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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : RV vs Versorgungswerk?



Lissminder
06.11.2015, 12:43
Hi zusammen,
ich stehe momentan vor der Entscheidung welcher Rentenversicherung ich beitreten soll. Der allgemeine Tenor plädiert ja für das Versorgungswerk, aber wenn man sich mal anschaut wie sich deren Konditionen / Wertpapiere in den letzten Jahren verschlechtert haben, fällt die Wahl nicht so klar aus.
Da ich während meines Studiums schon 2 Jahre gearbeitet und in de RV eingezahlt habe, würde mir nach weiteren 5 Beitrittsjahren auch ein Anspruch zustehen.
Würdet ihr mir raten daher erstmal nicht aus zutreten?

Shizr
06.11.2015, 14:13
ich stehe momentan vor der Entscheidung welcher Rentenversicherung ich beitreten soll.
Seid ihr nicht auch sowieso Pflichtmitglieder in den Versorgungswerken?
(Dann stellt sich die Frage nämlich gar nicht, weil man eben die Wahl nicht so wirklich hat.)

Phosphorsalzperle
07.11.2015, 12:56
Nein Pflichtmitglieder sind wir nicht. Es steht einem frei, wo man eintritt. Wenn man sich für das Versorgungswerk entschieden hat, muss man sogar bei jedem Wechsel der Arbeitsstelle einen NEUEN Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen RV beantragen. Ansonsten würde man automatisch wieder dort einzahlen.
Ich hatte mal eine Infoveranstaltung an der Uni über das Thema. Da wurde klar zum Beitritt in die Versorgungswerke geraten.
Um auf deine 5 Jahre in der gesetzlichen RV zu kommen musst nicht unbedingt 5 Jahre arbeiten und einzahlen. Es zählt da auch das Punktesystem. D.h wenn du z.B ein Kind bekommst werden dir 3 Jahre angerechnet. Bei einem zweiten Kind nochmal 2 (Angaben ohne Gewähr ) aber die Größenordnung stimmt etwa. Informiere dich da mal genau. Wenn du auf jeden Fall weißt, dass du ein Kind bekommen willst, so hättest du deine 5 Jahre schon voll.

Minoo
07.11.2015, 13:34
Ach echt? Ein Kind und das macht bringt 3 Jahre. Ich bin gleich zu meinem PJ-Beginn in die Apothekerversorgung eingetreten. Heißt es also, wenn ich drei Kinder bekomme, dass ich automatisch auch wieder Anspruch auf die gesetzliche RV habe?

Man müsste dazu nur mal wissen, wie hoch die Rentenzahlungen tatsächlich sind? Bei einem Studentenjob hast du sicherlich nur einen Mindestbeitrag eingezahlt. vielleicht macht das am Ende 30 Eur. pro Monat aus. Dann würde ich mir das genau überlegen. Vielleicht bringt dann das Jahr,welches du früher in das Versorgungswerk eingetreten bist, deutlich mehr.

luckyluc
08.11.2015, 17:03
Servus,
korrekt. Den Versorgungswerken geht es längst nicht mehr so gut wie früher und der Niedrigzins nagt ganz ordentlich am Geldbeutel.
Nicht schön, aber es gibt inzwischen schon einige Bemühungen, die das Loch wieder stopfen sollen. Meiner Meinung nach sehr vielversprechend und daher auch keinen Anlass gebend den Versorgungswerken nicht mehr beizutreten.
Ganz guter Artikel zum Nachlesen, wen's interessiert.

http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/nachricht-detail/bayern-apothekerversorgung-aendert-finanzierungsmodell/

Brutus
08.11.2015, 18:48
Nein Pflichtmitglieder sind wir nicht. Es steht einem frei, wo man eintritt.
Sehe ich anders! => http://www.akwl.de/download/sonstige/endversion_satzung_fuer_internet.pdf
Du musst Du sogar vom VW befreien lassen, wenn Du in die DRV willst. Ganz befreit wirst Du aber nicht, so wie ich das verstehe, wirst Du immer 10% der Beitrage ins VW einzahlen, der Beitrag kann aber auch höher liegen. siehe Link.
Bei uns sind es 30%, sodass sich die DRV nicht wirklich lohnt. Warum sollte ich den vollen Beitrag in die DRV einzahlen und dann NOCHMAL 30% ins VW???


Wenn man sich für das Versorgungswerk entschieden hat, muss man sogar bei jedem Wechsel der Arbeitsstelle einen NEUEN Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen RV beantragen. Ansonsten würde man automatisch wieder dort einzahlen.
Das ist übrigens ganz normal. Liegt aber nicht am VW (egal ob Apo oder Ärzte), sondern am Bundessozialgericht. Jede Befreiung verliert beim Arbeitgeberwechsel seine Gültigkeit und muss neu beantragt werden. Sofern sich an der Arbeit an sich nichts geändert hat, sondern nur der AG, eine Formsache. Nur wenn Du halt "fachfremd" arbeiten wirst, dann kann es Probleme geben. Musst Du mal im Forum gucken, bei den Ärzten gibt es da viele Themen zu...


