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Solara
03.11.2015, 21:02
Ah! Und ich suchte in dem von euch zitierten Abschnitt - ich bin beruhigt ;-) - Danke!

fMRI
05.11.2015, 13:58
Mea culpa, ein TIPPFEHLER. "M" und "N" sind auf meiner Tastatur nebeneinander. Dann werde ich vorsichtigerweise keine Anfragen mehr mit dem iPad beantworten. (Ich hatte, an alle die, die hier gekürzt zitieren, die Nachfrage zur arbeitsmedizisichen Untersuchung beantwortet und in diesem Zusammenhang auf das sprachliche Problem "Studiumsplatz" hingewiesen -- das war kein separates Posting, so wie es einige hier darstellen.)

Mexxi
05.11.2015, 18:53
Na Mensch, wenn ich gewusst hätte, dass euch das Wort "Studiumsplatz" soviel Freude bereitet, hätte ich es doch schon viel früher erwähnt :-dance

Anne1970
09.11.2015, 14:40
So und nun wieder back to topic, ja ?
:grins:

Nach dem Staatsexamen muss man für den Antrag auf Approbation ein
"Ärztliches Attest" vorlegen, in dem bescheinigt wird, dass es keine gesundheitlichen Gründe gibt, die gegen die Ausübung des Arztberufs sprechen.