MEDI-LEARN
30.08.2001, 14:39
Hallo,
einige von Euch haben nun die offiziellen Ergebnisse gesehen und liegen in einer "Grauzone".
Sie haben 167 Punkte und zwei oder drei Fragen von den herausgenommen richtig. Sie fragen sich nun: Reicht das ganze noch über den Nachteilsausgleich.
Um das ganze etwas kalkulierbarer zu machen möchten wir an dieser Stelle das Verfahren noch einmal anhand der konkreten Itemstatistiken und der konkreten Bestehensgrenze erläutern:
Zur Bestehensgrenze:
Der Schnitt der Referenzgruppe liegt bei 214,9 Punkte.
Entsprechend der Gleitklausel werden zur Festelegung der Bestehensgrenze hiervon 22% abgezogen.
214,9 abzgl. 22% (also 47,278 Punkte) ergibt das: 167,62
Dieser Wert wird immer zur nächsten ganzen Zahl aufgerundet.
(übrigens, es wir schon ab 167,000001 auf 168 aufgerundet!)
Also ergibt sich eine Bestehensgrenze in Höhe von 168 Punkten.
Und nun Zum Nachteilsausgleich:
Angenommen bei einer Frage wurde die Lösung A und B als richtig bewertet und die Frage wurde daher herausgenommen.
Ein Kandidat hat 167 Punkte und außerdem bei dieser Frage A gekreutzt.
Damit wird ihm der Punkte gutgeschrieben!
Er hat 168 Punkte und hofft zunächst, dass er bestanden hat.
Jetzt hätten aber 49 % der Referenzgruppe die Frage ebenfalls richtig, wenn sie gewertet worden wäre.
Damit hebt sich der Durchschnitt der Referenzgruppe auf
215,39 Punkte. Hiervon 22 % abgezogen (47,3858 Punkte) ergibt 168,0042 Punkte.
Dies zur nächsten ganzen Zahl aufgerundet ergibt 169 Punkte.
Damit hat unser Kandidat zwar einen Punkt mehr, aber die Bestehensgrenze hat sich für diesen Fall auch um einen Punkt verschoben.
Wenn nur 40 % der Referenzgruppe die Frage richtig gehabt hätten, wäre unserem Kandidaten die Frage gutgeschrieben worden und die Bestehensgrenze hätte sich nicht verschoben, damit hätte er über den Nachteilsausgleich das Examen bestanden.
214,9 +0,4= 215,3
215,3 - 22% (47,366)= 167,934 ergibt aufgerundet 168!
Es hängt also alles von Nachkommastellen der Druchschnittlichen Punktzahl der Referenzgruppe und der Itemstatistik der herausgenommen Frage ab.
Alles recht kompliziert, aber Ihr könnt Euch ziemlich sicher sein, dass diese Berechnung bereits für jeden einzelnen Fall schon durchgeführt wurde.
Wenn nichts weiter im Bescheid steht, könnt Ihr davon ausgehen, dass auch der Nachteilsausgleich keine Verbesserung gebracht hat.
Sollte das Examen über den Nachteilsausgleich bestanden sein, so ist dies in den Ergebnismitteilungen entsprechend vermerkt.
Es gibt aber z.Zt. immer noch einige Kandidaten, die trotz Bekanntgabe der offiziellen Ergebnisse leider immer noch nicht wissen, ob es gereicht hat.
Wenn Ihr die Berechnungsformel verstanden habt, dann könnt Ihr nun bei den herausgenommen Fragen von folgenden Itemstatisiken ausgehen (Quelle; Kooperationspartner MED-WEB):
Alles bezogen auf Auflage A:
1. Tag Frage 55: A: 28 % C: 43 % Gesamt: 71 %
2. Tag Frage 12: B: 47 % D 26 % Gesamt: 73 %
2. Tag Frage 32: A: 72 % E: 5 % Gesamt: 77 %
2. TAg Frage 76 B: 55 %, C 14 % D 5 %, Gesamt 74 %
Fazit: jede herausgenommene Frage bringt zwar einen Punkt, hebt den Schnitt der Referenzgruppe aber um 0,7 - 0,8 Punkte (Die Gutschrift für die Referenzgruppe liegt also zwischen 0,7 und 0,8 Punkten).
