Harvey
01.11.2015, 17:45
Hallo,
hab leider eine spezielle Frage zum Elterngeld. Meine Frau und ich haben uns die Elterngeldzeit geteilt, so dass ich ein paar Monate übernommen habe. Leider konnte ich schon terminierte Ärztliche Notdienste nicht abgeben und musste diese während der Elterngeldzeit machen. Das Amt bittet mich nun um Einnahmen und Ausgaben für den Zeitraum der Elterngeldzeit.
Meine Frage - die KV zahlt das Geld für das jeweilige Quartal ja ein halbes Jahr später. Deshalb meine Frage, gibt man bei Gewinn die Zahlung an, die auf das Bankkonto im Zeitraum der Elterngeldzeit eingegangen ist (also was ich dann bekommen habe, aber in früheren ärztlichen Notdiensten erarbeitet habe vor der Elterngeldzeit) oder gibt man den Betrag an, den die KV noch zahlen wird - für die Dienste, die ich im Zeitraum der Elterngeldzeit verrichtet habe?
vielen Dank
hab leider eine spezielle Frage zum Elterngeld. Meine Frau und ich haben uns die Elterngeldzeit geteilt, so dass ich ein paar Monate übernommen habe. Leider konnte ich schon terminierte Ärztliche Notdienste nicht abgeben und musste diese während der Elterngeldzeit machen. Das Amt bittet mich nun um Einnahmen und Ausgaben für den Zeitraum der Elterngeldzeit.
Meine Frage - die KV zahlt das Geld für das jeweilige Quartal ja ein halbes Jahr später. Deshalb meine Frage, gibt man bei Gewinn die Zahlung an, die auf das Bankkonto im Zeitraum der Elterngeldzeit eingegangen ist (also was ich dann bekommen habe, aber in früheren ärztlichen Notdiensten erarbeitet habe vor der Elterngeldzeit) oder gibt man den Betrag an, den die KV noch zahlen wird - für die Dienste, die ich im Zeitraum der Elterngeldzeit verrichtet habe?
vielen Dank