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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Stellenwechsel und kurze Arbeitslosigkeit - was beachten?



Polarstern
27.10.2015, 12:42
Hallo,

wie schon im Titel steht, beabsichtige ich aus verschiedenen Gründen (schlechte Atmosphäre im Team, ich soll ein opt out unterschreiben was man mir bei Bewerbung verschwiegen hat, kann meine vielen Überstunden nicht abbauen, muss ständig vertreten etc) meine aktuelle Stelle zu kündigen.
Habe mich schon nach einer neuen Stelle umgesehen und habe etwas in Aussicht ab dem 01.02.16 (Vertrag noch nicht unterschrieben).
Da ich aber merke, wie mir meine aktuelle Stelle zusetzt, möchte ich an diesem Haus nicht noch bis 02/2016 weiter arbeiten, sondern jetzt schon kündigen. Ich habe eine Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende, da ich noch in der Probezeit bin. Es kämen also 2 Monate Arbeitslosigkeit auf mich zu, im worst case auch mehr, sollte das mit der oben beschriebenen Stelle aus welchen Gründen auch immer doch nicht klappen.

Worauf muss ich jetzt achten? Wer hat Erfahrungen mit Arbeitslosigkeit zwischen 2 Stellen? :-notify

Wenn ich beim Arbeitsamt angebe, dass ich aus wichtigem Grund gekündigt habe und mein Hausarzt mir zusätzlich bescheinigen würde, dass er mir eine Kündigung empfohlen hat (haben ein sehr gutes Verhältnis, er hat mir nach Kenntnis der Sachlage wirklich eine Kündigung empfohlen), bekommt man dann als Arzt/Ärztin ohne 3 Monate Sperrung Arbeitslosengeld? Wie sind eure Erfahrungen mit dem Arbeitsamt? Lohnt es sich, anzugeben, dass man schon eine neue Stelle unterschrieben hat - wird dann ALG eher gewährt zur Überbrückung?
Für den Notfall könnte ich auch vom Ersparten leben, aber das möchte ich nicht, da man mich bei der derzeitigen Stelle richtig böse über den Tisch gezogen hat (Versprechen vor Antritt der Stelle vs. Realität jetzt) und ich als "Dank" nicht auch finanziell noch Miese machen möchte. Der Frust der letzten Monate reicht mir...:-(

Worauf muss ich bei Arbeitslosigkeit in Sachen Krankenversicherung (bin in der GKV) und Ärzteversorgung achten? Was gilt es sonst bei Arbeitslosigkeit zwischen 2 Stellen zu beachten? :-notify

Vielen Dank vorab!

WackenDoc
27.10.2015, 12:56
Schau doch, ob du es überbrückt bekomsmt- Blutspendedienst, Flüchtlingshilfe(gibt z.B. über die Notarztbörse immer mal wieder bezahlte Stellen dafür), evtl. auch was ganz anderes wie z.B. Betreuungsverein oder so.

Was das Versorgungswerk angeht- ab besten das Versorgungswerk direkt fragen. Normalerweise kann man freiwillig drin bleiben, wenn es nur vorrübergehend ist.

Und ansonsten einfach mal dne Sachbearbeiter des Arbeitsamtes fragen.

Asebie
27.10.2015, 13:09
Hallo Polarstern,
Bei Eigenkündigung bekommst du im Alg I grundsätzlich 3 Monate Sperrzeit außer bei Kündigung aus wichtigem Grund. Was ein solcher ist, darüber muss man sich im Zweifel vor Gericht streiten. Anerkannt sind wohl Mobbing, sexuelle Belästigung, ausbleibende Lohnzahlung etc. Wie das bei dir ist, da müsstest einen Anwalt oder auch einen Sachbearbeiter vom Arbeitsmat fragen... vielleicht bekommst eine brauchbare Auskunft.

Im ersten Monat der Arbeitslosigkeit bist du nachgehend in der GKV versichert. Zahlen muss man nichts. Hatte ich auch mal, ging völlig problemlos. Danach musst du einen freiwilligen Beitrag zahlen. In der Sperrzeit zahlt diesen dann auch das Arbeitsamt ab dem 2. Monat wenn ich recht informiert bin.

