PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zum Vertrag nach der FA-Prüfung



Lakemond
10.11.2015, 20:43
Mein Vertrag als "Assistenzarzt zum Zwecke der Weiterbildung" läuft bis zum 31.12.2015. Am 19.12.2015 habe ich die Facharztprüfung. Was passiert wenn ich die Prüfung bestehe? Habe ich für den Rest des Monats Anspruch auf Facharztgehalt? Der Vertrag wird ab Januar nicht verlängert.

Muriel
10.11.2015, 20:57
(2) 1Die Ärztin/ Der Arzt ist in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte von ihr/ ihm nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht. 2Die gesamte auszuübende Tätigkeit entspricht den Tätigkeitsmerkmalen einer Entgeltgruppe, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die für sich genommen die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals oder mehrerer Tätigkeitsmerkmale dieser Entgeltgruppe erfüllen.
Das ist aus dem Tarifvertrag VKA .Ich verstehe es so, dass Du keinen Anspruch hättest.

mainzer
10.11.2015, 21:08
formal glaube ich hast du einen Anspruch darauf...wie das in deiner Klinik gehandhabt wird weiß ich allerdings nicht...
Hatten einmal den Fall, dass ein frischer FA (der nichts von seiner Prüfung erzählte, weil er Sorge hatte durchzufallen) dann in der Frühbesprechung sagte, er würde die kommenden Dienste bis Monatsende zwar machen, aber halt zu FA-Konditionen (was formal auch eigentlich richtig wäre...)...Der Chef hat ihm dann bedeutet, dass seine Dienste nicht benötigt würden ;-))
Wieso wirst du als FA eigentlich nicht übernommen? Ist das Politik des Hauses?

Lakemond
10.11.2015, 21:10
im BAT KFsteht aber "
"Besteht der Anspruch auf das Tabellenentgelt oder diesonstigen Entgeltbestandteile
nicht für alle Tage eines Kalendermonats, wird nur derTeil gezahlt, der auf den Anspruchszeitraum entfällt"

Strodti
11.11.2015, 07:16
BAT? Den gibts doch gar nicht mehr, oder?

Kackbratze
11.11.2015, 08:12
Dein Vertrag endet mit der Aushändigung des Zeugnisses. Bei mir wurde dann kurzfristig noch eine Befristung bis zum Ende des Monats durchgeführt, damit wenigstens die Dienste noch abgedeckt wurden (ein neuer, befristeter Arbeitsvertrag).
Danach war ich offiziell vertragslos.

Shizr
11.11.2015, 11:08
BAT? Den gibts doch gar nicht mehr, oder?
Es gibt einen "Bundes-Angestellten-Tarifvertrag in Kirchlicher Fassung".
Äquivalent zur AVR-Caritas, wenn man für die evangelische Kirche arbeitet.


Dein Vertrag endet mit der Aushändigung des Zeugnisses.
Genau das ist das Interessante an Befristungen "für die Dauer der Facharztweiterbildung". In der Sekunde, wo du die Facharztanerkennung in Händen hältst, endet der Arbeitsvertrag. Ohne irgendein weiteres Zutun von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Oder es steht möglicherweise etwas drin, dass der Arbeitsvertrag zum Ende des Monats, in dem die Facharztanerkennung erworben wird, endet... Arbeitsrechtler suchen, z.B. via Marburger Bund, und rausfinden, was in deinem Vertrag steht und was bei der Facharztanerkennung passiert.

John Silver
11.11.2015, 12:51
Dein Vertrag endet mit der Aushändigung des Zeugnisses. Bei mir wurde dann kurzfristig noch eine Befristung bis zum Ende des Monats durchgeführt, damit wenigstens die Dienste noch abgedeckt wurden (ein neuer, befristeter Arbeitsvertrag).
Danach war ich offiziell vertragslos.

Dann hat man Dich aber ganz schön über den Tisch gezogen. Eine Befristung des Vertrags ist ausschließlich zeitlich zulässig. Die Klausel mit dem Facharzt darf als Grund für eine zeitliche Befristung des Vertrags herhalten; der Vertrag darf aber nicht mit dem Erwerb der Facharztbezeichnung enden. Dazu gibt es Gerichtsurteile, kannst mal beim Marburger Bund nachfragen.

@shizr: Dito. Wenn im Vertrag steht: "...befristet zum Zwecke der Weiterbildung zum Facharzt für xyz", so ist dies nur die gesetzlich erforderliche Begründung für die zeitliche Befristung des Vertrags, da ein Befristung ohne einen Grund im Sinne des Befristungsgesetzes für Ärzte nicht gültig ist. Der Vertrag darf aber nicht mit dem Erwerb der angestrebten Facharztbezeichnung enden, sondern nur mit dem Ende des Befristungszeitraums; und auch dann nur, wenn die vertraglich festgelegte Facharztbezeichnung auch erworben wurde.

Moorhühnchen
11.11.2015, 13:40
Bei mir gab es damals keine Diskussion darüber. Ich habe auch weder Chef noch Personalabteilung über den Prüfungstermin (3.9.) in Kenntnis gesetzt und bin montags nach der Prüfung mit dem Zeugnis in die Personalabteilung gestiefelt. Es wurde eine Vertragsänderung geschrieben und ich bekam ab dem Datum der Prüfung FA-Gehalt. Sechs Wochen später habe ich zum Jahresende gekündigt.

Wäre das nicht so gewesen, hätte es mir auch recht sein können - dann hätte ich vielleicht doch noch die tolle Stelle zum 1.10. annehmen können, die ich leider ablehnen mußte....

Kackbratze
11.11.2015, 15:01
@silver
Mag sein dass ich betrogen wurde. Wollte aber auch da Weg. Man muss nicht immer alles wollen was man kann.

Shizr
11.11.2015, 15:19
@shizr: Dito. Wenn im Vertrag steht: "...befristet zum Zwecke der Weiterbildung zum Facharzt für xyz", so ist dies nur die gesetzlich erforderliche Begründung für die zeitliche Befristung des Vertrags, da ein Befristung ohne einen Grund im Sinne des Befristungsgesetzes für Ärzte nicht gültig ist. Der Vertrag darf aber nicht mit dem Erwerb der angestrebten Facharztbezeichnung enden, sondern nur mit dem Ende des Befristungszeitraums; und auch dann nur, wenn die vertraglich festgelegte Facharztbezeichnung auch erworben wurde.
Faszinierend.

Ich hab mal google bemüht, weil ich im Bekanntenkreis aus anderen Branchen durchaus zweckbefristete Arbeitsverträge kenne.
Und das "Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung" gefunden.

Wieder was gelernt. (Unterstreicht dann doch irgendwie die These, dass in .de alles gesetzlich geregelt ist...)