Man kann an dieser Stelle grob über den Daumen peilen, dass jemand der einen Punkt von der Bestehensgrneze entfernt ist zwei von den herausgenommen Fragen richtig haben muß, damit das ganze noch klappt.
Also:
Wenn jemand 167 Punkte hat und zwei oder mehr von den herausgenommen Fragen richtig hat, müßte es ziemlich sicher bestanden haben.
Jemanden der zwei Punkte von der Bestehensgrenze entfernt liegt (166 Punkte) und vier der herausgenommen Fragen richtig hat, müßte ebenfalls ziemlich sicher bestanden haben.
Jemand der 3 Fragen daneben liegt (165) hätte selbst dann keine Chance, wenn die "Gutschrift für die Referenzgruppe" für jede herausgenommene Frage nur 0,5 Punkte betragen würde.
Dennoch möchten wir auch diesen Fällen den Mut nicht nehmen, da im Heft (mit dem Ihr ja z.Zt. auszählt) gelegentlich andere Lösungen stehen als auf dem Computerbogen.
Zusammenfassung:
168 Punkte ohne herausgenomme Frage und
egal wie viele herausgeommene Fragen richtig
--> bestanden
167 Punkte ohne herausgenommene Fragen und
nur eine herausgenommene richtig
--> wahrscheinlich nicht bestanden.
167 Punkte ohne herausgenommene Fragen und
zwei und mehr herausgenommene Fragen richtig
--> sehr sehr wahrscheinlich bestanden.
166 Punkte ohne herausgenommene Fragen und
zwei herausgeommende Fragen richtig
--> nicht bestanden.
166 Punkte ohne herausgenommene Fragen und
drei herausgeommende Fragen richtig
--> wahrscheinlich nicht bestanden.
166 Punkte ohne herausgenommene Fragen und
vier der herausgenommenen Fragen richtig
-->sehr sehr wahrscheinlich auch bestanden.
165 Punkte ohne herausgenommene Fragen
und selbst alle herausgenommenen Fragen richtig
--> sehr wahrscheinlich nicht bestanden.
Alle Angaben ohne Gewähr !!!!!!!
Wir drücken die Daumen!
MEDI-LEARN
einige von Euch haben nun die offiziellen Ergebnisse gesehen und liegen in einer "Grauzone".
Sie haben 167 Punkte und zwei oder drei Fragen von den herausgenommen richtig. Sie fragen sich nun: Reicht das ganze noch über den Nachteilsausgleich.
Um das ganze etwas kalkulierbarer zu machen möchten wir an dieser Stelle das Verfahren noch einmal anhand der konkreten Itemstatistiken und der konkreten Bestehensgrenze erläutern:
Zur Bestehensgrenze:
Der Schnitt der Referenzgruppe liegt bei 214,9 Punkte.
Entsprechend der Gleitklausel werden zur Festelegung der Bestehensgrenze hiervon 22% abgezogen.
214,9 abzgl. 22% (also 47,278 Punkte) ergibt das: 167,62
Dieser Wert wird immer zur nächsten ganzen Zahl aufgerundet.
(übrigens, es wir schon ab 167,000001 auf 168 aufgerundet!)
Also ergibt sich eine Bestehensgrenze in Höhe von 168 Punkten.
Und nun Zum Nachteilsausgleich:
Angenommen bei einer Frage wurde die Lösung A und B als richtig bewertet und die Frage wurde daher herausgenommen.
Ein Kandidat hat 167 Punkte und außerdem bei dieser Frage A gekreutzt.
Damit wird ihm der Punkte gutgeschrieben!
Er hat 168 Punkte und hofft zunächst, dass er bestanden hat.
Jetzt hätten aber 49 % der Referenzgruppe die Frage ebenfalls richtig, wenn sie gewertet worden wäre.
Damit hebt sich der Durchschnitt der Referenzgruppe auf
215,39 Punkte. Hiervon 22 % abgezogen (47,3858 Punkte) ergibt 168,0042 Punkte.
Dies zur nächsten ganzen Zahl aufgerundet ergibt 169 Punkte.
Damit hat unser Kandidat zwar einen Punkt mehr, aber die Bestehensgrenze hat sich für diesen Fall auch um einen Punkt verschoben.