In einer Sperrzeit bist du nicht rentenversicherungspflichtig. Ich musste in dieser Zeit auch keinen Beitrag an das Versorgungswerk entrichten.
Hier steht das ganz gut erklärt alles: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Sperrzeit.html# tocitem5

Insgesamt: Wenn du deinen ärztlichen Kollegen so gut kennst... vielleicht bescheinigt er dir ja dass du zu krank bist um zu arbeiten... Mit Lohnfortzahlung und Krankengeld bist du finanziell gesehen sicher besser dran.

rettesichwerkann
27.10.2015, 13:48
Nicht kündigen -> neue Stelle fix machen -> die 2 Monate Überbrückung weiterarbeiten + Kündigungsfrist beachten -> ggf. Krankschreiben lassen

Polarstern
27.10.2015, 13:51
Hallo Polarstern,
Bei Eigenkündigung bekommst du im Alg I grundsätzlich 3 Monate Sperrzeit außer bei Kündigung aus wichtigem Grund. Was ein solcher ist, darüber muss man sich im Zweifel vor Gericht streiten. Anerkannt sind wohl Mobbing, sexuelle Belästigung, ausbleibende Lohnzahlung etc. Wie das bei dir ist, da müsstest einen Anwalt oder auch einen Sachbearbeiter vom Arbeitsmat fragen... vielleicht bekommst eine brauchbare Auskunft.

Habe jetzt mal Kontakt zur Agentur für Arbeit aufgenommen, ich bin gespannt, man will mich zurückrufen.
Zum Thema "schlechtes Arbeitsklima / Mobbing": In meiner aktuellen Abteilung ist das Arbeitsklima wirklich mies, insbesondere wegen einer Kollegin die immer wieder gegen andere Kollegen hetzt, auch und insbesondere gegen mich als "Neue". Wie ich inzwischen durch andere, nette Kollegen erfahren habe, hat meine Vorgängerin auch genau deswegen dort aufgehört, nach längerer Krankschreibung und nachdem sie vor dem ganzen Team in Tränen ausgebrochen ist... Auch will niemand aus den anderen Abteilungen des Hauses in dieser Abteilung arbeiten, bei Rotationen gibt es jedes Mal Stress, etc.

Wenn ich nun wirklich Mobbing als "wichtigen Grund" angebe, wo taucht das denn wieder auf? Wird mein jetziger Chef vom Arbeitsamt deswegen angerufen? Ich möchte ja noch ein halbwegs anständiges Arbeitszeugnis von dort bekommen.... Habe mir selber nämlich nichts zu schaden kommen lassen dort!

Weitere wichtige Gründe sind für mich (aber eventuell nicht fürs Arbeitsamt?):
- dass man mich in einer anderen Abteilung eingesetzt hat, als mir beim Bewerbungsgespräch zugesagt wurde (inkl. anderem Weiterbildungsfach, kein Witz!)
- dass man mir nach Antritt der Stelle ein Formular zum Opt Out auf eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 58 Stunden durch Bereitschaftsdienste vorgelegt hat, von dem im Bewerbungsgespräch auch nie die Rede war, und dass ich das Formular unterschreiben müsse, um dort Dienste machen zu können (Zitat "die Kollegen hätten e auch alle unterschrieben, ohne können sie hier keine Dienste machen")
- dass ich aktuell nach 2,5 Monaten bereits mehr als 26 Überstunden habe, ohne eine Perspektive, wann ich die abbauen werde können (chronische Unterbesetzung)
- dass Krankmeldungen der Kollegen von den Oberärzten als "Befindlichkeitsstörungen, mit denen man arbeiten könnte = Krankfeiern" gewertet werden, und dass dies von den OÄ öffentlich und getan wird
- dass deswegen und durch eine permanente Vertretungssituation eine Kollegin bereits im Burn out ist, was aber nicht gesehen wird, so lange sie nicht im Dienst "umfällt" (man sieht es ihr aber deutlich an)

Zählt irgendetwas davon auch fürs Arbeitsamt?!

Danke für den Link zur Sperrzeit, jetzt bin ich deutlich schlauer!



Insgesamt: Wenn du deinen ärztlichen Kollegen so gut kennst... vielleicht bescheinigt er dir ja dass du zu krank bist um zu arbeiten... Mit Lohnfortzahlung und Krankengeld bist du finanziell gesehen sicher besser dran.

Wegen welcher Erkrankung soll er mich denn bitte so lange am Stückkrank schreiben? Ganz davon abgesehen, dass ich einfach sauber kündigen möchte, weil ich total sauer auf diese Klinik bin. Irgendetwas "psychisches" als Krankschreibung wegen Mobbing o.ä. habe ich doch für ewig in meiner Krankenakte stehen, mit so einer "psychischen Diagnose" wird mich dann doch zB nie wieder eine PKV nehmen, sollte ich mal wechseln wollen?
Damit schade ich mir doch nur selber!?

