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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Befugnisse "Nurse" im Auslandseinsatz



Pflegikus
22.10.2015, 21:12
Hallo!
Mich bewegt seit geraumer Zeit eine Frage und mich interessiert Eure Meinung dazu- vielleicht auch gerade von den Profis, die sich mit Ausbildung und Recht auskennen.

Ich arbeite ehrenamtlich in der Sanitätsstation in einem Flüchtlingscamp in Deutschland, wo Flüchtlinge registriert und medizinisch erstversorgt werden. Das Lager wird vom DRK geleitet und es helfen viele Kräfte aus dem Ausland mit, so auch Krankenschwestern aus Kanada.

Diese "Nurses" verteilen (sicherlich ohne böse Hintergedanken) oft ohne Rückfragen an einen Arzt oder wenn grad kein Arzt im Camp ist Medikamente an die Patienten- also z.B. Diazepam für Angstzustände etc.
Lt. Ihren Angaben sind sie dazu in Kanada befugt und dort sei das ganz normal- ihre genaue Ausbildung kenne ich aber nicht, Pflege kann man dort ja auch studieren, oder?

Darf sie das mit den Medikamenten dann auch hier in Deutschland? Fällt das Camp vielleicht nicht unter deutsches Recht? Zählt für Hilfskräfte im Ausland im Rahmen eines Hilfseinsatzes eine andere Regelung?

Vielen Dank für Eure Meinungen!

Euer Pflegikus

THawk
22.10.2015, 21:36
Oh, spannende Frage, zu der ich leider auch keine Antwort habe.
Ganz so wie in deiner Erklärung ist es in CA aber auch nicht: Normale Krankenschwestern (registered nurses, studiert haben die alle) dürfen Medikamente nur geben wie vom Arzt verordnet (man kann allerdings SOPs, policies, haben, die bestimmte Medikamentengaben autorisieren).
Nurse Practitioners (das sind RNs, die eine Zusatzweiterbildung + Berufserfahrung haben) sind zu mehr befugt. Offiziell leiten tut das ganze auch ein Arzt, NPs dürfen aber auch ohne Rücksprache reichlich Bildgebung anfordern, Prozeduren eigenständig durchführen (neonatal nurse practitioners z.B. intubieren und Thoraxsaugungen legen) und wie du berichtest Medikamente verordnen.
Ich gehe fest davon aus, dass ein Hilfscamp auf deutschem Boden weiterhin der deutschen Rechtsprechung unterworfen ist. Dass das DRK dahingehend Sonderregelungen trifft kann ich mir nicht vorstellen. Insofern sollten sie das besser unterlassen - solange natürlich nichts schiefgeht und keiner klagt wird aber wohl auch nichts passieren.

WackenDoc
24.10.2015, 06:32
Ich würde sagen, dass es sie es nicht dürfen- deutscher Boden, deutsches Recht und nach deutschem Recht dürfen sie es nicht.

Pflegikus
24.10.2015, 07:35
Danke für Eure Meinungen!
Es ist schon interessant, was es da von Land zu Land für Abstufungen auch in der Ausbildung gibt.

Jetzt würde mich nur interessieren- ist es vielleicht ein Sonderfall, weil das ganze ja ein "Auslandseinsatz" ist?

Wenn eine Schwester von uns im Ausland bei einer Notlage mithilft, also im Rahmen eines Einsatzes über z.B. Ärzte ohne Grenzen oder so tut sie ja auch alle Tätigkeiten, die sie in Deutschland in ihrem Krankenhaus darf, oder?

WackenDoc
24.10.2015, 19:15
Jein- das ist auch noch einmal eine andere Lage: Wenn man mit Ärzte ohne Grenzen arbeitet, dann tut man das meistens in Ländern mit geringem medizinischem Standard. Da heisst es oft "der oder keiner" und läuft dann über rechtfertigenden Notstand (je nach Lage). Entweder interessiert es weder das entsendende Land noch das aufnehmende oder es gibt entsprechende Vereinbarungen, sowie SOPs der Hilfsorganisationen für die man arbeitet.

Da wir aber in Deutschland weder ein Land mit nicht funktionierendem medizinischem System noch ein Land mit nicht funktionierenden Staatsstrukturen sind, gilt für ausländisches medizinisches Personal deutsches Recht.

Brutus
25.10.2015, 06:20
Ich arbeite ehrenamtlich in der Sanitätsstation in einem Flüchtlingscamp in Deutschland, wo Flüchtlinge registriert und medizinisch erstversorgt werden. Das Lager wird vom DRK geleitet und es helfen viele Kräfte aus dem Ausland mit, so auch Krankenschwestern aus Kanada.
Hmm. Warum? Hat das DRK mittlerweile solche Personalnot, dass Kräfte aus dem Ausland angefordert werden müssen?
Oder gibt es eine Kooperation mit den RK in Canada? Also in welcher Funktion und mit welchen "Rechten" sind die ausländischen Hilfskräfte denn hier in Deutschland?


Diese "Nurses" verteilen (sicherlich ohne böse Hintergedanken) oft ohne Rückfragen an einen Arzt oder wenn grad kein Arzt im Camp ist Medikamente an die Patienten- also z.B. Diazepam für Angstzustände etc.
Lt. Ihren Angaben sind sie dazu in Kanada befugt und dort sei das ganz normal- ihre genaue Ausbildung kenne ich aber nicht, Pflege kann man dort ja auch studieren, oder?
Mal direkt an die o.g. Frage würde ich mal fragen, welche "Berechtigung" bzw. Anerkennung die Hilfskräfte denn haben? Sind die in Deutschland registriert? Ist deren Ausbildung hier anerkannt worden? Bzw. ist eine äquivalente deutsche Anerkennung erfolgt? => STEX? Diplom? Oder sowas in der Richtung? Ohne dürften sie nämlich meiner Ansicht nach gar nichts "medizinisches" tun, was über Waschen und Lagern hinausgeht. Wir haben ja ähnliche Probleme im Krankenhaus, wenn man Pflegepersonal aus dem Ausland einstellt. Die dürfen halt solange nicht "richtig" arbeiten, bis ihre Ausbildung anerkannt ist und sie die deutschen äquivalenten Diplome erhalten...


Darf sie das mit den Medikamenten dann auch hier in Deutschland? Fällt das Camp vielleicht nicht unter deutsches Recht? Zählt für Hilfskräfte im Ausland im Rahmen eines Hilfseinsatzes eine andere Regelung?
Vielen Dank für Eure Meinungen!
Euer Pflegikus
In meinen Augen ein klares Nein! Ohne ärztliche Anweisung schon mal gar nicht, es sei denn, bestimmte Medikamente sind "freigegeben". Ähnlich zum Beispiel im Rettungsdienst, wenn RA / NFS bestimmte Tätigkeiten / Medikamente im Rahmen der Notkompetenzen freigegeben werden...

gnuff
25.10.2015, 20:11
Abgesehen davon wer was darf und was nicht gehe ich davon aus, dass sich die Geschichte nicht so abgespielt hat wie oben dargestellt... das wäre schon extrem merkwürdig... frag mal nach und dann sieht das vermutlich völlig anders aus.