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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Dienstplanänderungen



CYP21B
22.10.2015, 22:18
Ich hatte so im Hinterkopf, dass es bereits vor einiger Zeit mal einen entsprechenden Thread gab, finde den aber aktuell irgendwie nicht.
Wie sähe es für einen fiktiven Fall aus, dass aufgrund eines Krankheitsfalls Personalnot entsteht für
- fest im Dienstplan stehende "Überstundenfrei" Tage
- Schichtwechsel
- Urlaub, bzw. die Wochenenden davor/danach
Wenn Änderungen mgl. sind wieviel vorher muss das passieren? Was wäre wenn man schon etwas geplant hat (Stornokosten etc.)?

Dankeschön :)

Autolyse
22.10.2015, 22:36
Unter der Annahme, dass ihr eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit habt: Mit der Aufstellung des Dienstplanes hat der Arbeitgeber sein Direktionsrecht verbraucht. Damit ist im Normalfall eine Änderung gegen den Willen des Mitarbeiters und des Betriebsrates nicht möglich. Ein Krankheitsausfall begründet keinen Notfall oder ähnliches, dafür bedarf es schon wesentlich mehr.
Gesetzt dem Falle, dass die einmal erteilte Zustimmung zur Arbeitsbefreiung revidiert werden muss und dem Arbeitnehmer dadurch ein Vermögensnachteil entsteht, dass ihm die Freistellung nicht gewährt wird, dann muss der Arbeitgeber Schadenersatz leisten.

Mano
22.10.2015, 23:22
Das ist doch eine müßige Diskussion. Wenn du derartige Argumente gegenüber deinem Chef bemühst/ bemühen musst, dann ist das Verhältnis doch sowieso vollkommen zerüttet und du suchst dir besser eine neue Stelle.
Wenn du dir eine neue Stelle suchst, dann ist es egal, ob die Diensteinteilung nun arbeitsrechts-konform ist oder nicht - du bist ja eh bald weg.

mainzer
23.10.2015, 09:38
Ich hatte so im Hinterkopf, dass es bereits vor einiger Zeit mal einen entsprechenden Thread gab, finde den aber aktuell irgendwie nicht.
Wie sähe es für einen fiktiven Fall aus, dass aufgrund eines Krankheitsfalls Personalnot entsteht für
- fest im Dienstplan stehende "Überstundenfrei" Tage

können jederzeit widerrufen werden; ist was anderes als Urlaub...Überstunden kannst du ggf. auch wannanders abbauen



- Schichtwechsel
- Urlaub, bzw. die Wochenenden davor/danach

offiziell "gehört" dir 1(!) angrenzendes WE; das 2. ist Nettigkeit des Dienstplaners...

Autolyse
23.10.2015, 09:51
können jederzeit widerrufen werden; ist was anderes als Urlaub...Überstunden kannst du ggf. auch wannanders abbauen

Die Widerruflichkeit des Freizeitausgleichs ist zulässig, muss aber bei Gewährung explizit erklärt werden(vgl. BAG 9 AZR 433/08), andernfalls ist das Direktionsrecht verbraucht.

FirebirdUSA
23.10.2015, 09:58
Aber die Anweisung zum Dienst zu erscheinen ist erstmal bindend. Wenn man das wirklich durchsetzen will muss man klagen (Eilantrag), ansonsten kann es eine Abmahnung geben.

Ex-PJ
24.10.2015, 09:30
Bei uns im Krankenhaus (4 Innere Kliniken - keine Uniklinik) mit bis zu 4 geleichzeitig besetzenden Diensten gibt es alle 1- 3 Tage Dienstplanänderungen. Es hat auch schon mehrfach Tage mit mehreren Dienstplanversionen am gleichen Tag gegeben.

CYP21B
26.10.2015, 07:55
Erstmal danke für die Antworten.
Die Fragerei ist bei mir zum Glück wirklich nur rein interessehalber.
Was ich jetzt an der Sache aber nicht wirklich verstehe ist wie es dann sein kann, dass Überstunden widerrufen werden können, der Dienstplan aber gefixt ist? Die stehen ja schon im Dienstplan drin, bzw. man ist dann eben im Ausgleich für Wochenende im frei. Wie sähe das dann den aus?
Das mit den den Urlaub angrenzenden Wochenenden wusste ich auch noch nicht. Gibts da auch eine Vorgabe welches dann offiziell dazu gehört?

smanpodg
26.10.2015, 09:08
Spannend wird es im Dienstplan erst dann, wenn man als Reservist seinen Dienst bei der Bundeswehr tut, mit 4 Monatiger Vorankündigung und nicht in der Urlaubszeit bei eigentlich drei Personen Personalüberhang und der Chef einem dann eine Woche vorher nahelegt, das zu lassen oder gleich zu kündigen.
Natürlich geht man dann in den Dienst, weil es Staatsbürgerpflicht ist, kommt nach zwei Wochen wieder und sieht, dass dem Arbeitszeitkonto Überstunden abgezogen wurden. Nicht 8 mal 10, sondern 8 mal 14 ;)
Auf Nachfrage beim Chef kommt dann heraus, dass man dann ja auch wenigstens Überstunden abbauen sollte....

witzig^^ zumal einem ja das Gehalt für die zwei Wochen nicht gezahlt wurde und man Unterhaltssicherung bekommen hat....

Oder, wenn man aus dem Dienst in das Wochenende gehen will und einem beim Rausgehen gesagt wird "Du hast aber Samstag spät, XY ist krank!" (Fünftes Wochenende mit Dienst....)

Manche übertreiben es eben..

gabe
30.10.2015, 08:37
Wie werden diese Dienste bei euch vergütet?
Hier in Norwegen gibt es ne Zulage fuer sog. Vakansvakter, also Vertretungsdienste weil jemand anders ausfaellt. Ist saugut bezahlt.
Hat mich bei meinem alten KH in Deutschland immer tierisch genervt dass man rein muss obwohl frei und dann nur normal bezahlt wird.