arbeiter79
19.11.2015, 09:36
Hallo Leute, ich war ein paar Monate in der EZ, habe allerdings während dieser Zeit regelmäßig Dienste gemacht.
Nur wird die EZ allgmein nicht mitgerechnet wenn es um den Aufstieg in die nächste Entgeldstufe geht, gilt dies aber auch wenn man wie ich noch gearbeitet hat?
Das steht im TV:
Elternzeiten werden nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet. Zeiten, in denen eine
Beschäftigung mit einer kürzeren als der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines
entsprechenden Vollbeschäftigten erfolgt ist, werden vollständig angerechnet.
UND:
Zeiten einer sonstigen Unterbrechung von weniger als einem Monat im Kalenderjahr (werden anerkannt)
Nur wird die EZ allgmein nicht mitgerechnet wenn es um den Aufstieg in die nächste Entgeldstufe geht, gilt dies aber auch wenn man wie ich noch gearbeitet hat?
Das steht im TV:
Elternzeiten werden nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet. Zeiten, in denen eine
Beschäftigung mit einer kürzeren als der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines
entsprechenden Vollbeschäftigten erfolgt ist, werden vollständig angerechnet.
UND:
Zeiten einer sonstigen Unterbrechung von weniger als einem Monat im Kalenderjahr (werden anerkannt)