Davon müssen mindestens sechs Monate als Assistent oder Vertreter bei einem oder mehreren Vertragszahnärzten absolviert werden. Diese sechs Monate bei einem Vertragszahnarzt können um drei Monate reduziert werden, wenn statt dessen eine Tätigkeit von gleicher Dauer in einer Universitätszahnklinik vorgenommen wird. Die Tätigkeit als Vertreter wird nur für die Vorbereitungszeit anerkannt, wenn der Assistent bereits ein Jahr Vorbereitungszeit absolviert hat.
Die übrige Vorbereitungszeit kann durch Tätigkeiten unselbständiger Stellung in Universitätszahnkliniken, Zahnstationen eines Krankenhauses oder des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder der Bundeswehr oder in Zahnkliniken abgeleistet werden.
Tätigkeiten, die in kürzeren Zeitabschnitten als drei Wochen abgeleistet werden, können auf die Vorbereitungszeit nicht angerechnet werden

da steht jetzt auch nichts explizit zu Zeiten; wahrscheinlich wird da viel gemauschelt, was?

zahnstein24
23.10.2015, 10:27
Weiß von euch jemand, wie die Tätigkeit in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes aussehen würde bzw. wo genau man sich da bewerben würde? Beim Gesundheitsamt?

Und wie ist das mit Bundeswehr? Da muss man sich doch dann verpflichten, oder? Und das wäre mir neu, dass es da auch Kurzzeit-Verpflichtungen gibt...

WackenDoc
24.10.2015, 06:29
Ja, bei der Bundeswehr verpflichtet man sich als Zeitsoldat, solange man nicht als Vertragsarzt an gestellt wird.

Mindestverpflichtungszeit ist ein Jahr, so eine kurze Zeit ist aber nicht üblich. Das muss man aber mit dem Einplaner verhandeln

SuperSonic
24.10.2015, 10:44
heißt das denn für stinknormale assi-zahnärzte auch wbo?
Sorry, hab übersehen, dass es hier um Zahnmedizin geht. (Das kann passieren, wenn man über "Neue Beiträge" das Forum liest.)

In der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (Zahnärzte-ZV (http://www.gesetze-im-internet.de/zo-zahn_rzte/BJNR005820957.html)) wird auf eine Teilzeittätigkeit nicht eingegangen, d. h. entweder ist diese ausgeschlossen oder man muss eine individuelle Vereinbarung mit der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung treffen.

jan_mediklin
25.10.2015, 09:06
Würde mich ehrlich gesagt wundern. Bei uns an der Klinik sind viele Assis auch nur für halbe Stellen eingestellt und ich hab noch nie gehört, dass die dann eine längere Assi-Zeit hätten

Salzi19
26.10.2015, 16:22
Doch, die verlängert sich. Ein halbes Jahr Vollzeit ergibt ein Jahr Teilzeit (bei 50%). Die Uni Assistenten haben immer nur befristete Verträge, da man nicht die gesamte Assistenzzeit in der Uni verbringen darf, ein halbes Jahr muss mind. In einer Praxis sein.

jan_mediklin
27.10.2015, 11:07
Doch, die verlängert sich. Ein halbes Jahr Vollzeit ergibt ein Jahr Teilzeit (bei 50%). Die Uni Assistenten haben immer nur befristete Verträge, da man nicht die gesamte Assistenzzeit in der Uni verbringen darf, ein halbes Jahr muss mind. In einer Praxis sein.

Das mit der Verlängerung ergibt auch irgendwie Sinn. Aber mit diesem ein Jahr min. in der Praxis - bist du da sicher? Ich meine, ich kenne es jedenfalls so, dass (alle) Assis bei uns direkt nach dem Examen in der Klinik angefangen haben und manche das auch schon mehrere Jahre machen. Sind die dann formell gesehen immer noch in der Assi-Zeit oder müssen die dann noch ein Jahr in einer Praxis arbeiten, bevor sie eine eigene Praxis eröffnen dürften?

baugruen
27.10.2015, 11:08
dass (alle) Assis bei uns direkt nach dem Examen in der Klinik angefangen haben

ach bei euch also auch... wie findest du das? also direkt nach dem Examen (am besten noch an der "eigenen") klinik als assi anzufangen?

Salzi19
27.10.2015, 12:12
Es ist ein halbes Jahr und kein ganzes ;-) und ja, das muß abgeleistet sein. Insgesamt kann man übrigens bis zu 4 Jahre Assistent sein. Hat den Vorteil, dass die Haftpflicht noch recht günstig ist. Wenn man die Zeit dann rum hat, muss man sich ins Zahnarztregister eintragen lassen und die wollen wirklich auf den Tag genau wissen wo man gearbeitet hat.