Wenn nur 40 % der Referenzgruppe die Frage richtig gehabt hätten, wäre unserem Kandidaten die Frage gutgeschrieben worden und die Bestehensgrenze hätte sich nicht verschoben, damit hätte er über den Nachteilsausgleich das Examen bestanden.
214,9 +0,4= 215,3
215,3 - 22% (47,366)= 167,934 ergibt aufgerundet 168!
Es hängt also alles von Nachkommastellen der Druchschnittlichen Punktzahl der Referenzgruppe und der Itemstatistik der herausgenommen Frage ab.
Alles recht kompliziert, aber Ihr könnt Euch ziemlich sicher sein, dass diese Berechnung bereits für jeden einzelnen Fall schon durchgeführt wurde.
Wenn nichts weiter im Bescheid steht, könnt Ihr davon ausgehen, dass auch der Nachteilsausgleich keine Verbesserung gebracht hat.
Sollte das Examen über den Nachteilsausgleich bestanden sein, so ist dies in den Ergebnismitteilungen entsprechend vermerkt.
Es gibt aber z.Zt. immer noch einige Kandidaten, die trotz Bekanntgabe der offiziellen Ergebnisse leider immer noch nicht wissen, ob es gereicht hat.
Wenn Ihr die Berechnungsformel verstanden habt, dann könnt Ihr nun bei den herausgenommen Fragen von folgenden Itemstatisiken ausgehen (Quelle; Kooperationspartner MED-WEB):
Alles bezogen auf Auflage A:
1. Tag Frage 55: A: 28 % C: 43 % Gesamt: 71 %
2. Tag Frage 12: B: 47 % D 26 % Gesamt: 73 %
2. Tag Frage 32: A: 72 % E: 5 % Gesamt: 77 %
2. TAg Frage 76 B: 55 %, C 14 % D 5 %, Gesamt 74 %
Fazit: jede herausgenommene Frage bringt zwar einen Punkt, hebt den Schnitt der Referenzgruppe aber um 0,7 - 0,8 Punkte (Die Gutschrift für die Referenzgruppe liegt also zwischen 0,7 und 0,8 Punkten).
Man kann an dieser Stelle grob über den Daumen peilen, dass jemand der einen Punkt von der Bestehensgrneze entfernt ist zwei von den herausgenommen Fragen richtig haben muß, damit das ganze noch klappt.
Also:
Wenn jemand 167 Punkte hat und zwei oder mehr von den herausgenommen Fragen richtig hat, müßte es ziemlich sicher bestanden haben.
Jemanden der zwei Punkte von der Bestehensgrenze entfernt liegt (166 Punkte) und vier der herausgenommen Fragen richtig hat, müßte ebenfalls ziemlich sicher bestanden haben.
Jemand der 3 Fragen daneben liegt (165) hätte selbst dann keine Chance, wenn die "Gutschrift für die Referenzgruppe" für jede herausgenommene Frage nur 0,5 Punkte betragen würde.
Dennoch möchten wir auch diesen Fällen den Mut nicht nehmen, da im Heft (mit dem Ihr ja z.Zt. auszählt) gelegentlich andere Lösungen stehen als auf dem Computerbogen.
Zusammenfassung:
168 Punkte ohne herausgenomme Frage und
egal wie viele herausgeommene Fragen richtig
--> bestanden
167 Punkte ohne herausgenommene Fragen und
nur eine herausgenommene richtig
--> wahrscheinlich nicht bestanden.
167 Punkte ohne herausgenommene Fragen und
zwei und mehr herausgenommene Fragen richtig
--> sehr sehr wahrscheinlich bestanden.
166 Punkte ohne herausgenommene Fragen und
zwei herausgeommende Fragen richtig
--> nicht bestanden.
166 Punkte ohne herausgenommene Fragen und
drei herausgeommende Fragen richtig
--> wahrscheinlich nicht bestanden.
166 Punkte ohne herausgenommene Fragen und
vier der herausgenommenen Fragen richtig
-->sehr sehr wahrscheinlich auch bestanden.
165 Punkte ohne herausgenommene Fragen
und selbst alle herausgenommenen Fragen richtig
--> sehr wahrscheinlich nicht bestanden.
Alle Angaben ohne Gewähr !!!!!!!
Wir drücken die Daumen!
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