WackenDoc
27.10.2015, 14:01
Psychiatrische Erkrankungen müssen üblicherweise für die letzten 5 Jahre angegeben werden, genauso wie stationäre Behandlungen.
An öffentlichen Dienst sollte man bei solchen Erkrankungen auch denken.

Wie sieht es denn mit dem Überstundenkonto zur Kündigung aus? Kannst du da evtl. noch ne Woche oder so raus holen?

Ich denke am einfachsten wird es sein, wenn du dir für den Übergang was anderes suchst. Muss ja auch nicht zwingend ärztliche Tätigkeit sein- Hauptsache es kommt Geld rein.

Was Mobbing und desolate Arbeitsbedingungen angeht- es muss halt beweisbar sein. Das wird der Hauptknackpunkt sein.
Und was das Arbeitszeugnis angeht- wenn du "dreist" genug bist- Chef drohen, dass du die Zustände an die Ärztekammer meldest und dann durchaus die Weiterbildungsermächtigung futsch ist, wenn er nichts anständiges schreibt. Machen kannst du das ja immernoch, sobald du das Zeugnis hast.

Polarstern
27.10.2015, 15:07
Hm, jetzt bin ich verunsichert.

Ich hatte zwischenzeitlich ein Gespräch mit einem früheren Kollegen und gute Freund, der mir erzählt hat, er habe auch mal aus ähnlichen Gründen ganz kurzfristig gekündigt (ohne eine neue Stelle in Aussicht zu haben), und habe zunächst von seinem Erspartem gelebt. Als er dann doch so schnell keine neue Stelle gefunden habe, habe er sich beim Arbeitsamt gemeldet, die nicht einmal ein ärztliches Attest zum Kündigungsgrund von ihm gefordert hätten. Man habe sich mit einer Kopie des Dienstplans zufrieden gegeben, aus dem hervorgegangen wäre, wieviel er habe arbeiten müssen und dass das arbeitsechtlich nicht zulässig gewesen sei. Er habe ohne Probleme ALG bekommen und die Sachbearbeiterin sei sehr nett gewesen.

Mein Hausarzt wiederum meinte, mit einem ärztlichen Attest "Kündigung aus gesundheitlichen Gründen" sei es kein Problem, eine Sperre zu umgehen, und quasi gängige Praxis.

Was stimmt denn nun? Oder entscheidet da jede Agentur für Arbeit wie es ihr gefällt, je nach Sachbearbeiter?

Hat jemand hier aus dem Forum noch Erfahrungen mit dem Thema?

Malisa
27.10.2015, 15:46
Mal ne ganz dumme Frage: Erfüllst du denn die Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld?

Meinem Mann droht im Januar aufgrund befristetem Job die Arbeitslosigkeit und er wird, da er dann erst 6 Monate gearbeitet hat, kein Arbeitslosengeld bekommen....

Jan B.
27.10.2015, 16:06
Hallo,

ich kenne viele Kollegen die mal kürzer oder länger arbeitslos waren. Ich selbst auch. Würde mir da nicht allzu viel Stress mit machen.

Wenn die Stelle so schlecht ist wie du schreibst, würde ich schnell kündigen und für den Rest der Zeit krank feiern.
Ich kenne zwei Kollegen, die keine Sperrzeit hatten. Einmal mit und einmal sogar ohne entsprechende Bescheinigung. Da musste nichts mit psychischer Erkrankung stehen. Es musste nur glaubhaft bescheinigt werden, dass die Arbeit unzumutbar ist. Da die Arbeitsbedingungen in den meisten Kliniken ja bekanntlich leider unzumutbar sind, sollte das kein Problem sein.

Dann hängt es eben noch vom Sachbearbeiter im Amt ab. Wahrscheinlich klappt es, ansonsten würde ich entspannt etwas vom gesparten Geld verbraten. Die paar Kröten hast du doch dann später locker mit einem Monat arbeit wieder drin.

Insgesamt gilt immer: Die meisten Probleme lösen sich früher oder später von selbst.

Polarstern
27.10.2015, 17:24
Mal ne ganz dumme Frage: Erfüllst du denn die Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld?

Meinem Mann droht im Januar aufgrund befristetem Job die Arbeitslosigkeit und er wird, da er dann erst 6 Monate gearbeitet hat, kein Arbeitslosengeld bekommen....

Hallo,
ich musste es jetzt erst mal nachlesen und habe herausgefunden: "Die Regelanwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, Krankengeldbezug) gestanden haben."

