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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Dienste/Teilzeitarbeit während Elternzeit und Entgeldstufenaufstieg



arbeiter79
19.11.2015, 09:36
Hallo Leute, ich war ein paar Monate in der EZ, habe allerdings während dieser Zeit regelmäßig Dienste gemacht.
Nur wird die EZ allgmein nicht mitgerechnet wenn es um den Aufstieg in die nächste Entgeldstufe geht, gilt dies aber auch wenn man wie ich noch gearbeitet hat?

Das steht im TV:

Elternzeiten werden nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet. Zeiten, in denen eine
Beschäftigung mit einer kürzeren als der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines
entsprechenden Vollbeschäftigten erfolgt ist, werden vollständig angerechnet.

UND:

Zeiten einer sonstigen Unterbrechung von weniger als einem Monat im Kalenderjahr (werden anerkannt)

klingelpütz
19.11.2015, 19:55
Die Frage ist halt, ob Dienste als richtige Beschäftigung mit den Zeiten gelten. Im Normalfall sind sie ja on top, so dass eine 50%-Stelle zwar auf eine ü40h-Woche kommen kann und dennoch nicht als 100% gilt, da ja die Bereitschaftsdienste für die Aufstockung der Stunden gesorgt haben. Insofern kann ich mir vorstellen, dass das alleinige Ableisten von Diensten nicht als Beschäftigung im Sinne der Zeiten/Hochstufungen im TV gelten.
Bzgl der Unterbrechungen von einem Monat muss man wissen, ob 30 Tage oder ein Kalendermonat gelten. Beides müsste Dir aber ein Arbeitsrechtler sagen können. Kontaktiere am besten den MB, der sollte dir helfen können.

anignu
19.11.2015, 20:31
Im Zweifel beruft sich der Arbeitgeber auf:

Elternzeiten werden nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet.
dagegen wirst wenig machen können.