Ich hatte mal eine Infoveranstaltung an der Uni über das Thema. Da wurde klar zum Beitritt in die Versorgungswerke geraten.
Um auf deine 5 Jahre in der gesetzlichen RV zu kommen musst nicht unbedingt 5 Jahre arbeiten und einzahlen. Es zählt da auch das Punktesystem. D.h wenn du z.B ein Kind bekommst werden dir 3 Jahre angerechnet. Bei einem zweiten Kind nochmal 2 (Angaben ohne Gewähr ) aber die Größenordnung stimmt etwa. Informiere dich da mal genau. Wenn du auf jeden Fall weißt, dass du ein Kind bekommen willst, so hättest du deine 5 Jahre schon voll.
Ich kann nur zum Versorgunswerk raten. Erstens wegen der Mehrbelastung JETZT und der deutlich besseren Altersrente der VW. Guck Dir mal die Rente der VW an und vergleich sie mit denen der DRV... ;-)

FirebirdUSA
08.11.2015, 21:12
In BW und Bayern besteht auch eine Pflichtmitgliedschaft solange man in einer Apothekenkammer Mitglied ist... man zahlt also mindestens den Mindestbeitrag. Wahlfreiheit sieht anders aus...

Bzgl. Kinder: Für jedes Kind werden einem 3 Jahre in der RV angerechnet. Ab 2 Kindern bekommt man als Frau also auf jedenfall auch eine (geringe) Rente von der DRV.

Muriel
08.11.2015, 21:14
Nicht als Frau sondern als Erziehungszeit in Anspruch Nehmender ;-)

FirebirdUSA
09.11.2015, 19:03
Nicht als Frau sondern als Erziehungszeit in Anspruch Nehmender ;-) Das ist aber erstmal automatisch die Frau. Nur auf Antrag kann es dem Mann zu gerechnet werden.

Muriel
09.11.2015, 19:52
Dies Frau muss auch einen Antrag stellen. Das ist wirklich das gleiche Prozedere.

FirebirdUSA
12.11.2015, 21:37
Dies Frau muss auch einen Antrag stellen. Das ist wirklich das gleiche Prozedere.
Also bei meiner Frau wurde es automatisch anerkannt und sie bekam einen Schrieb sie könnte es auf Antrag auf mich übertragen.
Kann ich also nicht bestätigen.

Muriel
13.11.2015, 06:55
Sehr eigenartig, zumal man eigentlich erst nach drei Jahren diesen Antrag stellen kann. Und Eure Tochter ist doch noch nicht mal zwei, oder?

FirebirdUSA
13.11.2015, 12:56
Wir (meine Frau) haben nach der Geburt ein Schreiben von der DRV bekommen, dass sie über die Geburt unterrichtet wurden und nun 3 Jahre anrechnen. Wenn Zeiten auf den Partner übertragen werden sollen müssen wir einen Antrag stellen ansonsten würde es automatisch berücksichtigt.
1,5 Jahre ist sie jetzt alt.

Edit:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/1_Lebenslagen/03_Familie_und_Kinder/01_Informationen_zur_Rente/Kindererziehung_Ihr_Plus_fuer_die_Rente.html

Man muss sogar gleich den Antrag stellen, da dieser immer nur für die Zukunft gilt und ansonsten alles die Mutter bekommt

Muriel
13.11.2015, 13:16
OK, war hier tatsächlich anders. Es wurde explizit darauf hingewiesen, dass es nach Ablauf von drei Jahren möglich sei, was bei Nr 1 auch so war. Nummer 2 und 3 sind ja noch keine drei.

Phosphorsalzperle
24.11.2015, 13:17
Gibt es die Anrechnung von drei Jahren nur einmalig, also nur beim ersten Kind? Sonst könnte man auch einfach 2 Kinder bekommen und hätte damit automatisch Anspruch auf die RV.

Und noch mal eine andere Frage: Schließt ihr noch private Rentenversicherungen ab? Manchmal hört man ja, dass die gesetzlich Rente in einigen Jahren so winzig ausfällt, dass man davon nicht mehr gut leben kann.

Muriel
24.11.2015, 13:31
Pro Kind.

luckyluc
26.11.2015, 06:38
Habt ihr Frauen es gut. Müsst ih einfach 2 Kinder bekommen und zack kassiert ihr Rente.
Ich wünschte ich könnte auch schwanger werden :-D

Mal Spaß beiseite. Ich würde immer das Versorgungswerk vorziehen. Bislang waren die Renten dort immer höher. Außerdem hat man da auch andere Vorteile was z.B die Berufsunfähigkeit angeht.

Minoo
27.11.2015, 11:44
Ach ja?

Und wer kümmert sich dann um die Knirpse und wie lange ist man dann aus seinem Job raus und wird vielleicht nicht mehr eingestellt.
Im Grunde habt ihr Männer es da deutliche einfacher.

Hanno04
27.11.2015, 12:01
du hast vergessen, dass ihr um das kritische baby-age oftmals gar nicht eingestellt werdet :-D
letztens habe ich irgendwo gelesen, dass ein personaler keine frage mehr nach dem kinderwunsch stellen darf. sonst ist das Diskriminierung. trotzdem pickt er sich dann lieber eine gleich qualifizierten mann, wenn er die wahl habt.
ihr habt es schon schwer...