Da ich seit mehreren Jahren berufstätig bin (habe vorher an einer anderen Klinik gearbeitet), ist das kein Problem. Hatte bis jetzt sogar immer unbefristete Verträge - auch an der aktuellen Klinik. Die möchten mich sicherlich gern behalten, ich möchte bloß nicht da bleiben :-p

Polarstern
28.10.2015, 08:54
Hallo,
inzwischen habe ich Rückmeldung vom Arbeitsamt bekommen, da es vielleicht auch andere interessiert:
Als "wichtiger Grund", wegen dem dann keine 3 monatige Sperfrist verhängt wird, zählt eine entsprechende Bescheinigung vom Haus- oder Facharzt, dass aus gesundheitlichen Gründen eine Kündigung empfohlen wird. "Arbeitsrechtliche Dinge", wie zB ein bei Einstellung verschwiegenes aber erforderlichen opt out, ein Einsatz in anderer Abteilung, massive Überstunden ohne Möglichkeit zum Freizeitausgleich etc berechtigen einen erstmal nicht zur eigenen Kündigung, nur zur arbeitsrechtlichen Klärung. Hätte ich irgendwie anders erwartet. Wieder was dazu gelernt.
Zu beachten ist, dass man bei angehängtem Urlaub während dieser Zeit weder über den Betrieb, noch über die Agentur für Arbeit versichert is (!?) und dass man, auch wenn man eine neue Stelle hat, natürlich in der Phase des Bezugs von ALG auch für zB auf 1 Monat befristete Arbeitsangebote zur Verfügung zu stehen hat.
Frage an diejenigen, die damit schon Erfahrung haben: wie wahrscheinlich ist das denn, als Assistenzärztin in Weiterbildung, dass just in diesen 2 Monaten eine Anfrage kommt für einen auf 4 Wochen befristeten Job? Was sollte das überhaupt sein? Und müsste ich dann quasi alles machen, was mir angeboten wird, auch fachfremdes?

Polarstern
28.10.2015, 08:56
Nachtrag: ich möchte die entstehende freie Zeit nicht faulenzen, sondern nutzen, um endlich meine Doktorarbeit fertig zu schreiben :)

wischmopp
28.10.2015, 09:27
Ich war gerade in ähnlicher Situation. Für mich war klar, dass ich dort (auch Klinik) weg muss und zwar möglichst schnell. Hatte dann innerhalb weniger Tage (nach zwei langen Nächten des Bewerbungsschreibens) einige Termine für Vorstellungsgespräche und auch einige Jobangebote. Von meinem Entschluss, dort möglichst bald weg zu wollen bis zur Jobzusage (und Kündigung des alten Jobs) vergingen 5 Tage. Stellenantritt dann 2 Wochen später, mein neuer Chef hat trotz jahrelanger WB-Erfahrung keine Bedenken, dass es Probleme mit der Bewilligung geben könnte, bewilligt wird nach seiner Aussage auch rückwirkend.

Also, Du könntest woanders sicherlich auch schon vor Februar anfangen.

Dann wird's natürlich mit der Doktorarbeit stressig, aber da stellt sich halt die Frage, inwieweit dies Aufgabe bzw. Problem des Arbeitsamtes ist... :peace:

Polarstern
28.10.2015, 11:35
Ich war gerade in ähnlicher Situation. Für mich war klar, dass ich dort (auch Klinik) weg muss und zwar möglichst schnell. Hatte dann innerhalb weniger Tage (nach zwei langen Nächten des Bewerbungsschreibens) einige Termine für Vorstellungsgespräche und auch einige Jobangebote. Von meinem Entschluss, dort möglichst bald weg zu wollen bis zur Jobzusage (und Kündigung des alten Jobs) vergingen 5 Tage. Stellenantritt dann 2 Wochen später, mein neuer Chef hat trotz jahrelanger WB-Erfahrung keine Bedenken, dass es Probleme mit der Bewilligung geben könnte, bewilligt wird nach seiner Aussage auch rückwirkend.

Also, Du könntest woanders sicherlich auch schon vor Februar anfangen.

Dann wird's natürlich mit der Doktorarbeit stressig, aber da stellt sich halt die Frage, inwieweit dies Aufgabe bzw. Problem des Arbeitsamtes ist... :peace:

Hallo wischmopp,
bist du denn auch in eine Praxis gewechselt und hast Förderung für Allgemeinmedizin bei der KV beantragt? Mir wurde gesagt, das geht nicht rückwirkend? Ein früherer Beginn sei außerdem nicht möglich, weil aktuell auch noch die letzte WB-Assistentin als inzwischen Fachärztin beschäftigt ist und es der Praxis zuviel ist, längere Zeit doppelt zu bezahlen.
Die Praxis ist klasse, für 8 Wochen bei einer anderen Praxis anzufangen finde ich albern (ganz davon abgesehen, wenn ich mit offenen Karten spiele, welche Praxis nimmt mich denn für 8 Wochen?)

Polarstern
28.10.2015, 11:51
Nachtrag: Förderung der KV gibt es, zumindest in Rheinland Pfalz, definitiv nicht rückwirkend. Und die durchwachten Nächte zum Bewerbungsschreiben plus Vorstellungsgespräche im frei nach Dienst habe ich ebenfalls hinter mir, es ist mitnichten so dass ich als erstes über Arbeitsamt und ALG nachgedacht hätte. Im Gegenteil - ich würde lieber heute als morgen in einer Praxis anfangen, aber ohne bewilligte Förderung der KV bin ich als WB-Assisentin noch nicht attraktiv. Ich selber schon mit der KV gesprochen, inwiefern sich der Antrag nicht irgendwie beschleunigen lässt, aber an der Bürokratie ist nicht viel zu ändern.
Die Doktorarbeit ist meine Idee, um mit der Wartezeit wenigstens etwas sinnvolles anzufangen!
Eine Krankmeldung, wie mir hier auch schon vorgeschlagen wurde, kommt für mich einfach nicht in Frage. Ich möchte bewusst kündigen und aufrechten Hauptes aus dieser Klinik gehen :-meinung

wischmopp
28.10.2015, 12:07
Hallo wischmopp,
bist du denn auch in eine Praxis gewechselt und hast Förderung für Allgemeinmedizin bei der KV beantragt? Mir wurde gesagt, das geht nicht rückwirkend? Ein früherer Beginn sei außerdem nicht möglich, weil aktuell auch noch die letzte WB-Assistentin als inzwischen Fachärztin beschäftigt ist und es der Praxis zuviel ist, längere Zeit doppelt zu bezahlen.


Ja, ich bin ab 1.11. dann auch wieder in einer Praxis, gefördert durch die KV. Da dies dann meine 2. geförderte Praxis-Stelle sein wird, kann ich vom 1. Mal sagen, dass das relativ fix ging.
Und wie gesagt, dieses Mal habe ich sofort meinen Vertrag bekommen, ohne dass die Bewilligung schon durch ist. Mein Chef zweifelt daran scheinbar gar nicht. Und andere hätten mich aber auch ohne Vorlaufzeit genommen...
Möglicherweise ist aber auch in Bayern mal wieder alles ganz anders ;-)

Ich wünsche Dir jedenfalls viel Erfolg!

Malisa
28.10.2015, 13:11
Meine Förderung durch die KV Baden-Württemberg wurde innerhalb von ca. 3 Tagen bewilligt :-) Dann ist das ja von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich....

Polarstern
28.10.2015, 16:22
Habe jetzt nochmal mit der KV gesprochen, als "Ausnahme" ist es möglich, dass es etwas schneller geht (normale Laufzeit: 4 Wochen!), wenn ich einen entsprechenden Vermerk auf dem Antrag anbringe... :-D

Stehe jetzt gerade in den Vertragsverhandlungen mit meinem Weiterbilder, was verdient ihr denn in BaWü und Bayern so? Habt ihr eine Staffelung vereinbart, analog zum Tarifvertrag der Kliniken (vgl. Marburger Bund)?

wischmopp
28.10.2015, 17:39
Schau mal, hier wurde das vor kurzem erst diskutiert:

http://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?t=92917

chipirón
30.10.2015, 17:33
Ich war auch 2 Monate "arbeitslos"... Vom Arbeitsamt gab es nur einen Stapel Akten, dessen Ausfüllen mir letztlich nichts gebracht hat (bzw. ich es frustriert abgebrochen habe). Erhofft hatte ich mir, dass mir das Amt die 2 Monate Krankenversicherungsbeitrag bezahlt. Hab ich letztlich selbst überwiesen (2x150 euro).
Arbeitslosengeld zu bekommen ist mM nach aussichtslos. Ich hab aber auch wenig Geduld mit dieser Art Papierkram :-)

Über die zwei Monate frei hatte ich mich allerdings sehr gefreut (war sogar so gewollt), mach doch eine lange Reise ! So oft hat man ja nicht Gelegenheit dazu!